Exklusiv
Innenminister Dobrindt will Asylbewerber, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, anders unterbringen – in „Sekundärmigrationszentren“. Aber bislang wollen nur drei Bundesländer mitmachen.
Philipp Eysel zeigt auf drei graue Flachbauten auf der anderen Seite eines Schotterplatzes. „Wir werden dieses Areal einzäunen müssen“, sagt der Leiter der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber im sachsen-anhaltischen Halberstadt. „Der Zaun wird sich genau hier an den Gebäuden orientieren.“ Auch ein „kleines Wachhäuschen“ solle aufgestellt werden. Damit „kein unkontrolliertes Entfleuchen“ erfolge.
Sachsen-Anhalt will hier auf dem Gelände der bereits bestehenden Zentralen Anlaufstelle ein sogenanntes Sekundärmigrationszentrum für bis zu 150 Personen einrichten. Gedacht für Asylbewerber, für deren Versorgung eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig ist und in den sie zurückgeführt werden sollen. Betroffene müssen in dem Zentrum wohnen, dürfen die Anlage im Zweifel nicht ohne weiteres verlassen. Geplant ist die Inbetriebnahme in Halberstadt im Laufe des Sommers.
Schnelle Überstellung in das zuständige Land
Im vergangenen Jahr hat Sachsen-Anhalt bereits ein Pilotprojekt noch nach alter Rechtslage durchgeführt. „Da hat sich gezeigt, die besondere Wohnform (…) bewegt die Leute dann doch auch dazu, darüber nachzudenken: Macht das Sinn, was ich hier mache, oder mache ich mich auf die Rückreise?“, sagt Eysel. „Und genau das soll gefördert werden, sozusagen die Motivation, freiwillig wieder auszureisen.“
Wer trotzdem nicht freiwillig geht, solle durch die zentrale Unterbringung zumindest schneller in das zuständige Land überstellt werden können, erwartet Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. „Das heutige System zeigt ja seine Ineffizienz, weil man Menschen, die man rückführen will, dann zu einem erheblichen Maße nicht erreicht“, sagt der CSU-Politiker dem ARD-Hauptstadtstudio. „Deswegen gibt es Aufenthaltsverpflichtungen, strenge Aufenthaltsregeln in ‚Sekundärmigrationszentren‘, damit man die Menschen dann auch erreicht, um sie zurückzuführen.“
Idee und Wortschöpfung stammen von ihm. Die gesetzliche Grundlage hat Deutschland im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Asylrechtsreform (GEAS) geschaffen. Ursprünglich wollte Dobrindt die Bundesländer dazu verpflichten, „Sekundärmigrationszentren“ einzurichten. Damit konnte er sich allerdings nicht durchsetzen. Zu groß waren die Vorbehalte aufseiten der Länder.
Nur drei Bundesländer machen mit
Zum Inkrafttreten der neuen Regelung ist es nun so: Bislang haben sich lediglich drei Bundesländer für die Einrichtung von „Sekundärmigrationszentre“n entschieden – neben Sachsen-Anhalt noch Sachsen und Hamburg. Das hat eine Abfrage des ARD-Hauptstadtstudios ergeben.
In Dresden soll ab dem 1. Juli eine entsprechende Unterbringung für bis zu 400 Personen möglich sein. In Hamburg hatte die Innenbehörde noch zu Zeiten der Ampel-Regierung auf Initiative der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ein sogenanntes Dublin-Zentrum eingerichtet – quasi ein „Sekundärmigrationszentrum“ ohne die Möglichkeit von Aufenthaltsbeschränkungen, das nun umgewandelt werde.
Das Saarland, Bremen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Berlin haben sich dagegen entschieden. „Wir haben funktionierende Strukturen im Ankommensbereich, hier als Landesamt, auch in der jetzigen Systematik, und warum soll man das nicht nutzen und ausbauen?“, sagt Steffen Weickert, kommissarischer Leiter des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung Berlin.
Unterstützung vom Bund?
Die anderen Bundesländer „prüfen“ noch. Baden-Württemberg beispielsweise sieht zunächst die Bundesregierung in der Pflicht: Maßgeblich für den Erfolg solcher Zentren werde sein, „dass seitens des Bundes Rücküberstellungen gewährleistet sind und in allen zuständigen Mitgliedsstaaten zeitnah durchgeführt werden können“.
Ebenso Nordrhein-Westfalen: Man setze sich dafür ein, dass diese Fälle zentralisiert vom Bund bearbeitet werden. Tatsächlich hatte sich das Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag vorgenommen. Passiert ist es bislang nicht.
„Es gibt Überlegungen, dass der Bund auch zusätzlich Verantwortung übernehmen kann“, sagt Dobrindt. Das solle auf der anstehenden Innenministerkonferenz besprochen werden. Er könne sich vorstellen, dass der Bund bei Rückführungen aus „Sekundärmigrationszentren“ unterstütze. Aber dafür müssten diese eben auch geschaffen werden.
Migrationsforscher: Nah an einer Freiheitsentziehung
Aus Sicht von Constantin Hruschka sind die neuen Zentren nah an einer Freiheitsentziehung. „Je nachdem, wie das Land es ausgestaltet, sind diese Zentren Haft“, sagt der Migrationsrechtler von der Evangelischen Hochschule Freiburg. Man kann sie vom gesetzlichen Rahmen her auch so ausgestalten, dass sie keine Haft darstellen würden, so Hruschka. „Und das müsste man auch tun, sonst braucht man eine gerichtliche Entscheidung, um die Personen in diesen Zentren unterzubringen.“
Philipp Eysel aus Sachsen-Anhalt betont dagegen: „Es wird kein Gefängnis. Die Personen können sich frei bewegen. Aber der Zugang wird eben entsprechend kontrolliert.“

