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Startseite»Nachrichten»Hotel-Skandal neu aufgerollt: Jimi Blue Ochsenknecht muss erneut vor Gericht
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Hotel-Skandal neu aufgerollt: Jimi Blue Ochsenknecht muss erneut vor Gericht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 8, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Hotel-Skandal neu aufgerolltJimi Blue Ochsenknecht muss erneut vor Gericht

Wann der Prozess gegen Jimi Blue Ochsenknecht startet, ist offen. (Foto: IMAGO/Sven Simon)

Wegen einer nicht bezahlten Hotelrechnung in fünfstelliger Höhe muss sich Jimi Blue Ochsenknecht vor einem österreichischen Gericht verantworten. Der Schauspieler zahlt eine Strafe, der Staatsanwaltschaft ist das aber nicht genug.

Jimi Blue Ochsenknecht muss sich erneut vor Gericht verantworten. Das hat das Oberlandesgericht Innsbruck entschieden. Ein Strafverfahren wegen einer unbezahlten Hotelrechnung, das 2025 sein vorläufiges Ende gefunden hatte, sei fortzusetzen, teilt das Oberlandesgericht mit.

Dem Sohn von Natascha Ochsenknecht und Uwe Ochsenknecht war vorgeworfen worden, im Jahr 2021 in einem Hotel in Kirchberg schweren Betrug begangen und Hotelleistungen im Wert von fast 14.000 Euro in Anspruch genommen, diese aber nicht bezahlt zu haben. Nachdem Jimi Blue Ochsenknecht im vergangenen Jahr zunächst in Hamburg festgenommen worden war, wurde er nach Österreich ausgeliefert. Die Untersuchungshaft hatte er nach Zahlung einer Kaution in Höhe von 15.000 Euro verlassen dürfen. Er durfte allerdings bis zum Abschluss des Verfahrens das Land nicht verlassen. Im August 2025 wurde schließlich festgelegt, dass Ochsenknecht 18.000 Euro zu zahlen habe, was er nach Absprache mit seinem Anwalt akzeptierte.

Am 22. August hatte das Landesgericht Innsbruck das Strafverfahren „diversionell erledigt“, wie es in einer jetzigen Mitteilung des Oberlandesgerichts heißt. Die zuständige Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung allerdings Beschwerde ein und das Oberlandesgericht habe dieser nun Folge gegeben. Es sei entschieden worden, „dass die Verantwortung des Angeklagten und die geleistete Schadensgutmachung nicht ausreichen, um daraus eine von Unrechtsbewusstsein getragene Verantwortungsübernahme abzuleiten“. Da diese für eine Einstellung eines Strafverfahrens im Wege der Diversion allerdings Voraussetzung sei, müsse das Verfahren am Landesgericht Innsbruck fortgesetzt werden.

Damit wird Jimi Blue Ochsenknecht auf jeden Fall erneut vor Gericht müssen, denn gegen die jetzige Entscheidung können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, wie mitgeteilt wird. Wann der Prozess weitergeht, ist derzeit nicht bekannt. Einen ersten Prozesstermin gibt es aktuell noch nicht.

Quelle: ntv.de, mba/spot

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