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Politik

Was sich bei der Informationsfreiheit ändern soll

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 6, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 06.07.2026 • 15:49 Uhr

Schwarz-Rot plant eine Verschärfung des Informationsfreiheitsgesetzes – der Kreis der Anfrageberechtigten soll kleiner werden und jede Anfrage braucht eine Begründung. Damit erntet die Koalition scharfe Kritik.

Was steckt hinter dem Informationsfreiheitsgesetz?

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet Behörden zur Herausgabe von Dokumenten – und ist oft unerlässlich für journalistische Recherchen. Das IFG gibt es seit 2006. Auch die meisten Bundesländer haben ähnliche Gesetze, die Landesbehörden machen unterschiedliche strenge Vorgaben in Sachen Informationsfreiheit.

Bisher mussten Antragsteller nicht begründen, warum sie Informationen abfragen. Ausnahmen vom Recht auf Informationszugang gibt es bisher etwa, wenn personenbezogene oder sicherheitsrelevante Daten betroffen sind.

Die Ampelkoalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag 2021 eigentlich vorgenommen, das Gesetz zu einem Transparenzgesetz auszuweiten, das noch mehr Veröffentlichungspflichten für Behörden hätte enthalten können. Der Reformentwurf scheiterte seinerzeit aber am SPD-geführten Innenministerium.

Das IFG war auch ein Streitthema bei den schwarz-roten Koalitionsverhandlungen 2025. Die Union hatte die Abschaffung des Gesetzes „in der bisherigen Form“ gefordert. Die dann zum IFG gefundene Formulierung im aktuellen Koalitionsvertrag wirkt jedoch noch ergebnisoffen. Sie findet sich im Kapitel „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“. Zur „Stärkung der repräsentativen Demokratie“ heißt es dort: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren.“

Was will die Bundesregierung nun ändern?

Im vom Koalitionsausschuss am 1. Juli beschlossenen 34-Punkte-Papier „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ findet sich eine Einigung zur Novelle des IFG: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“, heißt es dort unter anderem.

Außerdem will die Regierung prüfen, ob sie das Recht auf „in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ beschränkt. Das hieße, dass der Kreis der Auskunftsberechtigten in jedem Fall kleiner würde, auch weil etwa Nichtregierungsorganisationen (NGOs) damit ausgeschlossen wären. Anfragende sollen zudem nun offenbar einen Grund für ihre Anfrage angeben, um ihr „berechtigtes Interesse“ verdeutlichen zu können – eine Art Beweislastumkehr.

Zudem sollen laut schwarz-rotem Koalitionsausschuss die Namen von Beschäftigten in Behörden in Dokumenten grundsätzlich geschwärzt werden, um sie „vor Anfeindungen und Drohungen“ zu schützen.

Änderungen könnte es auch bei Anfragen geben, die sich auf Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung beziehen. Laut dem Koalitionsausschuss besteht „besonderer Schutzbedarf“, dem man „in Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und außen“ Rechnung tragen wolle.

Auch die Gebühren sollen steigen. Es steht im Raum, dass Antragsteller sämtliche Kosten tragen müssen, die durch eine Anfrage entstehen.

Was ist die Begründung für die Änderungen?

Der Bundesregierung geht es laut eigener Aussage vor allem um Sicherheitsbedenken – für einzelne Beamte, aber auch den Staat: „Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen“, heißt es im Beschlusspapier vom 1. Juli. „In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen“, heißt es dort weiter.

Mit der Kritik am IFG-Reformbeschluss konfrontiert, sagte Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) in der ARD: „Es geht nicht um Aushöhlen, es geht auch nicht um Abschaffen […] Das wird jetzt alles natürlich in Gesetzesform beschlossen. Und natürlich sollen NGOs und Journalisten ihre Arbeit weiter machen können.“

Diese Aussage widerspricht laut ARD-Faktencheck jedoch in Teilen dem Beschlusspapier: Eine NGO ist keine natürliche Person, sondern eine juristische. Damit stimmt Klingbeils Aussage nicht mit den Vorschlägen im Reformpaket überein.

Was sagen Kritiker konkret?

Die geplante Beschränkung des IFG würde einen „ganz massiven Rückschritt in Sachen Transparenz“ bedeuten, sagte Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger dem Portal Table Briefings. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnte im Gespräch mit dem RND vor einer „Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit“ und vor Diskriminierung. „Der wesentliche Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen würde in sein Gegenteil verkehrt, wenn zukünftig ein berechtigtes Interesse an der Information dargelegt werden müsste“, so Specht-Riemenschneider.

Ihre beiden Vorgänger Peter Schaar und Ulrich Kelber werfen in einer gemeinsamen Stellungnahme der schwarz-roten Koalition „ein verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“ bei der Reform des Informationsfreiheitsgesetzes vor. Die unterschiedslose Schwärzung von Mitarbeiternamen verstecke politische Verantwortlichkeiten für Entscheidungen. Das IFG kenne dafür bereits heute Ausnahmefälle, so Kelber und Schaar: „Etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden.“

Die Linke sprach von einem „Angriff auf die Pressefreiheit und auf das Recht der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren“. FDP-Generalsekretär Martin Hagen erklärte dazu: Der offene Zugang zu Informationen sei eine Voraussetzung für die effektive Kontrolle von staatlichem Handeln. Das Recht auf Akteneinsicht „verhindert Mauschelei und hilft, Missstände aufzudecken“.

Die Journalistenvereinigung „Netzwerk Recherche“ kritisiert die geplanten Veränderungen scharf: Alle Grundprinzipien der Informationsfreiheit würden aufgegeben. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) warf der Regierung vor, sie wolle „eine Blackbox schaffen, der Öffentlichkeit Informationen vorenthalten und journalistisches Arbeiten erschweren“. Sie forderte eine Stärkung des IFG sowie ein gesetzlich verankertes Auskunftsrecht für Journalistinnen und Journalisten.

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