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Politik

Hamburger Cum-Ex-Affäre kommt nun doch vor Gericht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 14, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Exklusiv

Stand: 14.08.2026 • 08:43 Uhr

Hat Finanzbeamtin Daniela P. der Traditionsbank MM Warburg geholfen, zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld erstmal zu behalten? Das Oberlandesgericht Köln hat den Fall nach Informationen des WDR zur Hauptverhandlung zugelassen.

Massimo Bognanni

Der Beschluss vom 10. August ist 30 Seiten lang – und dürfte weit über die Justiz in NRW hinaus Wellen schlagen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat nach Informationen des WDR entschieden, dass die Hamburger Cum-Ex-Affäre rund um die Traditionsbank MM Warburg nun doch vor Gericht kommt. Konkret geht es in dem Fall um die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. und die Frage, ob die Staatsdienerin der Warburg-Bank geholfen hat, 90 Millionen Euro zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld erstmal behalten zu dürfen.

Genau diesen Verdacht sieht die Staatsanwaltschaft Köln und hat Anklage gegen Daniela P. wegen „Beihilfe zur Steuerhinterziehung“ beim Bonner Landgericht eingereicht. Das hatte die Anklage aber nicht zugelassen, wogegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte. Nun hat das OLG Köln die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und vor der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Bonn eröffnet.

Zum ersten Mal in der Aufarbeitung des größten deutschen Steuerskandals wird damit eine Vertreterin des Staates auf der Anklagebank sitzen. Bislang mussten sich Banker, Steueranwälte und Aktienhändler verschiedener Firmen für den Steuerdiebstahl verantworten. Mit den Cum-Ex-Geschäften haben sich die Akteure Steuern erstatten lassen, die nie jemand gezahlt hatte. Ein Griff in die Staatskasse, der das Gemeinwohl bundesweit schätzungsweise mindestens zehn Milliarden Euro gekostet hat.

595-seitige Anklage

Im Fall von Daniela P. beendete das OLG Köln mit seinem jüngsten Beschluss damit erstmal ein juristisches Tauziehen. Zwar hatte die Kölner Staatsanwaltschaft eine 595-seitige Anklage gegen Daniela P. eingereicht. Doch das Landgericht Bonn war im März zu dem Ergebnis gekommen, dass „keine ausreichende Wahrscheinlichkeit“ vorliege, dass P. sich strafbar gemacht habe – und ließ die Anklage nicht zu.

Das sieht das OLG Köln nun anders. Zwar verkenne der Senat nicht, dass einzelnen Gesichtspunkten im Handeln von Frau P. bei isolierter Betrachtung ein eher geringes Gewicht zukomme. Gerade in der Zusammenschau mit deutlich belastenden Umständen würden sich die einzelnen Verdachtsmomente jedoch gegenseitig verstärken und zusammenfügen. Anders als das Landgericht sehe der Senat nach Aktenlage und deren vorläufiger Bewertung deshalb einen hinreichenden Tatverdacht, der für die Eröffnung eines Hauptverfahrens erforderlich ist. Es handele sich um eine komplexe Beweislage, deren abschließende Bewertung nach Durchführung einer Hauptverhandlung erfolgen müsse.

In dem Verfahren geht es um Vorgänge aus 2016: Damals wurden die Cum-Ex-Ermittlungen gegen die altehrwürdige Hamburger Traditionsbank MM Warburg öffentlich. Auch das zuständige Hamburger Finanzamt prüfte, wie rund 90 Millionen Euro Steuergeld für diese Geschäfte aus den Jahren 2009 und 2010 noch zurückzuholen seien. Doch ausgerechnet die für die Bank zuständige Finanzbeamtin Daniela P. soll, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, ab 2016 den Plan verfolgt haben, die Bank zu schützen.

Demnach habe sie Vorgesetzte mit unvollständigen und teils falschen Informationen versorgt. Damit hätte sie erreichen wollen, dass die Entscheidung gegen eine Rückforderung ausfällt, so der Verdacht. Detailliert schlüsseln die Ermittler diesen anhand von beschlagnahmten Gesprächsvermerken der Bank, Tagebucheinträgen des Eigners Christian Olearius, Steuerunterlagen und zahlreichen Zeugenaussagen auf.

Verteidiger weist Vorwürfe zurück

Daniela P.s Verteidiger Leon Kruse hatte die Vorwürfe bis zuletzt zurückgewiesen: Daniela P. habe ihre Vorgesetzten nicht mit falschen Informationen versorgt. Die Entscheidung der Behörde wäre ohne ihre Mitwirkung ebenso ausgefallen.

Vielmehr habe man zum damaligen Zeitpunkt schlicht keine Cum-Ex-Geschäfte nachweisen können und wäre in einem Rechtsstreit gegen die Bank daher unterlegen. Die Entscheidung der Hamburger Finanzbehörden habe der damals herrschenden Rechtsauffassung entsprochen und sei von dem zu diesem Zeitpunkt zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft Köln befürwortet worden. Die Warburg-Bank hatte ihre Cum-Ex-Gelder erst zurückgezahlt, nachdem sie verurteilt worden war.

Auch die Politik dürfte den Prozess gespannt verfolgen. Schließlich brachte die Hamburger Cum-Ex-Affäre einst auch den damaligen Ersten Bürgermeister und späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Bedrängnis, der den damaligen Bank-Eigentümer Christian Olearius mehrmals in seinem Büro empfangen hatte. Laut beschlagnahmter Tagebucheinträge des Privatbankiers ging es in den Gesprächen auch um Cum-Ex. In späteren Befragungen verwies Scholz auf „Erinnerungslücken“, eine politische Einflussnahme auf das Steuerverfahren habe es nicht gegeben.

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