Rechtliche Schritte angedrohtKeine Nius-Werbung in Berliner U-Bahnen

Das Onlineportal Nius wirbt in Berliner U-Bahnen für sein Angebot. Tausende unterzeichnen eine Petition dagegen. Jetzt zieht die BVG den Stecker. Auslöser soll ausgerechnet ein KI-Bild im Internet sein.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) untersagen dem rechtspopulistischen Portal Nius, Werbung in ihren Fahrzeugen zu schalten. Der Hauptstadt-Nahverkehrsanbieter fordert seinen Werbevermarkter auf, die Zusammenarbeit mit Nius „mit sofortiger Wirkung zu beenden“, teilt die BVG mit.
Der Grund für das plötzliche Werbe-Aus ist jedoch keine tatsächliche Anzeige des Portals, sondern eine fiktive: Laut BVG heißt es, „ein Nius-Verantwortlicher“ – gemeint ist Julian Reichelt – habe am 3. Juni ein Bild in sozialen Netzwerken geteilt, „das den Eindruck erzeugt, es hinge in der Berliner U-Bahn, und das aus Sicht der BVG und nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet“.
In einem Posting auf X teilte Nius-Gründer und Ex-Bild-Chefredakteur Reichelt zwei Bilder. Er zeigte einmal den Satz: „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“ in weißen Lettern auf blauem Grund, und einmal als sogenanntes Mockup. Dies ist eine am Computer erstellte Grafik, die verdeutlicht, wie das Motiv in einer U-Bahn aussehen würde. Das Bild ist offensichtlich KI-generiert.
Mit welchem Motiv wirbt Nius tatsächlich?
Auf unzähligen Werbeplätzen in den Bahnen und großformatig auf einem Doppeldeckerbus klebt der Spruch „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird“. Teilweise ziert auch Julian Reichelt das Motiv. Das Onlineportal attackiert damit vor allem den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Nachrichtenformate zur Primetime am Abend.
Warum die Aufregung um die Werbung?
„Das Portal hat sich seit seinem Start 2023 einen zweifelhaften Ruf erarbeitet“, sagt die „Initiative gegen Rechts“. „Es fällt wiederholt durch Desinformation, Verstöße gegen journalistische Sorgfalt, rechtspopulistische Zuspitzungen, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und undifferenzierte Angriffe auf zivilgesellschaftliches Engagement auf.“ Die BVG erklärten, als erste Kritik an der Werbung aufkam, sie würde für „Offenheit, Respekt und ein demokratisches Miteinander“ stehen und sei „für alle Menschen da“. Den Widerspruch wollte die Initiative nicht stehen lassen. Sie startete eine Online-Petition unter dem Titel „Keine rechte Angstmache in der BVG“. Bisher unterzeichneten mehr als 133.000 Menschen das Anliegen, die Werbung zu verbieten. Eventuell hat auch dieser Druck die BVG zum jetzigen Schritt motiviert.
Wie ist die Rechtslage bei der Aussage zu Geschlechtern?
Reichelt liegt mit seiner Aussage bezogen auf „sämtliche beide Geschlechter“ falsch. Offiziell sind im deutschen Personenstandsgesetz drei Geschlechter rechtlich anerkannt: männlich, weiblich und divers. Unter divers werden Identitäten von Transgendern, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen zusammengefasst. Mit seinem Werbeslogan provoziert Reichelt nicht nur die Gesellschaft, sondern setzt sich über geltendes Recht hinweg, indem er behauptet, es gebe nur Frau und Mann. Bei der Aussage dürfte es sich rechtlich gesehen um Diskriminierung handeln.
Wie reagiert Nius auf das Werbeverbot?
Nius-Reporter Julius Böhm kündigt rechtliche Schritte an. „Ich bin sehr gespannt, ob das einer juristischen Prüfung standhalten wird“, schreibt er auf der Plattform X. Er finde das Werbeverbot „ziemlich absurd“. Nius-Chef Julian Reichelt ist außer sich: „Wir leben in einem Irrenhaus und prüfen rechtliche Schritte gegen den totalitären Staatskonzern.“ Er beharrt in einem zweiten Posting darauf, dass es von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, dass es nur zwei Geschlechter gebe.
Wie kommt Werbung überhaupt in die Verkehrsmittel?
Die BVG haben verschiedene Plätze, an denen Unternehmen und Organisationen Werbung buchen können. Sie liegen beispielsweise oberhalb der Fenster in U-Bahnen, können aber auch die ganze Außenseite der Busse oder Straßenbahnen sein. Das hilft dem Nahverkehrsbetrieb, zusätzliche Einnahmen neben den Erlösen aus Fahrkartenverkäufen zu erzielen. Weil die Verwaltung aufwendig ist und nicht zu den Kernkompetenzen von Verkehrsdienstleistern gehört, werden die Flächen üblicherweise an Fremdvermarkter verkauft. Diese bezahlen die Gebühren für die Werbeflächen an die Verkehrsbetriebe und organisieren anschließend die Belegung. Die Vermarkter müssen sich an Vorgaben zu möglicher, zulässiger Werbung halten, sind jedoch ansonsten frei in der Entscheidung, wer wann welchen Werbeplatz zu welchen Konditionen bekommt.
Welche Vorgaben hat die BVG den Werbevermarktern gemacht?
Als öffentliches Unternehmen müsste die BVG „Werbeflächen grundsätzlich diskriminierungsfrei zur Verfügung“ stellen, teilten die Verkehrsbetriebe mit. Eine Einschränkung: Die Motive dürften nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, also nicht verfassungsfeindlich, sexistisch, gewaltverherrlichend oder ähnliches sein. Das auf Social-Media gezeigte Bild sei jedoch „offensichtlich rechtswidrig“, sagen die BVG. „Zugleich wird durch die Gestaltung der Eindruck erweckt, dieses Motiv sei Bestandteil der bei der BVG gebuchten Werbekampagne und werde auf Flächen der BVG ausgespielt“, so die Verkehrsbetriebe weiter. Sie versichern, dass die entsprechende Anzeige nicht freigegeben oder veröffentlicht worden wäre.
