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Startseite»Nachrichten»Putzen beim Wohnungswechsel: Hilfe, wie werde ich den Geruch der Vormieter los?
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Putzen beim Wohnungswechsel: Hilfe, wie werde ich den Geruch der Vormieter los?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 12, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Putzen beim WohnungswechselHilfe, wie werde ich den Geruch der Vormieter los?

Der Vormieter hat ganz schön viel Dreck hinterlassen? Dann müssen Sie ihm in der Regel hinterherputzen. (Foto: picture alliance / dpa Themendienst)

Die neue Wohnung riecht nach Rauch, die alte ist noch ganz schön staubig: Wer umzieht, kommt ums Lüften, Wischen, Staubsaugen kaum herum. Doch wie viel muss man tun – und wie geht es am besten?

Die alte Mietwohnung soll sauber übergeben werden, in der neuen Bleibe sollen die letzten Spuren der Vormieter weg: Ein Umzug ohne Putzen – den gibt es kaum. Doch wie gründlich muss man die bisherige Bleibe eigentlich wirklich schrubben – und was, wenn man die alten Mieter in der neuen Wohnung noch riechen kann?

Expertinnen und Experten beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Reinigen beim Wohnungswechsel.

Wie sauber muss ich meine Wohnung beim Auszug hinterlassen?

„Oft ist im Mietvertrag die besenreine Übergabe der Wohnung an den Vermieter vereinbart“, sagt Anja Franz vom Mieterverein München. „Es gibt aber keine klaren gesetzlichen Regelungen, was darunter genau zu verstehen ist, was gereinigt werden muss und was nicht.“

Müll sollte also nicht mehr herumstehen. Aber: „Es muss nicht alles picobello sein, die Auffassungen von Sauberkeit gehen da auseinander“, sagt Franz. „Der eine wischt nur den Boden durch und entfernt den gröbsten Schmutz, andere säubern auch das Innere der Küchenschränke und putzen die Fenster.“ Wichtig ist ihr zufolge, dass der Vermieter zufrieden ist und die Wohnung abnimmt.

Am besten schaut man sich dafür in der Wohnung um, wenn alle Möbel und Einrichtungsgegenstände schon im Umzugswagen oder in der neuen Wohnung sind. Wurden alle Räume und Einbauten im Laufe der Mietzeit regelmäßig gereinigt, dürfte sie vom Grundsatz her sauber sein. „Noch einmal durchsaugen oder -fegen, und den Müll entsorgen, das genügt meist“, sagt René Rettig vom Berufsverband Hauswirtschaft. Aufwendiger kann es sein, die neue Wohnung für die eigenen Ansprüche herzurichten.

Welche Rechte haben Mieter, die vor dem Einzug eine verschmutzte Wohnung vorfinden?

„Sie übernehmen die Wohnung wie gesehen“, sagt Anja Franz vom Mietverein München. Und das heißt auch: Mieter haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter noch einmal durchputzt, bevor sie einziehen. Sie müssen damit leben, wie die vorherigen Bewohner die Wohnung hinterlassen haben. Auch wenn das bedeutet, erst einmal eine Grundreinigung in Angriff zu nehmen.

Wie gehe ich dabei am besten vor?

Zunächst ist eine Bestandsaufnahme wichtig. In welchem Zustand sind Teppichböden, Bad und Küche? Wie sieht es auf und in den Küchenschränken aus? Haben sie eine dicke Fettschicht? Ist der Backofen sauber? „Das sind neuralgische Punkte in der Wohnung“, sagt René Rettig.

Je nach Verschmutzungsgrad sollte man sich dann einen Reinigungsplan machen und die passenden Reinigungsmittel und Reinigungstücher besorgen. „Mit einem einzigen Reinigungstuch und einem Allzweckreiniger die ganze Wohnung auf Vordermann bringen zu wollen, das klappt nicht.“

Bei hartnäckigen Verschmutzungen helfen nur Spezialreiniger: „Säurehaltige Reiniger wirken gut gegen Kalk und Urinstein, fettlösliche Produkte kann man in der Küche verwenden, zum Beispiel um die Oberflächen von einer Fettschicht zu befreien.“ Für den Backofen gibt es spezielle Backofenreiniger, die gut mit verbrannten Rückständen zurechtkommen.

Und auch mit Hausmitteln kann man es hier und dort versuchen. Wer Backpulver, Natron oder Essig ausprobieren will, sollte die allerdings nicht mit anderen Reinigern vermischen. „Da sind chemische Reaktionen möglich, die ins Auge gehen können“, so Rettig. Auch chemische Reiniger sollten nicht miteinander kombiniert werden, sondern ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, der auf der Verpackung angegeben ist.

Übrigens: Auch ein wenig Geduld ist beim Saubermachen der neuen Wohnung angebracht: „Wichtig ist, die Reiniger etwas einwirken zu lassen“, sagt Bernd Glassl vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW) in Frankfurt am Main. „Dann löst sich der Schmutz leichter und man benötigt weniger Kraft beim Putzen.“

Hilfe, die Wohnung riecht auch nach dem Putzen noch unangenehm. Was tun?

Auf jeden Fall nicht nur zu Lufterfrischern greifen. „Die beseitigen die Gerüche nicht, sondern überdecken sie nur“, so Rettig. „Besser ist es, regelmäßig gründlich zu lüften und zu versuchen, die Ursache zu beseitigen. Dann verschwinden viele Gerüche mit der Zeit.“

Ein schwieriges Thema sind aber Nikotinrückstände. Die wird man nicht so schnell los. Waren die Vormieter starke Raucher, hat man allein mit Lüften und Putzen kaum eine Chance. Der Geruch steckt überall, in Tapeten, Bodenbelägen, sogar in den Fensterrahmen.

„Um Nikotinrückstände zu beseitigen, kann man es mit Reinigern versuchen, die Gerüche absorbieren und einschließen“, sagt Bernd Glassl. „Die gibt es zum Beispiel als Sprühflaschen oder Schaum für Teppichböden.“ Noch gründlicher reinigen ihm zufolge Sprühextraktionsgeräte, die man im Baumarkt oder manchen Drogeriemärkten oder im Maschinenverleih ausleihen kann.

„Oft hat man damit aber keinen dauerhaften Erfolg und es hilft am Ende nur, neuen Bodenbelag zu verlegen“, sagt René Rettig. „Auch aus Tapeten sind unangenehme Gerüche nur schwer zu entfernen, meist muss neu tapeziert werden.“

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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