Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Verbraucherreport: Mehrheit fordert wirksameren Schutz für junge Menschen

    Juni 18, 2026

    Altersnachweis für Erwachsene statt Social-Media-Verbot für Jugendliche

    Juni 11, 2026

    Nachhaltiger Aufschwung nur mit Verbraucher:innen

    Juni 9, 2026

    Leistungskürzungen sind keine Reformen | Verbraucherzentrale Bundesverband

    Juni 5, 2026

    Nahost-Krieg: Große Mehrheit spürt keine Entlastung

    Juni 4, 2026
  • Nachrichten

    „Schwierige Phase“ in Gesprächen: Iran unterbricht Verhandlungen nach Trump-Drohung

    Juni 21, 2026

    „Im tiefen Herzen zufrieden“?: Trotz Torflut: Warum Undav auf der Bank am Wertvollsten ist

    Juni 21, 2026

    Wer ist Deniz Undav?: Spaniens mächtiges WM-Statement mit Superstürmer und Yamal-Show

    Juni 21, 2026

    „Nicht immer mehr Geld ausgeben“: Merz sieht Sparpotenzial bei Jugend- und Behindertenhilfe

    Juni 21, 2026

    Yamal und Oyarzabal liefern: Gereizte spanische Furie verschlingt Saudi-Arabien

    Juni 21, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    KI-Video zur Deutschlandflagge: Falscher Polizeieinsatz entlarvt

    Juni 19, 2026

    Kringel am Himmel: Chemtrail-Beweis fällt leider aus

    Juni 19, 2026

    Kinderfotos im Netz: Was Eltern über Risiken und KI wissen müssen

    Juni 18, 2026

    Ist diese Vintage-Zahnpasta-Werbung echt?

    Juni 18, 2026

    Ist das Voting für „Mia“ bei der Zurich Dance Academy echt?

    Juni 18, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026

    Soziale Medien: Nutzen und Risiken aus Sicht von Jugendlichen und Erwachsenen | Bildung

    Juni 11, 2026

    Zivilgesellschaft – stille Säule der Bildung in Deutschland | Bildung

    Mai 20, 2026
  • Politik

    Investoren aus China: Ausverkauf deutscher Technik oder Chance?

    Juni 21, 2026

    Social Media: Unionsfraktion für variable Altersgrenzen statt Verbote

    Juni 21, 2026

    Pistorius: Wohl kein schnelles Bundeswehr-Mandat für Hormus-Mission

    Juni 21, 2026

    Zugeständnis an Taliban – Mehr Diplomaten für mehr Abschiebungen

    Juni 21, 2026

    Die Linke deckelt Diäten für ihre Abgeordneten auf 5.300 Euro brutto

    Juni 21, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»Verlag siegt vor EU-Gericht: Kein Markenschutz für Waffen namens Obelix
Politik

Verlag siegt vor EU-Gericht: Kein Markenschutz für Waffen namens Obelix

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 13, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 13.05.2026 • 15:00 Uhr

Ein polnischer Waffenhersteller wollte mit dem Namen Obelix werben. Doch dem Verlag der beliebten Asterix-Comics gefiel das nicht. Nun hat das Gericht der Europäischen Union in dem Streit entschieden.

Christoph Kehlbach

Den Comic-Gallier Obelix kennen wohl ähnlich viele Menschen, wie seinen Freund Asterix. Sollte man jedenfalls meinen. Doch wie bekannt der Name genau ist, war nun eine wichtige Frage in einem Markenrechtsstreit in Luxemburg.

Der französische Verlag Les Éditions Albert René ist Herausgeber der Comicbuch-Reihe „Asterix und Obelix“. Das Unternehmen hatte den Namen des Comic-Galliers Obelix schon 1998 als sogenannte EU-Wortmarke schützen lassen – etwa für Bücher und Spiele. Im Jahr 2022 hat dann aber auch ein polnisches Rüstungsunternehmen Obelix als Wortmarke beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) eintragen lassen – und zwar für Waffen, Munition und Sprengstoff.

Ist Obelix nicht bekannt genug?

Der französische Verlag ging dagegen vor. Er verlangte vom EU-Amt, die neue Eintragung für nichtig erklären zu lassen. Doch das Amt lehnte das ab. Ein Argument: Die Bekanntheit des zuvor eingetragenen Comic-Obelix sei nicht hinreichend nachgewiesen. Zudem sei diese bereits bestehende Wortmarke durch die Neueintragung auch nicht beeinträchtigt.

Das sah das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union nun ganz anders: Die Weigerung des EU-Amtes für geistiges Eigentum, die neuere Eintragung für nichtig zu erklären, sei ungültig. Das Amt habe verkannt, dass der Name Obelix oft gemeinsam mit dem Namen Asterix verwendet werde, was zur Bekanntheit beitrage. Diese Beweismittel habe EUIPO nicht berücksichtigt. Doch die Verbindung der beiden Namen stehe einer eigenständigen Marke Obelix nicht entgegen.

Fall könnte in nächste Instanz gehen

Auch wenn es erhebliche Unterschiede zwischen den in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen gebe, also Waffen und Sprengstoff einerseits, Bücher und Spiele andererseits: Es sei trotzdem möglich, dass die später eingetragene Marke die früher eingetragene beeinträchtige.

Im Ergebnis, so das EU-Gericht, sei die Weigerung des EU-Amtes, die neuere Marke für Waffen und Sprengstoff für nichtig zu erklären, ungültig. Es muss also nach dem Urteil nun doch die Eintragung der Marke Obelix des polnischen Waffenherstellers löschen.

Der Fall könnte allerdings auch noch in die nächste Instanz gehen, Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof sind noch möglich.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Investoren aus China: Ausverkauf deutscher Technik oder Chance?

Juni 21, 2026

Social Media: Unionsfraktion für variable Altersgrenzen statt Verbote

Juni 21, 2026

Pistorius: Wohl kein schnelles Bundeswehr-Mandat für Hormus-Mission

Juni 21, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.