Die Oppositionsparteien sehen sich bei der geplanten Krankenkassen-Reform unter Druck gesetzt. Mit Eilanträgen wollen sie die Abstimmung verhindern – und rechnen sich gute Chancen aus. Die Regierung reagiert gelassen.
Die Opposition im Bundestag wehrt sich juristisch gegen eine schnelle Abstimmung über das geplante Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen. Mit Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht wollen sie verhindern, dass der Bundestag noch in dieser Woche, also vor der parlamentarischen Sommerpause, über das Gesetz entscheidet.
„Chaotisches Gesetzgebungsverfahren“
Grüne, Linke und AfD kritisieren, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung kurzfristig in mehr als 60 Punkten geändert werden soll. Der Grünen-Politiker Janosch Dahmen sagte: „Wir haben die vergangenen Tage ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren erlebt.“ Am Montagabend sei den Abgeordneten ein Änderungsantrag mit knapp 300 Seiten vorgelegt worden. Damit liege „praktisch ein neues Gesetz“ auf dem Tisch.
Die Änderungen sind nach seiner Einschätzung so umfangreich, dass eine gewissenhafte Prüfung dem Parlament in der verfügbaren Zeit nicht möglich sei. Die milliardenschweren Auswirkungen seien in der kurzen Zeit seriös nicht abschätzbar. Dahmen bezweifelt, dass das Vorgehen „den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren genügt“.
Opposition rechnet sich Chancen auf dem Rechtsweg aus
Neben dem Grünen-Abgeordneten Dahmen hat auch der Linken-Politiker Artes Gürpinar einen Eilantrag in Karlsruhe eingereicht. Gürpinar verwies auf die weitreichenden Folgen des Gesetzes. Es gehe um Millionen Versicherte und darum, dass Millionen Patienten mehr zahlen müssten. Ebenso um die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Für eine angemessene Beratung und parlamentarische Willensbildung fehle die notwendige Zeit.
Auch der AfD-Fachpolitiker Martin Sichert kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Mit ihren Klagen rechnen sich die Oppositionspolitiker Chancen aus. Sie verweisen auf einen ähnlichen Fall vor drei Jahren. Damals klagte der CDU-Politiker Thomas Heilmann wegen des sogenannten Heizungsgesetzes, das die Ampelkoalition ebenfalls in der letzten Bundestagssitzung vor der Sommerpause beschließen wollte.
Wegen der kurzen Beratungsfristen fühlte sich Heilmann in seinen Rechten verletzt. Karlsruhe entschied in einem Eilverfahren, dass die Abstimmung verschoben werden muss. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.
Parallelen zum Heilmann-Verfahren?
Janosch Dahmen argumentierte, die Parallelen zwischen beiden Verfahren seien offensichtlich. Daher spreche viel dafür, dass die damalige Entscheidung des Gerichts auch auf den aktuellen Fall übertragbar sei. Dahmen: „Was für Herrn Heilmann recht ist, soll auch für mich als Abgeordneter billig sein.“
Ob das Verfassungsgericht in Karlsruhe auch diesmal so entscheidet, ist allerdings offen. Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass die Opposition vor Gericht scheitert. Die von den Grünen erwähnten Änderungsanträge seien bereits in einer Fachanhörung vor zwei Wochen besprochen worden. „Von daher gehe ich mit einer gewissen Gelassenheit daran“, sagte Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese. Die Gesamtumstände seien anders als bei der Heilmann-Entscheidung 2023.
Warken: Änderungen kamen rechtzeitig
Auch Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geht davon aus, dass der Bundestag am Freitag über das Gesetz abstimmen kann. Die CDU-Politikerin wies die Kritik der Opposition zurück. Aus ihrer Sicht seien die Änderungsanträge allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich damit habe befassen können. Sie sagte: „Die Fraktionen haben gemeinsam die letzten Wochen viele Punkte besprochen und ein rundes Paket vorlegen können.“ An manchen Stellen habe es noch Veränderungen zugunsten der Versicherten gegeben.
Ziel des Pakets ist es, die gesetzlichen Krankenkassen von stark steigenden Ausgaben zu entlasten und damit die Beiträge stabil zu halten. Auf Patienten kommen unter anderem höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und Einschnitte bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu. Auch die Pharmabranche, Arztpraxen und Krankenhäuser sollen einen Beitrag zu dem Sparpaket leisten.
Verzögerungen sind zudem noch im Bundesrat möglich, wo die Länder Einfluss auf das weitere Verfahren nehmen können.

