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Startseite»Politik»Verhandlungen in Karlsruhe: Was darf die bayerische Polizei?
Politik

Verhandlungen in Karlsruhe: Was darf die bayerische Polizei?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 7, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 07.07.2026 • 19:00 Uhr

Präventivgewahrsam, Handgranaten und „drohende Gefahr“: Tausende Menschen gingen 2018 gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz auf die Straße. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber.

Antonetta Stephany

2018 wurde das bayerische Polizeiaufgabengesetz neu gefasst. Tausende Menschen gingen damals dagegen auf die Straße, Kritiker bezeichneten das Gesetz als „das härteste Polizeigesetz seit 1945“. Anders sah und sieht das die bayerische Landesregierung: Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verweist auf die vermehrten Attentate und Amokläufe in den letzten Jahren.

Angesichts dieser Bedrohung würde „die ganz große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land es immer für richtig halten, dass die Polizei, sobald sie entsprechende Erkenntnisse hat, da könnte etwas Entsprechendes passieren, auch handelt und beispielsweise einen Terroranschlag versucht zu verhindern.“

Neue Befugnisse für Polizisten in Bayern

Deshalb sei die Polizei in Bayern mit neuen Befugnissen ausgestattet worden, die sie heutzutage brauchen würde, um die Sicherheit zu garantieren. Vor allem darf sie seitdem bei einer „drohenden Gefahr“ tätig werden. Doch was das eigentlich ist, ist nicht klar und sehr umstritten.

Es geht um die Schwelle, ab wann die Polizei tätig werden darf. Eigentlich darf die Polizei einschreiten, um Gefahren abzuwehren. In Bayern darf sie aber schon im Vorfeld tätig werden, wenn noch gar keine konkrete Gefahr erkennbar ist. Bei einer solchen nur „drohenden Gefahr“ dürfen bayerische Polizisten zum Beispiel Telefone abhören oder Computer durchsuchen, ohne dass klar ist, was für Taten eigentlich geplant sind oder wer dahintersteckt.

Klagen gegen das Gesetz

„Nach unserer Einschätzung wird hier wirklich völlig das Maß verloren und wir müssen ja auch gucken, dass wir auch in schwierigen Zeiten die Rechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger schützen“, kritisiert Pascal Meiser, Bundestagsabgeordneter der Fraktion Die Linke.

Er hat wegen dieser Bedenken gemeinsam mit 215 weiteren Abgeordneten der Bundestagsfraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der – damals noch im Bundestag vertretenen – FDP vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz geklagt.

Denn staatliches Handeln müsse klare Grenzen haben, gerade auch im Bereich der Polizeiarbeit. Da sei kein Platz für Unklarheiten und Symbolpolitik, betont Konstantin von Notz, Bundestagsabgeordneter der Grünen und ebenfalls Kläger in Karlsruhe. „Wenn man diesen Bereich der polizeilichen Arbeit mit symbolpolitischen Diskussionen und dann auch Gesetzen eben am Ende vernebelt und auch auflädt, dann tut man diesem Rechtsbereich keinen Gefallen und deswegen ist das gut, dass wir das heute hier verhandeln“, stellt von Notz klar.

Gesellschaft für Freiheitsrechte vertritt Kläger

Nicht nur Bundestagsabgeordnete waren gegen das Gesetz vorgegangen. Auch Bürger aus Bayern, die sich durch die neuen Gesetze in ihren Rechten verletzt sehen, hatten sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Also Menschen, die die Befürchtung haben, dass sie selbst betroffen sein könnten, weil sie etwa häufig auf Demos gehen, in der Fußballfanszene oder in zivilgesellschaftlichen Bündnissen aktiv sind. Sie wurden heute in Karlsruhe durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vertreten.

Polizeigewahrsam und Handgranaten auf dem Prüfstand

Neben dem Knackpunkt, wann die Polizei eigentlich einschreiten darf, wurden heute in Karlsruhe noch weitere Befugnisse diskutiert, mit denen Bayern seine Polizei ausgestattet hat – und das in breiter Ausführlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht wollte ganz genau wissen, was für Fälle es auf Grundlage dieser neuen Befugnisse es in den vergangenen acht Jahren schon gab und wie die Polizeiarbeit da genau ablief.

Dabei ging es neben der „drohenden Gefahr“ auch um den sogenannten Präventivgewahrsam. Bis zu zwei Monate dürfen Menschen in Bayern von der Polizei in Gewahrsam genommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie Straftaten oder bestimmte Ordnungswidrigkeiten begehen. So ist Bayern bereits gegen Klimakleber vorgegangen.

Und dann ging es auch um Handgranaten: Die und andere Sprengmittel darf die bayrische Polizei nämlich auch einsetzen. Und zwar laut Kritikern selbst dann, wenn dabei Unbeteiligte sterben könnten.

Kritiker sehen Eingriff in Bürgerrechte

Pascal Meiser von der Linkspartei hat angesichts so weiter Befugnisse grundsätzliche Bedenken: „Ich glaube, niemand kann sich wünschen, dass es eine Regierung gibt und einen Staatsapparat, einen Polizeiapparat, der solch weitreichende Befugnisse hat. Mir reicht es schon, dass die CSU in Bayern ihrer Polizei solch weitreichende Befugnisse gibt, ich will mir gar nicht vorstellen, wie es ist, wenn ein AfD Innenminister solche Befugnisse hat.“ Keine Regierung, egal welcher Partei, sollte mit der Polizei so in die Rechte der Bürger eingreifen können, stellt er klar.

Das Bundesverfassungsgericht wird morgen noch weiter verhandeln. Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten.

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Dr. Heinrich Krämer
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