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Startseite»Nachrichten»Einkommensgrenze zu hoch: Landkreistag will Kinder mehr bei Heimkosten der Eltern beteiligen
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Einkommensgrenze zu hoch: Landkreistag will Kinder mehr bei Heimkosten der Eltern beteiligen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 16, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Einkommensgrenze zu hochLandkreistag will Kinder mehr bei Heimkosten der Eltern beteiligen

Der Eigenanteil für die Heimunterbringung lag zuletzt im Schnitt bei mehr als 3200 Euro. (Foto: picture alliance / SZ Photo)

Erwachsene Kinder müssen nur für die Pflegekosten ihrer Eltern einspringen, wenn sie mehr als 100.000 Euro verdienen. Die Gesundheitsministerin will die Einkommensgrenze heruntersetzen. Der Landkreistag unterstützt das Vorhaben.

Der Deutsche Landkreistag befürwortet den Vorschlag von Gesundheitsministerin Nina Warken, Kinder stärker an den Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern zu beteiligen. Er unterstütze die Forderung der CDU-Politikerin, die Schonbeträge zu senken, nachdrücklich, sagte Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistages, der „Rheinischen Post“. Kinder pflegebedürftiger Eltern werden bislang grundsätzlich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Unterhalt herangezogen. „Diese Grenze ist in unseren Augen eindeutig zu hoch“, sagte Brötel. 

Im Entwurf für Warkens geplantes Pflegeneuordnungsgesetz wird eine Rücknahme des Schonbetrags von 100.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr angekündigt. Brötel sagte: „Der Sozialstaat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Es gibt aber keine sachliche Begründung dafür, privates Vermögen und damit letztlich Erwartungen von Erben auf Kosten der Allgemeinheit zu schonen.“ Eine Absenkung sei nicht nur gerecht, sie würde auch die kommunalen Sozialhilfeträger entlasten.

Brötel forderte auch eine Reform der Regeln für Schenkungen: „Ebenso richtig wäre es, hohe Vermögen von Pflegebedürftigen selbst heranzuziehen. Die Sozialämter beobachten immer häufiger, dass Eltern Vermögen, insbesondere Immobilien, auf ihre Kinder übertragen, damit der Sozialhilfeträger im Falle einer späteren Pflegebedürftigkeit der Eltern darauf nicht zugreifen kann.“

Zunächst zahlt das Sozialamt

Die Anrechnungsgrenzen waren 2019 von der damaligen schwarz-roten Regierung eingeführt worden. Generell springt zunächst das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein, wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht zahlen können. Oft hatten die Behörden dann aber die Kinder zur Kasse gebeten, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen, wenn die Ämter nicht im Einzelfall vor dem Aufwand solcher Verfahren zurückschreckten.

Der damalige Bundessozialminister Hubertus Heil von der SPD hatte das Angehörigenentlastungsgesetz bei seiner Verabschiedung damit begründet, dass Pflegebedürftigkeit emotional und organisatorisch belastend sei und Angehörige wenigstens vor unkalkulierbaren Finanzrisiken geschützt werden müssten. Zuletzt mussten Betroffene im Bundesschnitt für einen Heimplatz im ersten Jahr 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche zahlen. 

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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