Die Zusammensetzung von Zahnarzt-Betäubungsmitteln lässt sich in ihren offiziellen Arzneimittelinformationen nachlesen. Mimikama hat die Angaben zu Ultracain Dental, Septanest mit Epinephrin und Scandonest 3 % ohne Vasokonstriktor geprüft: Keines dieser Präparate enthält mRNA-Impfstoff. Die in einer Facebook-Diskussion verbreitete Vorstellung einer heimlichen Beimischung widerspricht diesen Angaben.
Was in den geprüften Betäubungsmitteln enthalten ist
Ultracain Dental enthält den örtlich betäubenden Wirkstoff Articain und Epinephrin, besser bekannt als Adrenalin. Die beim österreichischen Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen abrufbare Packungsbeilage nennt außerdem Natriummetabisulfit, Natriumchlorid und Wasser für Injektionszwecke sowie Salzsäure und Natriumhydroxid zur Einstellung des pH-Werts. Die Information wurde im Februar 2025 überarbeitet.
Bei Septanest mit Epinephrin sind ebenfalls Articain und Adrenalin die Wirkstoffe. Die Hilfsstoffe sind Natriumchlorid, Natriummetabisulfit, Natriumhydroxid und Wasser. Scandonest 3 % ohne Vasokonstriktor enthält hingegen Mepivacain sowie Natriumchlorid, Natriumhydroxid und Wasser. In keiner der vollständigen Zutatenlisten stehen mRNA, COVID-19-Impfstoff oder Graphenoxid. Adrenalin hilft bei Septanest, die Betäubungswirkung zu verlängern und örtlich zu begrenzen, wie die Europäische Arzneimittelagentur EMA erläutert. Nicht jedes Betäubungsmittel enthält diesen Zusatz.
Wie aus der Frage angebliche Gewissheit wird
Der vorgelegte Facebook-Screenshot zeigt die Frage, ob in „Zahnarztspritzen“ auch mRNA-Impfstoff enthalten sei. Zum Zeitpunkt der Aufnahme werden 3.806 Kommentare angezeigt. Für diese Auswertung liegt ein kopierter Kommentar-Auszug vor. Er erlaubt eine qualitative Betrachtung der darin sichtbaren Muster, aber keine repräsentative Aussage über sämtliche Kommentare oder darüber, wie viele Menschen das Gerücht tatsächlich glauben. Der Originalbeitrag wurde nicht unabhängig auf Facebook überprüft.
Im Auszug wird die Vermutung mehrfach als Tatsache dargestellt. Ein Kommentar behauptet, alle Anästhetika, auch für Tiere, seien entsprechend verändert worden; dies sei 2024 in medizinischen Fachzeitschriften erschienen. Eine konkrete Fachzeitschrift oder eine überprüfbare Veröffentlichung wird dabei nicht genannt. Andere Beiträge erzählen von angeblichen Untersuchungen durch eine Zahnärztin, ohne einen Laborbericht vorzulegen. Solche Aussagen belegen weder eine Beimischung noch eine Umstellung der Arzneimittel.
Daneben stehen Formulierungen wie „Hab ich auch gehört“ oder „In einem Artikel wurde davon berichtet“. Die ursprüngliche Quelle bleibt unklar. Durch die Wiederholung wirkt das Gerücht im Gespräch bereits bekannt, obwohl sich sein Inhalt damit nicht überprüfen lässt. Weitere Kommentare weiten den Verdacht auf andere Medikamente und Lebensmittel aus. Einige davon sind erkennbar sarkastisch; bei knappen Antworten wie „Ja klar“ lässt sich die Absicht aus dem Text allein häufig nicht sicher bestimmen.
Ein anderer Beitrag verweist auf § 630d des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Vorschrift regelt die Einwilligung in medizinische Maßnahmen und deren Voraussetzungen. Sie sagt nichts darüber aus, dass Zahnarzt-Betäubungsmittel mRNA enthielten. Eine tatsächlich existierende Rechtsgrundlage wird hier mit einem Verdacht verbunden, den sie inhaltlich nicht belegt.
In den Kommentaren wird konkrete Verunsicherung sichtbar
Eine kommentierende Person schreibt, sie habe davon gehört und demnächst einen Termin zum Zahnziehen. Eine weitere erwähnt eine bevorstehende größere Zahnbehandlung mit Operation. Diese Beiträge zeigen Besorgnis im Zusammenhang mit konkreten Terminen. Ob jemand wegen der Diskussion tatsächlich eine Behandlung absagt oder eine Betäubung ablehnt, lässt sich daraus nicht feststellen.
Gleichzeitig enthält der Auszug sachliche Hinweise, beim Zahnarzt nach dem Präparatenamen zu fragen und die Inhaltsstoffe nachzulesen. Daneben finden sich Beschimpfungen und spöttische Aufforderungen, sich ohne Betäubung behandeln zu lassen. Solche Antworten liefern keine sachliche Klärung. Die Namen privater Kommentierender sind für die Einordnung nicht erforderlich und werden hier deshalb nicht wiedergegeben.
Auch Widerlegungen brauchen überprüfbare Belege
Ein erklärender Kommentar behauptet, eine versteckte mRNA-Impfung sei schon deshalb unmöglich, weil mRNA ungekühlt sofort zerfalle und für eine Wirkung zwingend in einen Muskel gespritzt werden müsse. Diese pauschale Begründung trägt unseren Faktencheck nicht. Die EMA beschreibt die Muskelinjektion als vorgesehene Anwendung des Impfstoffs Comirnaty; das ist keine allgemeine Aussage über jede denkbare mRNA-Anwendung. Entscheidend sind hier die geprüften Inhaltsstoffangaben der Betäubungsmittel.
Wer wissen möchte, welches Mittel bei der eigenen Behandlung verwendet wird, kann sich dessen Namen und Packungsbeilage zeigen lassen. Eine Frage nach Inhaltsstoffen ist legitim; eine unbewiesene Behauptung in den Antworten wird durch Wiederholung nicht zum Nachweis. Mimikamas Prüfung beruht auf den offiziellen Produktinformationen der genannten Präparate. Einzelne Ampullen wurden nicht im Labor untersucht. Ob der ursprüngliche Beitrag ernst gemeint war oder gezielt Reaktionen provozieren sollte, lässt sich aus dem vorliegenden Material nicht feststellen.
Septodont / Arzneimittelinformation beim BASG
Februar 2025
Septodont / Arzneimittelinformation beim BASG
März 2020
Europäische Arzneimittelagentur (EMA)
28. März 2019
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz
Ohne Datumsangabe
Europäische Arzneimittelagentur (EMA)
Ohne Datumsangabe
Vom Nutzer bereitgestelltes Facebook-Material
Screenshot der Frage zu mRNA in Zahnarztspritzen und kopierter Kommentar-Auszug; kein verifizierter Originallink vorhanden.
Ohne gesicherte Jahresangabe; Screenshot zeigt „11. Oktober um 14:34“
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