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Startseite»Aktuelle Warnungen»EU-Zollreform: Richtiger Ansatz, aber kein ausreichender Schutz vor unsicheren Produkten
Aktuelle Warnungen

EU-Zollreform: Richtiger Ansatz, aber kein ausreichender Schutz vor unsicheren Produkten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 30, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Für Verbraucher:innen ändert sich beim Online-Shopping im Alltag nichts. Die neuen Zollregelungen richten sich in erster Linie an die Händler. Im Idealfall profitieren Verbraucher:innen durch die Zollreform, indem weniger unsichere Produkte in die EU gelangen, weil der Zoll seine Kontrollen effektiver durchführen kann.

Zur Erreichung dieses Ziels gibt es zwei Ansätze:

1. Pauschalzoll:

Aktuell gilt eine Zollfreigrenze von 150 Euro auf Warenimporte. Das bedeutet, ein Händler bezahlt für Pakete unter einem Wert von 150 Euro keinen Zoll. Die Zollfreigrenze von 150 Euro wurde teilweise systematisch ausgenutzt, indem Waren unter Wert deklariert oder

größere Produkte in mehrere Kleinsendungen aufgeteilt wurden, um innerhalb der Freigrenze zu bleiben und Zölle zu vermeiden. Dies führt aus Sicht der EU-Mitgliedstaaten zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen europäischen Anbietern und Drittstaatsanbietern. Durch die Reform wird die Zollfreigrenze von 150 Euro zum 1. Juli 2026 abgeschafft. Stattdessen wird ein Pauschallzoll von drei Euro pro Warenkategorie auf alle Importe erhoben.

Beispiel für den Pauschalzoll: Ein Paket enthält eine Bluse aus Seide und eine Bluse aus Wolle. Da die beiden Blusen zwei unterschiedlichen Warenkategorien angehören, wird das Paket mit sechs Euro verzollt.

Der Pauschalzoll richtet sich an Händler und nicht an private Verbraucher:innen. Ob die Preissteigerung durch den Pauschalzoll an Verbraucher:innen weitergegeben wird, entscheidet der Händler, der die Produkte auf den Markt bringt.

Der Pauschalzoll ist eine Übergangslösung bis zum 1. Juli 2028. Danach wird ein digitales System eingeführt, anhand dessen Kleinsendungen zollrechtlich geprüft werden.

2. Bearbeitungsgebühr:

Zusätzlich zum Pauschalzoll wird ab dem 1. November 2026 eine Bearbeitungsgebühr („handling fee“) für jedes Paket mit einem Warenwert von unter 150 Euro eingeführt. Die Höhe dieser Gebühr steht noch nicht fest. Sie soll die Kontroll- und Abwicklungskosten des Zolls reduzieren. Diese sind durch die hohe Anzahl von kleinen Paketen in den vergangenen Jahren stark gestiegen.

Auch die Bearbeitungsgebühr kann einen Beitrag dazu leisten, Verbraucher:innen besser vor unsicheren Produktimporten zu schützen, wenn sie verwendet wird, um die Zollbehörden besser auszustatten. Ob die Bearbeitungsgebühr an Verbraucher:innen weitergegeben wird, entscheidet wie beim Pauschalzoll der Händler, der die Produkte auf den Markt bringt.

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