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Betrugsmaschen

USA planen Hinrichtung im Livestream – Faktencheck

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 9, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Die Bestätigung kommt direkt von den zuständigen US-Behörden. In einer offiziellen Mitteilung vom 7. Oktober 2026 gab die US-Armee bekannt, dass Nidal Hasan am 3. Dezember auf dem Militärstützpunkt Fort Hood in Texas durch ein Erschießungskommando hingerichtet werden soll. Präsident Donald Trump hatte das Todesurteil am 2. Oktober genehmigt. Die öffentliche Übertragung wurde anschließend vom Pentagon gegenüber mehreren Nachrichtenmedien bestätigt.

US-Verteidigungsminister Pete Hegseth hatte zuvor in einem Interview mit dem rechten Aktivisten Jack Posobiec angekündigt, die Hinrichtung öffentlich zugänglich zu machen. Menschen sollten zusehen können, erklärte er sinngemäß, damit sie verstünden, welche schwerwiegenden Konsequenzen solche Verbrechen hätten. Das Pentagon stellte daraufhin ausdrücklich klar, dass eine Liveübertragung geplant sei.

Der Verurteilte ist der ehemalige Militärpsychiater Nidal Malik Hasan. Am 5. November 2009 eröffnete er auf dem Militärstützpunkt Fort Hood das Feuer auf Soldaten. 13 Menschen wurden getötet, 32 weitere verletzt. Ein Militärgericht verurteilte Hasan 2013 zum Tode. An der Schwere seines Verbrechens besteht kein Zweifel. Auch das Leid der Angehörigen und Überlebenden darf in der Diskussion über die geplante Hinrichtung nicht in den Hintergrund geraten.

Die angekündigte öffentliche Inszenierung wäre allerdings ein historischer Bruch mit der bisherigen Praxis. Die letzte Hinrichtung durch das US-Militär fand 1961 statt, die letzte militärische Erschießung 1945. Eine Hinrichtung, die der Staat selbst live für ein breites Internetpublikum überträgt, wäre in den USA beispiellos.

Das UN-Menschenrechtsbüro reagierte am 9. Oktober mit außergewöhnlich scharfer Kritik. Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP erklärte es, eine Liveübertragung komme einer öffentlichen Hinrichtung gleich und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen. Die UNO sieht in öffentlichen Hinrichtungen eine Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung beziehungsweise Bestrafung.

Der Vergleich mit anderen Staaten ist besonders bemerkenswert. Amnesty International dokumentierte für 2025 mindestens 17 öffentliche Hinrichtungen: elf im Iran und sechs in Afghanistan. Die Vereinigten Staaten haben solche Praktiken anderer Länder wiederholt kritisiert.

Offen bleibt derzeit, über welche Plattform die Übertragung erfolgen soll und wie die Behörden sie rechtlich umsetzen wollen. Nach Einschätzung des Death Penalty Information Center gibt es für einen öffentlich zugänglichen Internet-Livestream einer staatlichen Hinrichtung bislang weder einen entsprechenden Präzedenzfall noch eine ausdrückliche Regelung. Hasan könnte außerdem weitere gerichtliche Schritte einleiten, die den Termin verzögern.

Die ethische Frage reicht über die grundsätzliche Debatte um die Todesstrafe hinaus. Ein Staat, der eine Hinrichtung bewusst vor Publikum überträgt, macht das Töten eines Menschen zum öffentlichen Ereignis. Genau diese zusätzliche Form der Zurschaustellung steht nun im Zentrum der internationalen Kritik. Die Ankündigung ist real. Ob sie tatsächlich umgesetzt wird, muss sich erst zeigen.

MEDIUM

AFP / Arab News

9. Oktober 2026

MEDIUM

Associated Press

8. Oktober 2026

MEDIUM

The Washington Post

8. Oktober 2026

NGO

Amnesty International

18. Mai 2026

NGO

Death Penalty Information Center

Ohne Datumsangabe

Tom Wannenmacher bei Mimikama, engagiert in der Aufklärung.

Tom Wannenmacher

Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.

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