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Politik

Was die neue Grundsicherung für Betroffene bedeutet

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 30, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Stand: 30.06.2026 • 19:40 Uhr

Die neue Grundsicherung soll Menschen schneller in Arbeit bringen – durch strengere Regeln und schärfere Sanktionen. Für Betroffene wie Nicole aus Frankfurt bedeutet die Reform vor allem eines: neue Unsicherheit.

Von Christina Sianides und Katharina Bruns, hr

Monatelang wurde sie heftig diskutiert, jetzt tritt sie in Kraft: Vom 1. Juli an ersetzt die Grundsicherung das Bürgergeld. Mit dem neuen Namen kommt auch ein Paradigmenwechsel. Die Regeln für Leistungsbeziehende werden verschärft – durch härtere Sanktionen, strengere Vermögens- und Wohnkostenprüfungen sowie den Vorrang einer schnellen Arbeitsaufnahme vor Weiterbildung will die Bundesregierung mehr Menschen in Arbeit bringen, so das erklärte Ziel. Kritiker sprechen von einem sozialpolitischen Skandal.

Noch mehr Unsicherheit

Für Nicole aus Frankfurt bedeutet die neue Regelung bislang vor allem eins: noch mehr Unsicherheit. Die 57-jährige Politologin, die ihren Nachnamen nicht öffentlich machen will, lebt seit einigen Monaten von Bürgergeld. Ihren Job als Redakteurin musste sie aufgeben, weil sie krank wurde. Als ihr Erspartes aufgebraucht war, sah die zweifache Mutter keinen anderen Weg mehr, als Hilfe zu beantragen. „Ich hätte sonst nicht weiterleben können“, sagt sie.

Um über die Runden zu kommen, geht sie jetzt einmal in der Woche in die Frankfurter Christuskirche zum Mittagessen. Das kostet nur zwei Euro und „schmeckt super“. Nach dem Essen bekommt sie hier noch gespendete Lebensmittel.

Das ändert sich mit der Grundsicherung

  • Strengere Sanktionen: Wer wiederholt unentschuldigt Termine im Jobcenter versäumt, muss schneller mit Leistungskürzungen rechnen – im Extremfall kann die Leistung vollständig gestrichen werden.
  • Arbeit vor Weiterbildung: Grundsätzlich soll die schnelle Vermittlung in Arbeit Vorrang haben. Weiterbildungen bleiben möglich, wenn sie im Einzelfall bessere Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung bieten.
  • Jede zumutbare Arbeit: Leistungsbeziehende müssen grundsätzlich jede zumutbare Beschäftigung annehmen – auch wenn sie unter ihrer bisherigen Qualifikation liegt. Ausnahmen gelten, wenn jemand körperlich, geistig oder seelisch nicht dazu in der Lage ist.
  • Weniger Schonfristen: Vermögen und Wohnkosten werden früher geprüft als bisher. Während der Karenzzeit werden Unterkunftskosten nur noch begrenzt übernommen, zudem entfällt die bisherige Karenzzeit beim Schonvermögen.

Durch die Grundsicherung kommen für Nicole neue Probleme hinzu. Vor allem die Miete für ihre Wohngemeinschaft macht ihr Sorgen. Beim Bürgergeld wurden die Wohnkosten noch für ein Jahr komplett übernommen. Erst dann wurde überprüft, ob sie angemessen sind. Mit der Grundsicherung passiert das jetzt sofort. Im ersten Jahr wird die Miete nur noch bis zum 1,5-fachen der örtlichen „Angemessenheitsgrenze“ übernommen. Wer darüber liegt, muss – mit einigen Ausnahmen – die Differenz selbst zahlen oder Wohnkosten senken.

Beides ist für Nicole kaum vorstellbar: Von den 563 Euro, die alleinstehende Leistungsbeziehende monatlich erhalten, lässt sich kaum noch etwas für die Miete abziehen. Einem Umzug in eine günstigere Wohnung steht der Mietmarkt entgegen. Sozialverbände wie der VdK befürchten deshalb, dass die neue Grundsicherung zu mehr Obdachlosigkeit führen könnte.

