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Startseite»Nachrichten»Seit Februar in Kraft: US-Gericht kassiert Trumps weltweiten 10-Prozent-Zoll
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Seit Februar in Kraft: US-Gericht kassiert Trumps weltweiten 10-Prozent-Zoll

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 7, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Seit Februar in KraftUS-Gericht kassiert Trumps weltweiten 10-Prozent-Zoll

In Sachen Zollpolitik erleidet Trump einen weiteren Rückschlag vor Gericht. (Foto: picture alliance / NurPhoto)

Als der Supreme Court im Februar Trumps willkürlich festgelegte Zölle kippt, führt der US-Präsident einfach eine neue Einfuhrabgabe ein. Seitdem gilt ein Basiszoll von zehn Prozent. Doch auch der ist rechtswidrig.

Das Gericht für Internationalen Handel in New York hat die von Präsident Donald Trump verhängten weltweiten Zölle von zehn Prozent für unzulässig erklärt. Die pauschalen Abgaben seien nach einem Handelsgesetz aus den 1970er Jahren nicht gerechtfertigt, der US-Präsident habe seine Befugnisse überschritten, urteilten die Bundesrichter. Das Gremium gab damit einer Klage von Kleinunternehmen mit zwei zu eins Stimmen statt. Die Zölle waren am 24. Februar in Kraft getreten. Der überstimmte Richter erklärte, es sei verfrüht, den Klägern den Sieg zuzusprechen.

Der Präsident hatte den Aufschlag gegen weltweite Handelspartner verhängt, nachdem das Oberste US-Gericht im Februar den Großteil seiner Sonderzölle für unzulässig erklärt hatte. Trump hatte sich bei den Zöllen aus dem Jahr 2025 auf ein Gesetz über wirtschaftliche Notstandsrechte gestützt. Für den neuen globalen Zehn-Prozent-Zoll berief er sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1974. Dieses erlaubt Zölle für bis zu 150 Tage, um schwerwiegende Zahlungsbilanzdefizite auszugleichen oder einen drohenden Wertverlust des Dollars abzuwenden.

Dem Gericht zufolge ist das Gesetz für die von Trump angeführten Handelsdefizite jedoch nicht anwendbar. Er habe das Gesetz falsch ausgelegt. Trumps Erlass ziehe Handels- und Leistungsbilanzdefizite heran – obwohl das Gesetz Zahlungsbilanzdefizite zur Bedingung macht Zudem habe die US-Regierung habe die „fundamentalen internationalen Zahlungsprobleme“, die das Handelsgesetz zur Voraussetzung macht, nicht ausreichend belegen können.

Das Urteil muss binnen fünf Tagen umgesetzt werden. Bereits erhobene Zölle müssen den Importeuren, die die Klage eingereicht hatten, zurückerstattet werden..

Quelle: ntv.de, ino/AFP/rts

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