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Startseite»Politik»Abstimmung in Nationalversammlung: Frankreich will Sterbehilfe ermöglichen
Politik

Abstimmung in Nationalversammlung: Frankreich will Sterbehilfe ermöglichen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 15, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 15.07.2026 • 03:43 Uhr

In Frankreich könnte künftig der begleitete Suizid unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden. Heute stimmt die Nationalversammlung darüber ab. Die Gegner haben bereits Proteste angekündigt.

Carolin Dylla

Nathalie Berriau erinnert sich gut an den Moment, in dem sie ihre persönliche Haltung zum Thema Sterbehilfe gefunden hat. Ausgerechnet bei einem Besuch im Hospiz war das: Dort also, wo es um Sterbebegleitung geht.

Ein Mitarbeiter der Einrichtung habe ihr gesagt, dass man dort den Sterbewunsch von Menschen akzeptiere, wenn ihre Leiden nicht mehr zu lindern seien: „Die Person, mit der ich sprach, sagte: ‚Wir haben schon mal Reisen nach Belgien organisiert'“, erinnert sich Berriau im Gespräch mit dem ARD-Studio Paris. „Und da dachte ich: Was für eine Scheinheiligkeit. Wir sind nicht imstande, das zu regeln. Aber wir kontaktieren unsere Kollegen in Belgien oder der Schweiz, um ein Problem zu lösen, das in Frankreich gelöst werden müsste.“

Bürgerrat im Auftrag des Staatspräsidenten

Berriau war eines von gut 180 Mitgliedern der sogenannten Convention citoyenne sur la fin de vie. Auf Initiative von Staatspräsident Emmanuel Macron hatte dieser Bürgerrat zwischen 2022 und 2023 Leitlinien erarbeitet, um die Sterbehilfe zu reformieren.

Gut drei Jahre später sind die Ergebnisse in einen Gesetzesvorschlag eingeflossen, über den die Nationalversammlung nun final abstimmt.

Assistierter Suizid

Das Gesetz soll Patienten künftig erlauben, unter Aufsicht eine tödliche Substanz einzunehmen. Ärzte oder Pfleger hingegen dürfen die Substanz nur dann verabreichen, wenn die betroffene Person körperlich dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Tötung auf Verlangen soll eine Ausnahme bleiben.

Philippe Vigier von der Zentrumspartei MoDem ist Generalberichterstatter für den fraktionsübergreifenden Entwurf und hält diesen für ausgewogen: „Die Zielgruppen sind klar: Kinder, Menschen mit Behinderung oder ohne Wohnsitz in Frankreich können die Sterbehilfe nicht in Anspruch nehmen“, so Vigier.

„Betroffene müssen an einer unheilbaren Krankheit leiden, die sicher zum Tod führt. Die Formulierung haben wir mit Wissenschaftlern und Spezialisten erarbeitet“, erklärt der Abgeordnete.

Das Gesetz legt weitere Kriterien fest: Die Krankheit muss in einem „fortgeschrittenen oder Endstadium“ sein und außerdem körperliche oder seelische Qualen auslösen, die durch Behandlung nicht zu lindern sind. Patienten müssen den Wunsch nach Sterbehilfe in einem klaren Zustand äußern – und können sich jederzeit umentscheiden.

Mehrheit für eine Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe

Die Reform entspricht offenbar dem Wunsch vieler Franzosen. In einer IFOP-Umfrage von Februar hatten sich fast neun von zehn Befragten dafür ausgesprochen, eine Möglichkeit zur aktiven Sterbehilfe zu schaffen. Auch Ärzte in Frankreich sind mehrheitlich dafür: Das ergab eine Umfrage, die das Institut im Auftrag eines Vereins umgesetzt hat, der sich für das Recht auf Sterbehilfe einsetzt.

Wie auch beim Schwangerschaftsabbruch enthält der Gesetzestext zur Sterbehilfe eine Gewissensklausel: Keine Ärztin und kein Arzt muss Sterbehilfe leisten – wer das ablehnt, muss Patienten aber weitervermitteln.

Kritiker sehen die Reform dennoch als ethischen, medizinischen und sozialen Bruch. Viele halten die Zugangskriterien für nicht streng genug.

Unüberbrückbarer Dissens

Die Sterbehilfe, wie die Nationalversammlung sie vorschlägt, sei kein Fortschritt, findet Senatorin Christine Bonfanti-Dossat von den konservativen Républicains: „Sie ist eine Entsagung: von Begleitung, Pflege und Solidarität“, so die Senatorin.

Der Senat mit seiner konservativen Mehrheit trägt das Gesetz der Abgeordneten nicht mit. Ein Vermittlungsausschuss aus beiden Parlamentskammern war Anfang Juni gescheitert – vor etwa einer Woche hatte der Senat den Entwurf aus dem Parlament dann ohne Debatte abgelehnt.

Die Regierung hat nun der Nationalversammlung das letzte Wort erteilt – wie es die Verfassung erlaubt. Bei der Abstimmung am Nachmittag gilt kein Fraktionszwang: die Abgeordneten entscheiden allein nach ihrer persönlichen, ethischen Überzeugung.

Proteste angekündigt

Berriau hat, wie alle ehemaligen Mitglieder des Bürgerrats, eine Einladung nach Paris erhalten und extra einen Tag Urlaub genommen, um bei der Abstimmung dabei zu sein. Dass die Nationalversammlung das Gesetz annimmt, gilt als nahezu sicher.

Gegner der Sterbehilfe-Reform haben am Abend Protestveranstaltungen angekündigt. Regierungschef Sébastien Lecornu, der als Kritiker gilt, will das Gesetz außerdem vom Verfassungsrat prüfen lassen – was ein Inkrafttreten verzögert. Damit solle garantiert werden, dass die Reform „in vollem Respekt der Menschenwürde“ umgesetzt wird, hieß es in einem Communiqué.

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