Die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes stößt auf breite Kritik – auch aus Reihen der Regierungspartei SPD. Im ARD-Interview betont Justizministerin Hubig, die Bewahrung der Auskunftspflicht sei wichtig.
Gegen die geplanten Einschränkungen des Zugangs zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden regt sich wachsender Protest. Organisationen, Vereine und Medien fordern, die geplanten Änderungen am sogenannten Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu stoppen.
Im ARD-Interview der Woche sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), sie werde den Gesetzentwurf dazu genau anschauen, „damit die Bürgerinnen und Bürger und auch Journalistinnen und Journalisten weiterhin die Möglichkeit haben, das, was wir tun, zu hinterfragen und Auskunft zu bekommen“. Sie halte es für wichtig, dass die Regierung transparent weiterhin arbeite, „dass sie auch Rechenschaft ablegt über das, was sie tut“.
Warnung vor Missbrauch
Mit dem zuständigen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe sie darüber noch nicht gesprochen, weil der Koalitionsausschuss die Änderungen erst vor einigen Tagen beschlossen habe. Es gebe eine klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass das Informationsfreiheitsgesetz nochmal reformiert werden solle. Sie wolle sicherstellen, „das zu bewahren und abzusichern, was mir wichtig ist: nämlich diese Transparenz, diese Auskunftspflicht, der wir als Regierung, als Exekutive unterliegen“.
Als Grund für eine Neuregelung nannte die Bundesjustizministerin im Interview der Woche auch, „dass Missbrauch betrieben wird, dass zum Teil Fragen gestellt werden, die anderen Staaten vielleicht in die Karten spielen, was Informationen anbelangt“.
Kritik auch aus der SPD
Gegen die geplante Reform regt sich Protest. Mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine, Projekte, Verbände und Medien fordern, die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz zu stoppen. Der Verlust des Rechts auf Informationsfreiheit erschwere eine faktenbasierte Berichterstattung, die öffentliche Kontrolle und das Engagement der Zivilgesellschaft, heißt es in einer Mitteilung des Bündnisses.
Auch aus der SPD gibt es Kritik. Teile der SPD-Bundestagsfraktion verfassten eine gemeinsame Stellungnahme, aus der der Evangelische Pressedienst zitiert: „Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.“ Es sei dagegen sinnvoll, das Gesetz so weiterzuentwickeln, dass mehr Transparenz geschaffen und seine Handhabung vereinfacht werde, heißt es in dem Papier der Arbeitsgruppen Inneres, Digitales sowie Recht und Verbraucherschutz der Fraktion.
„Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben“, heißt es weiter.
Der Juso-Vorsitzende Philipp Türmer sagte im ZDF: „Als SPD haben wir das IFG 2005 auf Bundesebene eingeführt und dürfen uns jetzt nicht an diesem Raubbau beteiligen.“ Der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Johannes Schätzl, warnte in der Mediengruppe Bayern ebenfalls vor den Änderungen und sprach von einer De-facto-Abschaffung des Gesetzes. Auch Grüne und Linke hatten die Pläne kritisiert.
Seit 2006 in Kraft
Seit 2006 bietet das IFG einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationen der Behörden des Bundes, unabhängig davon, ob der Fragende ein besonderes Interesse nachweisen kann. Mithilfe des IFG wurden bereits zahlreiche Vorgänge in Bundesbehörden öffentlich gemacht.
So konnten etwa Informationen rund um die Corona-Maskenaffäre um den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingesehen sowie Informationen zu Nebeneinkünften von Abgeordneten und Kontakte zu Lobbyisten offengelegt werden.
Die Plattform „Frag den Staat“ und das ZDF Magazin Royale von Jan Böhmermann veröffentlichten mithilfe des Gesetzes als geheim eingestufte hessische Ermittlungsakten zu der Neonazi-Terrorzelle NSU. Angehörige der Opfer des NSU, zahlreiche Politikerinnen und Politiker sowie mehr als 130.000 Unterzeichner einer Petition hatten über Jahre gefordert, den Bericht öffentlich zugänglich zu machen, um eine vollständige Aufklärung des NSU-Terrors zu ermöglichen.
