Der Bundestag befasst sich heute mit dem Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform. Mit einem milliardenschweren Sparpaket soll die gesetzliche Krankenversicherung stabilisiert werden. Gelingt das ohne Abstriche bei der Versorgung?
Sieben sogenannte Akutfälle, also Notfälle, kommen an diesem Vormittag in die gynäkologische Praxis von Christiane von Holst in Heidelberg. Noch kann die Frauenärztin diese zusätzlichen Fälle annehmen und Patientinnen kurzfristig versorgen. Doch genau das sieht sie durch die geplante Gesundheitsreform gefährdet.
„Hundertprozentig wird man das im nächsten Jahr schmerzlich spüren. Und zwar der Patient“, sagt von Holst. Die Praxen müssten künftig genau überlegen, welche Leistungen sie noch anbieten könnten. „Wir wollen das nicht, aber wir müssen wirtschaften. Dann wird es zu Einschränkungen kommen.“
Bundesweit protestieren derzeit Arztpraxen gegen die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Das Gesetz soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und den Anstieg der Beitragssätze begrenzen. Ärzteverbände kritisieren jedoch, die geplanten Einsparungen gingen zulasten der ambulanten Versorgung.
Patienten befürchten längere Wartezeiten
Schon heute nehmen Patientinnen für einen Termin bei von Holst teilweise Fahrzeiten von bis zu einer Stunde in Kauf. Die Sorge vieler Praxen: Die Versorgungslage könnte sich weiter verschlechtern.
„So schnell kriegt man dann keinen Termin mehr, wenn man akut kommt“, befürchtet eine Patientin. Im schlimmsten Fall müssten Betroffene mit Beschwerden direkt in eine Klinik ausweichen.
Kritik an geplanter Budgetierung
Besonders kritisch sehen viele Ärzte die geplanten Änderungen bei Präventions- und Früherkennungsleistungen. Nach Angaben von Ärzteverbänden sollen Leistungen, die bislang außerhalb fester Ausgabenobergrenzen vergütet wurden, künftig stärker budgetiert werden.
Für von Holst hätte das direkte Auswirkungen auf die Betreuung ihrer Patientinnen. „In der Schwangerenvorsorge soll budgetiert werden. Das heißt, wir müssten den Patientinnen irgendwann sagen: ‚Sie sind schwanger, das ist wunderbar. Aber wir dürfen nur noch bestimmte Untersuchungen vornehmen.‘ Das finde ich katastrophal.“
Ministerium verweist auf Gesetzesentwurf
Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich auf Anfrage nicht zu möglichen Auswirkungen auf Arztpraxen und Patienten äußern. Es verweist stattdessen auf den Gesetzesentwurf. Darin heiß es, die geplanten Maßnahmen sollten dazu beitragen, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, ohne die Versorgungsqualität einzuschränken.
Daran haben viele Ärzte Zweifel. Von Holst spricht von einem „Sparen durch die Hintertür“. Die Leistungen würden nicht offiziell gestrichen, der Umfang der Versorgung könne aber schrittweise kleiner werden. „Das erinnert mich an die Schokolade. Sie wird nicht teurer, aber die Tafel wird immer kleiner.“
Wo Ärzte weiteres Sparpotenzial sehen
Dass Reformen notwendig seien, bestreitet die Heidelberger Gynäkologin nicht. Allerdings sieht sie Einsparungspotenzial an anderer Stelle. Sie verweist auf die Zahl der Krankenkassen und hohe Verwaltungskosten.
„Man sollte sich fragen, ob wir wirklich 97 Krankenkassen brauchen. Wird durch Werbung auf Fußballtrikots irgendein Patient gesund? Ich glaube nicht.“
Heute befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf. Anschließend folgen die Beratungen in den Ausschüssen. Während die Bundesregierung auf eine Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge setzt, warnen Ärzteverbände weiter vor Folgen für die ambulante Versorgung. Ihre Proteste wollen sie deshalb auch in den kommenden Wochen fortsetzen.
