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Startseite»Politik»Verhandlungsbeginn: Sammelklage gegen E.ON wegen Fernwärmepreisen
Politik

Verhandlungsbeginn: Sammelklage gegen E.ON wegen Fernwärmepreisen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 24, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 24.08.2026 • 05:00 Uhr

Um mehrere Hundert Prozent sollen sich die Preise vom Anbieter E.ON für Fernwärme in einigen Fällen erhöht haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt – heute beginnt die Verhandlung. Für Betroffene könnte es um Tausende Euro gehen.

Jens Eberl

Es geht um viel Geld und um eine grundsätzliche Frage: Wie dürfen Fernwärmeanbieter ihre Preise erhöhen? Am Oberlandesgericht Hamm beginnt heute die mündliche Verhandlung über eine Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die E.ON Energy Solutions GmbH. Die Verbraucherschützer werfen dem bundesweit tätigen Fernwärmeanbieter vor, seine Preise mit Formeln erhöht zu haben, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. E.ON weist das zurück.

Ausgangspunkt der Klage sind die Preise Ende 2020. Wer seinen Vertrag vorher abgeschlossen hat, soll nach dem Willen der Verbraucherzentrale aufgrund der Preiserhöhungen zu viel gezahltes Geld zurückfordern können.

Verbraucherschützer kritisieren zu starke Koppelung an Erdgaspreis

Im Mittelpunkt des Streits stehen sogenannte Preisänderungsformeln. Fernwärmeversorger dürfen ihre Preise grundsätzlich über solche Formeln anpassen. Dabei müssen sie sich allerdings an die Vorgaben der Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ halten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht genau hier das Problem. „Die Formel muss ausreichend abbilden, wie sich der Wärmemarkt insgesamt entwickelt“, sagt Ronny Jahn, Leiter des Teams Sammelklagen beim vzbv.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das bei E.ON nicht der Fall. „Sie sind zu stark an den Erdgaspreis gekoppelt. Wärme wird aber längst nicht nur aus Erdgas erzeugt“, sagt Jahn.

Je nach Vertrag und Versorgungsgebiet sollen sich Arbeitspreise um mehrere Hundert Prozent erhöht haben. Für einzelne Haushalte können dadurch Mehrkosten von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro entstanden sein.

E.ON-Sprecher verteidigt Preisänderungen

E.ON weist die Vorwürfe zurück. Die Fernwärmepreise folgten den gesetzlichen Vorgaben und passten sich den Kosten- und Marktentwicklungen an, so ein Unternehmenssprecher. Die verwendeten Preiskomponenten beruhten auf öffentlich einsehbaren Daten des Statistischen Bundesamtes. „Dadurch wird gewährleistet, dass eine objektive, unabhängige und nachvollziehbare Basis für Preisänderungen besteht“, so der Sprecher.

Das Unternehmen verweist zudem auf die Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. In den Jahren zuvor hätten Kunden durch die Preisformeln von niedrigen Erdgaspreisen profitiert. „Den historisch einzigartigen Preissteigerungen an den Energiemärkten infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine konnten wir uns aber nicht entziehen, auch unsere Beschaffungskosten haben sich dadurch spürbar erhöht“, so E.ON.

Diese gestiegenen Beschaffungskosten habe man auf Basis der vertraglichen Grundlagen an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Eine Ausweitung der Margen habe es während der Energiepreiskrise nicht gegeben. Zum laufenden Verfahren selbst will sich der E.ON-Sprecher nicht äußern.

Fernwärmekunden können Anbieter kaum wechseln

Der Fall hat auch deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil der Fernwärmemarkt anders funktioniert als der Strom- oder Gasmarkt. Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, kann in der Regel nicht einfach zu einem anderen Versorger wechseln. „Fernwärme ist ein Markt ohne Wettbewerb. Jedes Wärmenetz ist ein lokales Monopol“, sagt Jahn. Wer einmal angeschlossen sei, könne den Anbieter nicht wechseln, „weil es schlicht keinen zweiten gibt, der ins selbe Netz liefert“.

Auch ein Wechsel des Heizsystems sei häufig technisch aufwendig und teuer. In einigen Kommunen komme ein Anschluss- und Benutzungszwang hinzu. Damit fehle ein entscheidendes Regulativ, so Jahn: „Kundinnen und Kunden können auf eine Preiserhöhung also nicht so reagieren, wie sie es bei Strom oder Gas könnten.“

Verbraucherschützer: Recht muss Kunden schützen

Aus Sicht der Verbraucherzentrale kommt den gesetzlichen Regeln deshalb eine besondere Bedeutung zu. „Wenn kein Wettbewerb Druck macht, muss der Schutz aus dem Recht kommen“, sagt Jahn. Deshalb gebe es klare Anforderungen daran, wie Preisänderungsformeln aufgebaut sein müssen. „Für einen einzelnen Haushalt lohnt sich der Gang vor Gericht selten: Der Streitwert ist überschaubar, der Aufwand hoch, das Kostenrisiko trägt man allein.“

Genau hier soll die Sammelklage ansetzen. Das Oberlandesgericht soll feststellen, ob E.ON die beanstandeten Preiserhöhungen auf die Formeln stützen durfte oder nicht. Entscheidet das Gericht im Sinne der Verbraucherzentrale, können sich registrierte Verbraucher auf die Feststellungen berufen und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale gibt es einen sogenannten Klage-Check. Hier können Verbraucher prüfen, ob sie sich an der Sammelklage beteiligen können.

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Dr. Heinrich Krämer
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