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Startseite»Politik»Verlag siegt vor EU-Gericht: Kein Markenschutz für Waffen namens Obelix
Politik

Verlag siegt vor EU-Gericht: Kein Markenschutz für Waffen namens Obelix

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 13, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 13.05.2026 • 15:00 Uhr

Ein polnischer Waffenhersteller wollte mit dem Namen Obelix werben. Doch dem Verlag der beliebten Asterix-Comics gefiel das nicht. Nun hat das Gericht der Europäischen Union in dem Streit entschieden.

Christoph Kehlbach

Den Comic-Gallier Obelix kennen wohl ähnlich viele Menschen, wie seinen Freund Asterix. Sollte man jedenfalls meinen. Doch wie bekannt der Name genau ist, war nun eine wichtige Frage in einem Markenrechtsstreit in Luxemburg.

Der französische Verlag Les Éditions Albert René ist Herausgeber der Comicbuch-Reihe „Asterix und Obelix“. Das Unternehmen hatte den Namen des Comic-Galliers Obelix schon 1998 als sogenannte EU-Wortmarke schützen lassen – etwa für Bücher und Spiele. Im Jahr 2022 hat dann aber auch ein polnisches Rüstungsunternehmen Obelix als Wortmarke beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) eintragen lassen – und zwar für Waffen, Munition und Sprengstoff.

Ist Obelix nicht bekannt genug?

Der französische Verlag ging dagegen vor. Er verlangte vom EU-Amt, die neue Eintragung für nichtig erklären zu lassen. Doch das Amt lehnte das ab. Ein Argument: Die Bekanntheit des zuvor eingetragenen Comic-Obelix sei nicht hinreichend nachgewiesen. Zudem sei diese bereits bestehende Wortmarke durch die Neueintragung auch nicht beeinträchtigt.

Das sah das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union nun ganz anders: Die Weigerung des EU-Amtes für geistiges Eigentum, die neuere Eintragung für nichtig zu erklären, sei ungültig. Das Amt habe verkannt, dass der Name Obelix oft gemeinsam mit dem Namen Asterix verwendet werde, was zur Bekanntheit beitrage. Diese Beweismittel habe EUIPO nicht berücksichtigt. Doch die Verbindung der beiden Namen stehe einer eigenständigen Marke Obelix nicht entgegen.

Fall könnte in nächste Instanz gehen

Auch wenn es erhebliche Unterschiede zwischen den in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen gebe, also Waffen und Sprengstoff einerseits, Bücher und Spiele andererseits: Es sei trotzdem möglich, dass die später eingetragene Marke die früher eingetragene beeinträchtige.

Im Ergebnis, so das EU-Gericht, sei die Weigerung des EU-Amtes, die neuere Marke für Waffen und Sprengstoff für nichtig zu erklären, ungültig. Es muss also nach dem Urteil nun doch die Eintragung der Marke Obelix des polnischen Waffenherstellers löschen.

Der Fall könnte allerdings auch noch in die nächste Instanz gehen, Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof sind noch möglich.

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