Bei vielen Städten und Gemeinden sind die Kassen leer. Viele erhöhen nun die Gebühren: fürs Parken, Abwasser oder Müllabholung. Können sich Bürger gegen zu hohe Gebühren wehren?
In der Düsseldorfer Altstadt wird das Parken immer schwieriger. Und bald auch teurer. Denn die Gebühren für Anwohner-Parkausweise sollen steigen: um mehr als das Sechsfache, von 25 auf bis zu 180 Euro. So drastische Erhöhungen sind kein Einzelfall. Bundesweit steigen die kommunalen Gebühren.
„Natürlich ist es so, dass die Kommunen im Moment große Defizite fahren, deutschlandweit über 30 Milliarden“, sagt Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. Das mache es erforderlich, alle Einnahmemöglichkeiten der Kommunen auch auszuschöpfen.
Kommunen schöpfen Einnahmemöglichkeiten aus
Eine Anfrage bei verschiedenen Städten zu den Kosten für einen Anwohnerparkausweis ergibt folgendes Bild: In München ist man mit 30 Euro pro Jahr dabei. In Berlin ist der Ausweis mit 10,20 Euro sehr günstig. In Leipzig liegt die Gebühr bei 30,70 Euro und in Stuttgart bei 55 Euro. In Hamburg sind 70 Euro fällig. Und wohnt man in Bonn, wird es mit 360 Euro richtig teuer.
Wie berechnen sich die Gebühren?
Welche Regeln gelten bei der Festsetzung der Gebühren? Laut Gregor Kirchhof, Professor an der Universität Augsburg, haben die Kommunen einen Entscheidungsraum, „aber die Grenze ist das sogenannte Kosten- und Äquivalenzprinzip“.
Das bedeutet: Die Gebühren müssen sich einerseits am Aufwand orientieren, den die Kommune hat, und andererseits am Vorteil, den der Gebührenpflichtige bekommt. Welche Kosten hat also eine Kommune, um etwa einen Parkplatz bereitzustellen, und was ist dieser für den Bürger wert?
Fragwürdige Festsetzung der Gebühren
In Bonn sind das, laut Ratsbeschluss von 2022, 360 Euro. Man wolle mitwirken beim Erreichen der Klimaneutralität, so die Begründung. Doch dürfen Kommunen durch Gebühren das Verhalten der Bürger lenken?
Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts besagt, „dass das Lenken durch Gebühren aus sozialen Gründen oder vor allem aus ökologischen Gründen das Straßenverkehrsgesetz momentan nicht hergibt“, erläutert Kirchhof. Aber das sei umstritten. In Bonn jedenfalls ist man jetzt zurückgerudert und senkt ab nächstem Jahr auf 120 Euro.
Große Unterschiede bei den Abwassergebühren
In Wegberg in Nordrhein-Westfalen sorgen die Abwassergebühren für Unruhe: Ein Vier-Personen-Musterhaushalt in Wegberg zahlt pro Jahr 1.293,70 Euro für das Abwasser. Direkt nebenan in Erkelenz zahlt die Musterfamilie nur 487 Euro. Nur wenige Kilometer auseinander – und trotzdem ein Unterschied von über 800 Euro.
Es komme darauf an, wie man Kosten berechne, etwa bei Abschreibungen, erläutert Harald Schledorn, Gebührenreferent beim Bund der Steuerzahler NRW. „Da hat die Stadt Wegberg Spielräume, die sie leider bürgerunfreundlich auslegt.“
Auf Anfrage teilt die Stadt mit, dass sie derzeit die bestehenden Abschreibungsmodalitäten aufgrund der Gebührenhöhe und eines politischen Prüfauftrags untersuche.
Müllgebühren unterschiedlich berechnet
Auch beim Müllgebühren-Ranking des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW Köln) kommen gewaltige Unterschiede zu Tage: Ein durchschnittlicher Vier-Personenhaushalt zahlt zum Beispiel in Dortmund 535,84 Euro Müllgebühren im Jahr. In Flensburg gerade einmal 162,60 Euro. Doch warum ist es in Dortmund so teuer?
Beim Auftraggeber der Studie, Haus und Grund, hat man eine Vermutung: „Die Abfallsatzung, die es hier in Dortmund gibt, sieht vor, dass es ein Mindestvolumen von 30 Liter pro Person und Woche gibt, und dadurch entstehen natürlich wesentlich höhere Kosten“, erklärt Hauptgeschäftsführer Thomas Bach.
Im nahen Düsseldorf liegt das Mindestmüllvolumen, nach dem sich die Abfallgebühren berechnen, bei 20 Litern, in Würzburg und Hamburg bei nur 15 Litern. In Dresden geht die Stadt nur von zehn Litern aus.
Innovation bringt niedrigere Kosten
In Flensburg sind die Müllgebühren deutschlandweit am günstigsten – auch dank Digitalisierung. Sensoren an großen unterirdischen Müllbehältern melden der Zentrale digital den Füllstand. Der Behälter wird nur geleert, wenn es wirklich nötig ist. Das spart Geld für Kommune und Bürger. Es geht also, wenn die Kommune bei den Gebühren im Sinne der Bürger und deren Geldbeutel handelt.
