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Politik

Bundesverfassungsgericht verhandelt zu Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 16, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 16.06.2026 • 05:40 Uhr

Dünger, Futter oder Saatgut: Über solche Wege gelangen Nährstoffe in die Umwelt. Bauern mussten darüber Bilanzen führen – bis die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung gestrichen wurde. Der Bundestag blieb dabei außen vor.

Von Antonetta Stephany, ARD-Rechtsredaktion

Schon seit einigen Jahren weist die EU-Kommission Deutschland immer wieder darauf hin, dass die Belastung von deutschen Böden und Gewässern verbessert werden müsse. Insbesondere die Nitratwerte im Grundwasser seien zu hoch. Um diesem Problem zu begegnen, schuf der Gesetzgeber eine Regelung im deutschen Düngegesetz, die festlegte, dass so wenig Nährstoffe – beispielsweise Düngemittel – in die Umwelt gelangen sollen wie möglich.

Wichtig dafür ist eine sogenannte Stoffstrombilanz. Jeder Bauer sollte dazu dokumentieren, welche Nährstoffe auf seinem Hof kommen, beispielsweise durch eingekaufte Düngemittel, und welche den Hof wieder verlassen, zum Beispiel durch die verkaufte Ernte. Das sollte erst einmal sichtbar machen, welche Nährstoffe – wie Stickstoff oder Phosphor – unterm Strich an die Umwelt abgeben werden, welche Ströme dieser Nährstoffe es also in der deutschen Landwirtschaft gibt.

Welche Stoffe wie erfasst werden sollten, sollte in der Stoffstrombilanzverordnung geregelt werden. 2018 trat die Verordnung in Kraft. Bei vielen Landwirten sorgte sie aber für Unmut, Bauernverbände kritisierten einen zu hohen bürokratischen Aufwand. Im Sommer 2025 hob Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) die Verordnung auf.

Grüne ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Die Verordnung wurde ohne eine Beteiligung des Bundestages aufgehoben. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnert dieses Vorgehen an „Politik im Trump-Stil“ – per Dekret am Gesetzgeber vorbei.

Sie meinen, dass das Ministerium die Rechte des Bundestags verletzt habe, indem es die Verordnung einfach aufhob, ohne das Parlament zu beteiligen. Denn als Gesetzgeber habe das Parlament entschieden, dass es eine solche Verordnung geben solle, so lege es das Düngegesetz ausdrücklich fest. Außerdem sei dort geregelt, dass der Bundestag bei Änderungen der Verordnung beteiligt werden müsse. Durch die Aufhebung der Verordnung und die fehlende Beteiligung des Bundestags habe der Landwirtschaftsminister gegen den Willen des Gesetzgebers gehandelt und Rechte des Bundestages verletzt.

Die Grünen zogen deshalb vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Gericht verhandelt morgen. Eine Entscheidung kommt dann in einigen Monaten.

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