Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ist weiter steil angestiegen – und hat im ersten Halbjahr 2026 bereits den Vorjahreswert übertroffen. Ein Grund dafür dürfte das Inkrafttreten des neuen Wehrdienstgesetzes sein.
Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ist im ersten Halbjahr 2026 erneut stark gestiegen. Bis zum 30. Juni dieses Jahres seien bereits 5.862 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingegangen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine Sprecherin der Behörde.
Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2025 gab es 3.867 Anträge, 2024 waren es 2.998. Im Jahr 2011, dem Jahr der Aussetzung der Wehrpflicht, wurden laut RND 4.348 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gezählt. Als Hintergrund für den Anstieg werden die angespannte Sicherheitslage und das zum 1. Januar in Kraft getretene neue Wehrdienstgesetz gesehen.
So sollen Freiwillige für den Ausbau der Bundeswehr rekrutiert werden. Sie soll von zuletzt 186.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten bis 2035 auf 260.000 wachsen. Gelingt der Ausbau auf Basis der Freiwilligkeit nicht, behalten sich insbesondere die Unionsparteien die Einführung einer Bedarfswehrpflicht vor.
Kriegsdienst mit Waffe kann verweigert werden
Die Wehrpflicht war 2011 ausgesetzt worden, ist aber weiter im Grundgesetz verankert. Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt laut dem Bundesamt das Recht bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß dem Grundgesetz zu verweigern. Über den Antrag könne entschieden werden, wenn folgende Dokumente vorliegen: ein kurzes Anschreiben mit Unterschrift, ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf sowie eine ausführlich und persönlich verfasste Begründung.
Parallel dazu gibt es auch eine Reihe von Menschen, die ihre bereits erfolgte Kriegsdienstverweigerung widerrufen. Die Neue Osnabrücker Zeitung hatte im April berichtet, im vergangenen Jahr sei dies 781 Mal der Fall gewesen, im ersten Quartal dieses Jahres bereits 233 Mal.
Kriegsdienstverweigerung
Auch wenn in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht seit 2011 ausgesetzt ist, bleibt die Kriegsdienstverweigerung ein grundgesetzlich garantiertes Recht. Sie basiert auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes. Darin heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung muss schriftlich beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr eingereicht werden. Dabei muss man individuell begründen, warum man den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert.
Eine frühzeitige Verweigerung kann vorsorglich gegen eine mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall schützen. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind dann rechtlich abgesichert und können nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden. Sie müssen bei Eintritt eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls allerdings zivilen Ersatzdienst leisten.
