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Geld oder Gesundheit?: Zuckersteuer: Das ist geplant und das kommt auf Sie zu

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 14, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Geld oder Gesundheit?Zuckersteuer: Das ist geplant und das kommt auf Sie zu

Zuletzt gab es einigen Wirbel um die geplante Zuckersteuer, immer wieder wandelte sie sich, wurde vorgeschlagen, einkassiert und wieder angekündigt. Wie es dazu kam, was nun beschlossen werden soll und warum – die wichtigsten Fragen und Antworten.

Hatte sich die Regierung nicht längst auf eine Zuckersteuer geeinigt?

Jein. Der Weg zur Zuckersteuer war bisher holprig. Ursprünglich hatte die Bundesregierung ab 2028 eine zweckgebundene Abgabe geplant – zugunsten der Krankenkassen. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken machte sie daraus eine Verbrauchsteuer und übergab das Vorhaben vom Gesundheits- an das Finanzministerium.

Finanzminister Lars Klingbeil zog den Start anschließend auf Juli 2027 vor und legte einen Entwurf mit drei Steuerstufen und deutlich höheren Einnahmen vor. Das Kanzleramt stoppte diesen Entwurf, begründete das unter anderem mit dem vorgezogenen Start. Nun ein neuer Aufschlag: Der Kompromiss hält am früheren Start fest, reduziert die Steuer aber auf zwei Stufen, senkt die erwarteten Einnahmen und nimmt kleine Hersteller aus.

Kommt die Zuckersteuer wirklich?

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesvorschlag von Finanzminister Lars Klingbeil beschlossen, in Kraft treten soll die Steuer am 1. Juli 2027. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hatte am Morgen im Frühstart von ntv noch gefordert, die Zuckersteuer erst zum 1. Januar 2028 einzuführen. Damit konnte er sich offensichtlich nicht durchsetzen. Nun muss der Bundestag zustimmen. Er könnte das Gesetz aber noch abändern.

Welche Getränke sollen besteuert werden?

Die Steuer soll laut Entwurf zuckerhaltige Getränke erfassen. Je mehr Zucker ein Getränk enthält, desto höher fällt die Steuer aus:

  • zwischen 5 und 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter: 26 Cent je Liter

  • ab 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter: 32 Cent je Liter

Welche Getränkearten genau darunterfallen und welche Ausnahmen gelten, geht aus dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf nicht hervor. Sicher aber ist: Unabhängige Hersteller mit einer Jahresproduktion von höchstens einer Million Litern sollen von der Steuer befreit werden. Diese Ausnahme muss die EU-Kommission noch genehmigen.

Werden Softdrinks dadurch teurer?

Ob und wie stark die Preise steigen, ist offen. Die Vorlage bestimmt die Höhe der Steuer, nicht den Ladenpreis. Hersteller können die Belastung weitergeben, selbst tragen oder den Zuckergehalt ihrer Getränke senken. Das bisher vorliegende Material enthält keine Prognose zur Preisentwicklung.

Warum setzt die Bundesregierung bei Getränken an?

Die Bundesregierung erklärt die Steuer mit Gesundheitsargumenten. Für Hersteller entsteht ein Anreiz, weniger Zucker einzusetzen. Die Steuer soll den Zuckerkonsum senken und zugleich Geld für den Gesundheitsfonds einbringen.

Sind die geplanten Steuereinnahmen zweckgebunden?

Die Bundesregierung will mit den Einnahmen eine geplante Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds teilweise ausgleichen. Ob das Geld vollständig dafür verwendet wird, geht aus der Vorlage nicht hervor.

Für 2027 erwartet der Bund wegen des Starts zur Jahresmitte Einnahmen von 690 Millionen Euro. Bei voller Jahreswirkung wären es 820 Millionen Euro. Für 2031 rechnet die Regierung mit 890 Millionen Euro.

Wie viel Zucker nehmen Menschen in Deutschland über Getränke auf?

Laut der Verbraucherorganisation Foodwatch nehmen die Menschen in Deutschland jeden Tag fast 26 Gramm Zucker allein durch Getränke zu sich. Das sei deutlich mehr als in vielen anderen europäischen Ländern. Im Vergleich mit Italien etwa zeigt sich demnach: Auf einen Monat gerechnet konsumiert ein Mensch in Deutschland rund 500 Gramm mehr Zucker in Getränken.

Was lässt sich aus anderen europäischen Ländern lernen?

Eine gestaffelte Steuer kann Hersteller dazu bringen, den Zuckergehalt zu senken. Großbritannien kündigte seine Abgabe zwei Jahre vor dem Start an und gab den Unternehmen damit Zeit, ihre Rezepturen zu ändern. Schon im ersten Jahr sank der Anteil steuerpflichtiger Getränke um ein Drittel. Zwischen 2015 und 2024 ging der Zuckergehalt von Softdrinks nach Regierungsangaben insgesamt um 47 Prozent zurück.

Die Erfahrungen anderer Länder fallen unterschiedlich aus:

  • Portugal: Der Absatz besonders zuckerreicher Getränke sank um 21 Prozent. Hersteller reduzierten zudem den Zuckergehalt.

  • Frankreich: Die Preise stiegen nur um wenige Cent. Rezepturen und Konsum änderten sich zunächst kaum.

  • Ungarn: Der Konsum ging anfangs zurück, stieg mit wachsenden Einkommen aber wieder.

Werden auch Light- und Zero-Getränke besteuert?

Light- und Zero-Getränke sollen nach dem aktuellen Modell steuerfrei bleiben. Ein früherer Vorschlag des Finanzministeriums sah noch 26 Cent je Liter für Getränke mit Süßstoffen vor. Diese Regelung wurde jedoch verworfen. Ob der endgültige Gesetzestext noch weitere Ausnahmen enthält, lässt sich aus der bisher bekannten Kabinettsvorlage nicht vollständig erkennen.

Strittige Punkte

  • Lenkungswirkung: Fachleute warnen, eine zu geringe Abgabe könne den Konsum kaum verändern.

  • Ausweichverhalten: Verbraucher könnten stattdessen Fruchtsäfte, Milchgetränke, Süßigkeiten oder Getränke mit Süßstoffen kaufen.

  • Soziale Belastung: Die Steuer kann Menschen mit niedrigen Einkommen stärker treffen, weil sie einen größeren Anteil ihres Geldes für Lebensmittel ausgeben.

  • Preise: Hersteller geben Steuern nicht immer vollständig weiter. Sie können Preise auch stärker erhöhen oder ihre Rezepturen ändern.

  • Einnahmen: Die Steuer ist offenbar nicht zweckgebunden. Die Regierung will damit zwar eine Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds abmildern; das Geld muss aber nicht vollständig zusätzlich ins Gesundheitssystem fließen.

  • Herstellerausnahme: Die Befreiung kleiner Produzenten benötigt noch die Genehmigung der EU-Kommission.

Quelle: ntv.de, lwe/dpa/rts

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