Hintergrund
Sie gehören zu Spanien, liegen aber in Nordafrika – umgeben von Marokko und dem Mittelmeer: Die beiden autonomen Regionen Ceuta und Melilla sind immer wieder Ziel von Migranten, die irregulär nach Europa gelangen wollen.
Sie sind ein historisches Relikt aus dem Mittelalter – und gleichzeitig ein Politikum des 21. Jahrhunderts: die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla.
Ihre jeweiligen Territorien werden vom Mittelmeer und von Marokko eingeschlossen. Ceuta misst rund 18,5 Quadratkilometer und hat etwa 84.000 Einwohner, Melilla mit seinen rund 87.000 Einwohnern hat eine Fläche von etwa 12,3 Quadratkilometern. Sie sind zusammen also in etwa so groß wie Ratzeburg.
Wechselhafte Geschichte
Beide Exklaven gehen auf Gründungen der Phönizier zurück. Spanier und Portugiesen nahmen die Städte im 15. Jahrhundert ein – quasi als Fortsetzung der Reconquista (Rückeroberung), mit der die christlichen Heere die arabischen Herrscher von der Iberischen Halbinsel vertrieben.
Ceuta, auf einer Halbinsel an der Meerenge von Gibraltar gelegen, wurde 1415 von den Portugiesen erobert. Die Spanier übernahmen 1580 mit der Annexion Portugals die Herrschaft über die Stadt.
Ceuta blieb auch spanisch, als Portugal 1640 die Unabhängigkeit zurückerlangte. Das rund 225 Kilometer weiter östlich gelegene Melilla wurde 1497 von den Spaniern erobert. Beide Küstenstädte haben seit 1995 ein Autonomiestatut und sind auch Militärstützpunkte.
Exklaven oft Ziel von Massenanstürmen
Immer wieder gab es Massenanstürme von Migranten auf die Exklaven, so zum Beispiel in den Jahren 2005, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2019.
Die Flüchtenden versuchen dabei, den 1993 errichteten, schwer bewachten Grenzzaun um Ceuta zu überwinden oder durch das Mittelmeer zu schwimmen, wobei immer wieder Todesfälle zu beklagen sind. Die EU forderte Spanien deshalb bereits 2018 auf, die Grenzen der Exklaven besser zu sichern.
Migranten als politisches Druckmittel?
Marokko steht im Verdacht, Flüchtlinge kontrolliert durchgelassen zu haben, um Druck auf die EU auszuüben, so zum Beispiel im Streit um die Westsahara. Diese wird von Marokko als Teil seines Staatsgebietes beansprucht. Der Status des Gebietes ist aber völkerrechtlich nicht geklärt.
