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Betrugsmaschen

Ruft der Verfassungsschutz zum Melden von Nachbarn auf?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 3, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Wer einen solchen Beitrag im Feed sieht, bekommt auf einen Blick Logo, Gesetzestext und Empörung geliefert. Genau diese Kombination lässt die Behauptung glaubwürdig wirken.

"Wir bitten um die Mithilfe aller Bürger! Wenn sie rechtsextreme verfassungsfeindliche Tendenzen in Ihrem Wohn- und Arbeitsumfeld feststellen, so melden sie diese bitte (auch anonym) unter folgender Telefonnummer bzw. Emailadresse! [...] Kontakttelefon ‘RechtsEX’" | Screenshot Facebook
„Wir bitten um die Mithilfe aller Bürger! Wenn sie rechtsextreme verfassungsfeindliche Tendenzen in Ihrem Wohn- und Arbeitsumfeld feststellen, so melden sie diese bitte (auch anonym) unter folgender Telefonnummer bzw. Emailadresse! […] Kontakttelefon ‘RechtsEX’“ | Screenshot Facebook (hier archiviert)

Das BfV fordert Bürger auf, ihre Nachbarn wegen „rechtsextremer Tendenzen“ zu melden.

§ 241a StGB stellt genau diese Handlung unter Strafe: „Wer einen anderen durch eine Anzeige oder Verdächtigung aus politischen Gründen der Gefahr aussetzt, verfolgt zu werden …“

Das BfV ruft zu einer Straftat auf.

Willkommen im Überwachungsstaat.

Text des Facebook-Beitrags

Der gezeigte Aufruf stammt nicht vom Bundesamt für Verfassungsschutz. Und nein: Ein behördliches Hinweistelefon ist nicht automatisch „politische Verdächtigung“ im Sinn von § 241a StGB.

Das gezeigte „Kontakttelefon RechtsEX“ ist kein aktuelles Angebot des Bundesamts für Verfassungsschutz. Ein eigenes Hinweistelefon zu Rechtsextremismus existierte nur für wenige Monate zwischen Oktober 2019 und März 2020. Danach wurde es mit anderen Meldewegen zu einem gemeinsamen Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus zusammengeführt.

Die konkret verbreitete Grafik passt zudem sprachlich nicht zu einer offiziellen Behördenveröffentlichung. Mehrere Schreibfehler und unübliche Formulierungen fallen sofort auf. Auch die zitierte Aufforderung, Auffälligkeiten im „Wohn- und Arbeitsumfeld“ zu melden, findet sich nicht auf den offiziellen Informationsseiten des BfV.

Der Aufruf ist nicht echt

Damit bleibt vom Kern der Behauptung wenig übrig. Der Post arbeitet mit einem gefälschten BfV-Bild und stellt es so dar, als rufe eine Bundesbehörde aktiv zur Denunziation von Nachbarn auf. Für diese Darstellung fehlt ein echter Beleg.

Hinzu kommt: Dass Behörden Hinweise entgegennehmen, ist für sich genommen nichts Ungewöhnliches. Entscheidend ist, was mit solchen Hinweisen geschieht und auf welcher Rechtsgrundlage das passiert. Genau dort setzt die falsche Deutung des Strafrechts an.

§ 241a StGB betrifft die „politische Verdächtigung“. Gemeint ist nicht jede Anzeige oder jeder Hinweis. Strafbar ist, wer andere der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen rechtsstaatswidrig verfolgt zu werden. Der Paragraf entstand 1951 vor dem Hintergrund der frühen Nachkriegszeit.

Rechtswissenschaftler bewerten deshalb die Übertragung auf den Verfassungsschutz als abwegig. Die Begründung ist schlicht: Deutsche Behörden handeln nicht außerhalb des Rechtsrahmens allein dadurch, dass sie Hinweise entgegennehmen.

