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Kein Gesetzentwurf zur Lockerung: Scharfe Kritik aus dem Handwerk wegen des „Sonntagsbackverbots“

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 23, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Kein Gesetzentwurf zur LockerungScharfe Kritik aus dem Handwerk wegen des „Sonntagsbackverbots“

Traditionelle Bäcker sehen sich benachteiligt. (Foto: picture alliance / Fotostand)

Bäckereien dürfen an Sonn- und Feiertagen nur drei Stunden lang Backwaren herstellen. Das sei zu wenig, heißt es aus dem Handwerk. Die Bundesregierung zeigt sich offen für Änderungen, es gibt aber immer noch keinen Gesetzentwurf. Der Unmut darüber ist groß.

Das Handwerk drängt auf eine schnelle Abschaffung des „Sonntagsbackverbots“. „Im Koalitionsvertrag steht, dass für Bäcker und Konditoren das Sonntagsbackverbot aufgehoben wird. Bitte umsetzen“, sagte Handwerkspräsident Jörg Dittrich. „Ich verstehe nicht, warum wir immer noch weiter darüber diskutieren. Es ist eine große Ungerechtigkeit, dass Backstationen an der Tankstelle sonntags Teiglinge aufbacken dürfen und dem Handwerksbäcker erklärt wird: Du darfst es nicht, weil du Bäcker bist.“

Es werde mit zweierlei Maß gemessen, sagte Dittrich. „Es soll mir bitte keiner erzählen, dass die Zukunft Deutschlands davon abhängt, ob einige Hundert Menschen sonntags einige Stunden arbeiten. Zumal viele Beschäftigte diese Zeiten bewusst wählen, weil sie dafür gute Zuschläge erhalten und mehr Geld verdienen, und dafür beispielsweise an einem anderen Tag frei haben.“

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Bäckereien bisher an Sonn- und Feiertagen nur bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und an diesem Tag verkaufen. Im Koalitionsvertrag heißt es, der sogenannte Ausnahmekatalog im Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung solle um das Bäckereihandwerk erweitert werden. Die Spitzen der Koalition hatten Anfang Juli vereinbart, dass die Änderungen für Bäckereien zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen.

Bisher fehlt aber noch ein Gesetzentwurf. Mitte Juni war ein erster Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus dem zuständigen Arbeitsministerium durchgesickert. Demnach sollen Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu fünf Stunden für die Herstellung von Backwaren sowie bis zu drei Stunden für das Austragen und Ausfahren eingesetzt werden können.

Sorge vor einer Sonderregelung

Aus Kreisen des Ministeriums wurde darauf verwiesen, dass der bekannt gewordene Entwurf in einem frühen Stadium sei und im Haus noch abgestimmt werde. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte kritisierte, es drohe erneut eine Sonderregelung mit andauernden Wettbewerbsnachteilen.

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für mehr Flexibilität „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ zu schaffen. Gewerkschaften lehnen eine Abschaffung des Acht-Stunden-Tags vehement ab. Sie warnen etwa vor einer Aufweichung des Gesundheitsschutzes.

„Niemand möchte den generellen Acht-Stunden-Tag abschaffen“, sagte Dittrich. „Aber in Zeiten von Digitalisierung, Work-Life-Balance und Disruption in vielen Bereichen muss es aus meiner Sicht doch machbar sein, Betrieben und Beschäftigten mehr Flexibilität einzuräumen und ihnen die Chance zu geben, neue Modelle auszuprobieren.“ Der Acht-Stunden-Tag solle erhalten bleiben, aber es müsse mehr Flexibilität geben.

„Gesundheitsschutz wird ab einer gewissen Grenze ein Totschlagargument gegen Veränderungen“, sagte der Handwerkspräsident. „Auch eine monotone Tätigkeit kann bereits nach kurzer Zeit zu Belastungen führen. Pauschal den Gesundheitsschutz als Argument ins Feld zu führen, greift heutzutage zu kurz.“

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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