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Startseite»Nachrichten»Gar nicht kompliziert: Rente im Ausland: So klappt es mit Antrag und Lebensnachweis
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Gar nicht kompliziert: Rente im Ausland: So klappt es mit Antrag und Lebensnachweis

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 2, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Gar nicht kompliziertRente im Ausland: So klappt es mit Antrag und Lebensnachweis

Grenzenlos versorgt: Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und zahlreichen Ländern erleichtern den Rentenbezug im Ausland.

Wer in Deutschland Rentenpunkte gesammelt hat, muss deswegen noch lange nicht in Deutschland bleiben, um die Rente zu bekommen. Wer auswandert, erhält das Geld auch dort. Nur wie?

Bekomme ich eigentlich eine deutsche Rente, wenn ich meinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte? Aber ja, für viele Menschen ist das Realität. Denn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweist derzeit nach eigenen Angaben an mehr als 1,7 Millionen Ruheständler im Ausland Rente. Dabei handelt es sich nicht nur um Auswanderer, sondern auch um Menschen aus dem Ausland, die eine Zeit lang in Deutschland gearbeitet und sich Rentenpunkte erarbeitet haben. Aber wie und wo beantragt man eine solche Rente?

Wer in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Land lebt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann seinen Rentenantrag bei der Rentenversicherung des Landes stellen, in dem er oder sie wohnt. Der Antrag wird dann automatisch weitergeleitet. Ein doppelter Rentenantrag ist auch dann nicht nötig, wenn sowohl in Deutschland als auch im entsprechenden Abkommensstaat Rentenansprüche erworben wurden.

Wer in Deutschland gearbeitet hat und außerhalb eines Mitglieds- oder Abkommensstaates lebt, muss seinen Rentenantrag selbst bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Das geht online auf der Website der DRV. Alternativ kann der Anspruch auch bei einem deutschen Konsulat oder der Deutschen Botschaft geltend gemacht werden. Übrige Rentenansprüche müssen zusätzlich bei der Rentenversicherung des jeweiligen Landes beantragt werden.

Lebensnachweis muss teilweise händisch erbracht werden

Wichtig: Im Ausland lebende Ruheständler, die eine Rente aus Deutschland beziehen, müssen einmal im Jahr einen sogenannten Lebensnachweis erbringen. Mit einigen EU-Mitgliedstaaten und etwa Australien erfolgt dafür automatisch ein digitaler Austausch der erforderlichen Daten. Wo das nicht der Fall ist, müssen Rentnerinnen und Rentner den Lebensnachweis selbst erbringen. Dazu erhalten sie einmal jährlich Post vom Renten-Service mit dem Formular „Lebensbescheinigung“, das ausgefüllt zurückgeschickt werden muss.

Auch ein digitaler Lebensnachweis ist laut DRV möglich. Denn die entsprechende Post enthält einen persönlichen QR-Code, mit dessen Hilfe und unter Hinzunahme des gültigen Ausweises ein Postident-Verfahren jederzeit und kostenfrei von zu Hause durchgeführt werden kann. Wie das genau funktioniert, zeigt ein Erklärvideo auf der Internetseite der DRV.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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