Der Paragraf wird falsch gelesen

Der oft weggelassene Punkt ist der rechtsstaatliche Rahmen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist an Gesetz und Recht gebunden. Seine Aufgaben und Befugnisse sind im Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt. Genau deshalb sehen Juristen in einem behördlichen Hinweistelefon grundsätzlich keine „politische Verdächtigung“ im Sinn des § 241a StGB.

Das heißt nicht, dass jede Behördenpraxis automatisch unproblematisch wäre. Wenn eine Behörde ihre Kompetenzen überschreitet, kann das rechtlich überprüft werden. Daraus folgt aber nicht, dass schon die bloße Bitte um Hinweise eine Straftat darstellt.

Warum wirkt der Beitrag trotzdem überzeugend? Weil er drei Dinge geschickt kombiniert: ein bekanntes Behördenlogo, einen echten Gesetzesparagrafen und eine emotional aufgeladene Deutung. Das reicht oft, damit eine Fälschung echt aussieht. Ein Bild ersetzt aber keine Quelle, und ein echter Paragraf beweist noch keine richtige Auslegung.

Die Mischung macht es glaubwürdig

Genau darin liegt die Wirkung solcher Posts. Sie erfinden nicht alles frei, sondern mischen Echtes mit Falschem. Das BfV gibt es. § 241a StGB gibt es auch. Falsch ist die Verbindung beider Elemente in diesem Beitrag.

Wer den Post nur flüchtig liest, merkt oft nicht, dass hier zwei Behauptungen zugleich transportiert werden: erstens, die Grafik sei echt; zweitens, daraus folge eine Straftat. Beide Teile halten einer Prüfung nicht stand.

Der Fall ist deshalb ein gutes Beispiel für politische Desinformation auf Social Media. Die Behauptung greift vorhandenes Misstrauen gegen staatliche Stellen auf und übersetzt es in ein leicht teilbares Empörungsnarrativ. Gerade deshalb verbreitet sie sich so schnell.

FAQ zum Thema: BfV und § 241a StGB

Hat das BfV wirklich dazu aufgerufen, Nachbarn wegen rechtsextremer Tendenzen zu melden?

Nein. Der verbreitete Aufruf mit dem angeblichen „Kontakttelefon RechtsEX“ ist nach den vorliegenden Informationen eine Fälschung. Ein solches eigenes Hinweistelefon gibt es in dieser Form seit Jahren nicht mehr.

Woher stammt die Aussage über § 241a StGB beim Verfassungsschutz?

Sie stammt aus einer irreführenden Deutung eines echten Strafrechtsparagrafen. Der Beitrag stellt es so dar, als sei jede behördliche Entgegennahme von Hinweisen automatisch strafbar. Das entspricht der geltenden juristischen Einordnung gerade nicht.

Wie prüft man solche BfV-Zitate und Behördenaufrufe im Internet?

Zuerst sollte man nach der exakten Formulierung auf offiziellen Behördenseiten suchen. Danach lohnt sich ein Blick auf aktuelle Kontaktseiten, Pressemitteilungen und den genauen Gesetzeswortlaut. Fehlen Originalquelle und aktueller Nachweis, ist Vorsicht angebracht.

FACTCHECK

dpa-Factchecking

2. Juni 2026

OFFICIAL

Deutscher Bundestag | Bundestagsdrucksache 20/3564

21. September 2022

OFFICIAL

Bundesamt für Verfassungsschutz | Pressemitteilung 2019-7

2019

OFFICIAL

Bundesamt für Verfassungsschutz

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Seit über 15 Jahren. Unabhängig. Ehrenamtlich.

Claudia lächelt freundlich in einem hellen Raum.

Claudia Spiess

Claudia Spiess ist Redakteurin und Designerin bei Mimikama,
Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Sie verbindet
journalistische Sorgfalt mit visueller Kommunikation und trägt
zur verständlichen Aufbereitung von Faktenchecks bei.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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