Angst vor längerer Arbeitslosigkeit

Wie all das dazu beitragen soll, dass sie schneller Arbeit findet – Nicole weiß es nicht. Auch schärfere Sanktionen für verpasste Termine im Jobcenter können das nicht, denn sie verpasst ohne triftigen Grund ohnehin nie einen Termin. Mit 57 Jahren gehört sie allerdings zur großen Gruppe von älteren Leistungsbeziehenden, für die eine Vermittlung nicht leichter wird. Arbeitsmarktexpertinnen und -experten beobachten, dass mit zunehmendem Alter das Risiko wächst, länger arbeitslos zu bleiben. Zwar habe sie viel Erfahrung und kenne sich mit vielen Dingen sehr gut aus, sagt Nicole. „Aber das heißt ja nicht, dass man mit 57 Jahren dann morgen genommen wird.“

Für Sozialverband geht Grundsicherung „an der Sache vorbei“

Die neuen Regelungen verfehlen die eigentlichen Probleme vieler Betroffener, sagt deshalb etwa Philipp Stielow, Pressesprecher des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen. „Die ganze Diskussion, auch die geplanten Änderungen, gehen völlig an der Sache vorbei.“

Zwar zeigt sich, dass eine gewisse Strenge arbeitsmarktpolitisch wirksam sein könnte, meint Matthias Schulze-Böing, Arbeitsmarktforscher und jahrelanger Leiter des Amts für Arbeitsförderung, Statistik und Integration der Stadt Offenbach: „Wenn tatsächlich geprüft wird, verhalten sich die Leute konstruktiv, wirken sie mit und nehmen auch Stellen an oder nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil.“

Den meisten fehle es nicht an Arbeitswillen

Den meisten Leistungsbeziehenden fehle es aber nicht am Arbeitswillen, sagt Philipp Stielow vom VdK. „Über 90 Prozent wollen arbeiten und können es aus strukturellen Gründen nicht.“ Fehlende Kinderbetreuung, schlechte Verkehrsanbindungen oder unpassende Stellenangebote seien häufig die eigentlichen Hürden. Die Idee, man mache „ein bisschen Druck und dann arbeitet derjenige wieder, ist relativ naiv“, so Stielow.

Hinzu kommt: Auf jede offene Stelle kommen derzeit laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 264 Arbeitslose. Oft passten die Anforderungen nicht zur Qualifikation der verfügbaren Arbeitskräfte, so das IAB.

Grundsicherung und Arbeitsmarkt

Insgesamt stehen von den derzeit rund 5,5 Millionen Bürgergeld- bzw. jetzt Grundsicherungsbeziehenden rund zwei Millionen dem Arbeitsmarkt nicht (weiter) zur Verfügung, weil sie etwa Angehörige pflegen, alleinerziehend sind oder schon arbeiten, aber nicht genug verdienen und aufstocken müssen. 1,8 Millionen sind Kinder und Jugendliche.

Etwa 1,7 Millionen Menschen stehen dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung (1,2 Millionen von ihnen ohne Berufsabschluss). Bei rund 16.000 Menschen spricht man von sogenannten Totalverweigerern, die zumutbare Arbeitsangebote mehrfach ablehnen, nicht zu Terminen erscheinen und keine Bewerbungen schreiben, ohne dafür einen anerkannten Grund vorweisen zu können.

Von der „faktenfreien Erzählungen von angeblichem Betrug und Missbrauch“ durch Leistungsbeziehende spricht Annika Klose, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD. Zwar gebe es Missbrauchsfälle, doch das seien „absolute Einzelfälle“.

Tatsächlich liegt die offizielle Missbrauchsquote beim Bürgergeld laut Schätzungen und Analysen der Bundesagentur für Arbeit sowie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) bei etwa vier Prozent.

VdK hält Totalsanktionen für verfassungswidrig

Jenseits der Wirksamkeit der neuen Regelungen stellen Kritiker auch ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz infrage: Der Sozialverband VdK etwa hält die möglichen Totalsanktionen im Gegensatz zur Bundesregierung für verfassungswidrig. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesfassungsgerichtes aus dem Jahr 2019.

Sozialaktivistin Helena Steinhaus sagt, die sogenannte Priorisierung des Vermittlungsvorrangs, also das Ziel, die Leute schnell in Arbeitsverhältnisse zu bringen, kollidiere mit dem Recht auf freie Berufswahl. Auch die Einschränkung von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten untergrabe dieses Recht.

Ob sie recht haben, werden am Ende Gerichte entscheiden müssen. Klar ist hingegen schon jetzt: Die zu Beginn angekündigten Milliarden-Einsparungen durch die Reform werden ausbleiben, das räumte die Union bereits ein. Offen bleibt damit vor allem die Frage, was die Reform tatsächlich bewirken wird – und welchen Preis Betroffene dafür zahlen.

Für Nicole ist die wichtigste Frage, ob sie bald wieder eine Arbeitsstelle findet. Wenn das klappt, will sie sich einen Wunsch erfüllen. Nach zehn Jahren möchte sie endlich wieder mal in den Urlaub fahren. „Das muss gar nicht weit weg sein“, sagt sie. „Einfach an einen See oder irgendwo, wo es schön ist.“

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Dr. Heinrich Krämer
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