BKA und Bundespolizei sollen mehr digitale Werkzeuge zur Tätersuche bekommen – auch mit KI-Software. Innenminister Dobrindt sieht darin zeitgemäße Ermittlungsarbeit, Kritiker warnen vor Massenüberwachung.
Der Fall Daniela Klette hatte die Diskussion angeheizt: Im Februar 2024 wurde die Ex-RAF-Terroristin von der Polizei nach mehr als 30 Jahren Fahndung festgenommen. Schon Monate vorher waren aber schon Journalisten Klette auf die Spur gekommen – mithilfe einer kommerziellen Software zur Gesichtserkennung, die Milliarden Fotos im Internet durchsucht.
Politik und Behörden erklärten, dass ihr die Rechtsgrundlagen für solche Ermittlungen fehlten. Und es kam die Frage auf: Warum kann die Polizei etwas nicht, was Privatleute tun?
Jetzt, gut zwei Jahre später, ist die Polizei solchen digitalen Ermittlungsmethoden einen Schritt näher. Sebastian Fiedler, SPD-Innenpolitiker und selbst Kriminalbeamter, nennt den Fall Klette ein „typisches Beispiel“.
Abgleich von Fotos und Audios
Mit neuen Gesetzen will die schwarz-rote Koalition den Ermittlern mehr digitale Befugnisse geben – um schwere Straftaten aufzuklären, wie es im Gesetzentwurf heißt. Als Beispiel nennt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Terrorabwehr. Er verweist darauf, dass solche Ermittlungsmethoden nur auf Anordnung eines Richters zum Einsatz kommen dürfen.
Konkret soll die Polizei dann Fotos und Stimmen von Verdächtigen automatisch mit öffentlich zugänglichen Bildern und Audios im Internet abgleichen können. Das Ziel: Personen identifizieren, ihren Aufenthaltsort ausfindig machen, Zusammenhänge zwischen Tat und Täter erschließen. Bislang ist den Behörden so ein Abgleich nur händisch Bild für Bild erlaubt. Das kostet Zeit und bindet Personal.
Dobrindt: „Brauchen modernde Ermittlungsbefugnisse“
Dobrindt will dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei außerdem ein weiteres digitales Werkzeug in die Hand geben: Die Polizei soll Recherche- und Analyse-Software nutzen dürfen, die Millionen Einträge aus verschiedenen Datenbanken zusammenführt und Zusammenhänge sichtbar macht – mithilfe Künstlicher Intelligenz.
Dobrindt will die Behörden so zeitgemäß ausstatten, macht er im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio klar: „Wir haben uns früher mit Tagebüchern beschäftigt, heute beschäftigen wir uns mit Terabyte, also Millionen und Milliarden von Daten. Deswegen brauchen wir auch moderne Ermittlungsbefugnisse.“
Umgang mit Palantir
Bislang fehlt für solche Ermittlungen die Rechtsgrundlage auf Bundesebene und für die Strafverfolgung. In einigen Bundesländern werden solche digitalen Analyse-Werkzeuge schon eingesetzt – auch vom US-Hersteller Palantir. Einer der Mitgründer ist der Tech-Milliardär Peter Thiel mit radikalen und demokratiekritischen Ansichten.
Dobrindt will Palantir-Software im neuen Gesetz nicht ausdrücklich ausschließen, betont aber, Deutschland müsse digital souverän sein. Konkreter wird der Koalitionspartner. SPD-Innenexperte Fiedler sagt der ARD: „Das Thema Palantir ist komplett vom Tisch.“ Man müsse von Abhängigkeiten wegkommen und brauche europäische Lösungen.
KI-Werkzeuge und andere digitale Lösungen zur Aufklärung von Straftaten nicht zu nutzen, wäre fahrlässig, stellte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schon im April fest. Sie verwies dabei gleichzeitig auf „gesetzliche Leitplanken“: „Entscheidungen im Strafverfahren werden immer von Menschen getroffen, nicht von KI-Agenten.“
Warnung vor dem „Ende der Anonymität“
Bürgerrechtsorganisationen sind dagegen alarmiert: Sie beklagen, der Staat greife unverhältnismäßig in Grundrechte ein. „In der Gesamtbetrachtung geht es um nichts anderes als das Ende der Anonymität“, meint Pia Sombetzki von AlgorithmWatch.
Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte weist darauf hin, dass Menschen schon bei kleinen Begegnungen mit der Polizei in einer Datenbank landen können, auch ohne dass ihnen das bewusst ist – bei einem Verkehrsunfall oder als Opfer einer Straftat. „Wenn dann ein nicht nachvollziehbarer Algorithmus daraus Analyse-Ergebnisse zieht, dann drohen Gefahren für jede Person, bei der Daten in den Datenbanken gespeichert sind.“
Auch in der Opposition im Bundestag gibt es grundsätzliche Bedenken: Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz nennt die Pläne der Bundesregierung „im Kern freiheitsfeindlich“. Es weist auf „enge verfassungs- und europarechtliche Grenzen“ hin. Die Koalition lasse aber ein solches Augenmaß komplett vermissen. Von Notz sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, es fehlten Sicherungsmechanismen und klare Regeln, wann welche Daten wie von wem verarbeitet werden.

