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Startseite»Nachrichten»Neue Grundsicherung ab Juli: Das Bürgergeld ist am Ende – was sich jetzt alles ändert
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Neue Grundsicherung ab Juli: Das Bürgergeld ist am Ende – was sich jetzt alles ändert

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 30, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Neue Grundsicherung ab JuliDas Bürgergeld ist am Ende – was sich jetzt alles ändert

Die neuen Regeln zielen vor allem auf eine sehr kleine Gruppe von sogenannten Totalverweigerern. (Foto: picture alliance / Joko)

Mit dem Monatswechsel gibt es eine bedeutende Änderung für Millionen Menschen in Deutschland: Das Bürgergeld wird von der neuen Grundsicherung abgelöst. Die Regierung erhofft sich durch die Reform Milliardeneinsparungen. Ob die wirklich kommen, muss sich zeigen.

Ab Mittwoch wird aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung: Dann treten die entsprechenden Änderungen schrittweise in Kraft. Auf die rund 5,5 Millionen Leistungsempfänger kommen damit verschärfte Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionen zu. Die schwarz-rote Koalition setzt mit dieser umfassenden Sozialreform zugleich eines ihrer Kernvorhaben um.

Für beide Regierungspartner – CDU/CSU und SPD – ist das Vorhaben sensibel: Die Union setzt damit ein zentrales Wahlversprechen um, die SPD stimmt der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung zu – auch gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat. Die Beteiligung daran war jedoch gering. Ein Überblick über die Reform:

Was ändert sich?

Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet werden: Lehnt ein Empfänger ein Arbeitsangebot willentlich ab, etwa wenn er nach Unterschreiben eines Arbeitsvertrags den Job nicht antritt, können Leistungen für mindestens einen Monat gestrichen werden. Dieser enge Anwendungsbereich wurde durch das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Mit Beginn des zweiten Monats muss das Jobcenter die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme fortlaufend prüfen, um den Wegfall der Leistungen weiter aufrechtzuerhalten.

Mitwirkungspflichten werden stärker eingefordert: Wer zwei Termine beim Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumt, bekommt künftig 30 Prozent weniger Geld. Beim dritten versäumten Termin werden die Zahlungen vorerst gestrichen, die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.

Auch wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung seiner Leistungen rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.

Wie soll verhindert werden, dass es die Falschen trifft?

Alle, die mit den Jobcentern zusammenarbeiten oder Termine aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, müssen nicht mit Kürzungen rechnen – dies betont Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas immer wieder. Bei Kindern und Jugendlichen wird nicht gekürzt. Auch sollen Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.

Bekommen Bedürftige also künftig weniger Geld?

Nicht direkt, die Sätze sinken nicht. Das Arbeitsministerium betont, dass die allermeisten Bürgergeldempfänger kooperativ sind und Termine wahrnehmen. Als sogenannte Totalverweigerer galten zuletzt weniger als ein Prozent der Bürgergeldempfänger. Die Verschärfungen zielen vor allem auf diese Gruppe ab.

Wer bekommt überhaupt Bürgergeld?

Alle Erwerbsfähigen, die ihren Lebensunterhalt nicht komplett aus eigenem Einkommen decken können. Das sind derzeit etwa 5,5 Millionen Menschen, davon rund 800.000 sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker, deren Gehalt unter Bürgergeld-Niveau liegt. Wer seinen Job verliert, erhält ein Jahr lang Arbeitslosengeld und danach Bürgergeld. Unter den 5,5 Millionen Menschen sind etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche. Der Ausländeranteil im Bürgergeld liegt bei knapp 48 Prozent.

Wie viel Geld bekommen Bürgergeldempfänger?

Alleinstehende oder Alleinerziehende bekommen 563 Euro, Menschen in einer Partnerschaft 506 Euro, Minderjährige zwischen 357 und 451 Euro plus 20 Euro Sofortzuschlag. Miete inklusive Nebenkosten und – in angemessener Höhe – Heizkosten werden übernommen. Die Sätze sind seit Januar 2024 stabil, nachdem sie zuvor innerhalb eines Jahres um rund zwölf Prozent gestiegen waren.

Was kostet das Bürgergeld den Steuerzahler?

In den vergangenen Jahren immer mehr. Die Ausgaben lagen 2024 bei einem Rekordwert von 51,7 Milliarden Euro. Darunter entfielen auf die Zahlung der Regelsätze 29,2 Milliarden Euro, auf Miet- und Heizkosten 12,4 Milliarden Euro und auf Leistungen zur Arbeitsintegration 3,7 Milliarden Euro. 6,5 Milliarden Euro waren Verwaltungskosten.

Und wie viel soll die Reform nun einsparen?

Bundeskanzler Friedrich Merz verwies ursprünglich auf Einsparpotenziale im Milliardenbereich. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bas erwartet hingegen „keine nennenswerten Einsparungen“ allein durch die Reform. Die Koalition hofft allerdings, durch Sanktionsverschärfungen mehr Menschen in Arbeit zu bringen. 100.000 Menschen, die kein Bürgergeld mehr bekommen, sollen rund 850 Millionen Euro einsparen, rechnet das Arbeitsministerium vor.

Bekommen Menschen auch Bürgergeld, wenn sie noch Erspartes haben?

Ja, aber eingeschränkt. Seit der Bürgergeldreform von 2003 dürfen im ersten Jahr im Bezug sogenannte Schonvermögen bis 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro für Lebenspartner behalten werden. Nach Ablauf dieser Karenzzeit wird zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit von Mietkosten geprüft, die das Jobcenter übernimmt. Die neue Grundsicherung sieht nun die komplette Abschaffung der Karenzzeit vor: Vermögen wird vom ersten Tag an angerechnet. Das betrifft aber nur das Bürgergeld und nicht das Arbeitslosengeld. Wer den Job verliert, muss also nicht sofort ans Ersparte.

Wie stehen Verbände und Gewerkschaften zur Reform?

Sie halten die Reform für sozial ungerecht. Die IG Metall kritisiert, der verschärfte Druck richte sich an einer „verschwindend kleinen Gruppe sogenannter Totalverweigerer“ aus, gleichzeitig würden „Millionen Menschen und ihre Familien unter Generalverdacht gestellt, ohne ihnen realistische Chancen auf Qualifizierung und existenzsichernde Arbeit zu eröffnen“.

Der Sozialverband VdK kritisiert insbesondere die geplante Deckelung der Wohnkosten. Dies berge das Risiko von Mietschulden und könne „im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit nach sich ziehen“. Ähnlich äußern sich der Sozialverband SoVD und die Diakonie Deutschland.

Quelle: ntv.de, rog/AFP

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