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Startseite»Nachrichten»Änderung im Sexualstrafrecht: Viele Jüngere befürworten „Nur Ja heißt Ja“
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Änderung im Sexualstrafrecht: Viele Jüngere befürworten „Nur Ja heißt Ja“

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 17, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Änderung im SexualstrafrechtViele Jüngere befürworten „Nur Ja heißt Ja“

Vor allem für Jüngere ist erklärter Konsens in sexuellen Beziehungen inzwischen eine Selbstverständlichkeit. (Foto: picture alliance / Ipon)

Deutschland ringt um Änderungen im Sexualstrafrecht: Eine neue Umfrage zeigt: 46 Prozent der Deutschen wünschen sich das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht. Besonders Jüngere sprechen sich dafür aus.

Knapp jeder zweite Bundesbürger befürwortet es, wenn sexuelle Handlungen ohne ausdrückliches Einverständnis in Zukunft strafbar wären. Für einen Wechsel hin zum Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht sprachen sich in einer repräsentativen Befragung im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur 46 Prozent der Befragten aus. 32 Prozent der Teilnehmer der Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov befürworteten eine Beibehaltung des aktuell geltenden Grundsatzes „Nein heißt Nein“. 22 Prozent der insgesamt 2.230 Menschen, die zwischen Freitag und Montag an der Umfrage teilnahmen, trauten sich in dieser Frage kein Urteil zu.

Große Unterschiede zwischen den Geschlechtern fördert die Umfrage nicht zutage. Einen Wechsel hin zu „Nur Ja heißt Ja“ fänden demnach 45 Prozent der Männer und 46 Prozent der Frauen richtig. Eine signifikante Rolle spielt dagegen das Alter. Von den Befragten im Alter zwischen 18 und 29 Jahren befürworteten 62 Prozent eine entsprechende Reform. Unter den Bundesbürgern im Alter zwischen 30 und 49 Jahren sind es rund 12 Prozentpunkte weniger. Am niedrigsten ist der Anteil der Befürworter von „Nur Ja heißt Ja“ unter den Menschen im Alter zwischen 50 und 59 Jahren mit 37 Prozent.

Der Bundesrat hatte sich am Freitag für die Einführung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht ausgesprochen. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern vorangetrieben wurde, fand in der Länderkammer eine Mehrheit. Nun steht es im Ermessen der Bundesregierung, ob sie den Vorschlag der Länder aufnimmt. SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist dafür.

In der Union gibt es allerdings noch bei einigen Politikern Zweifel, ob dies der richtige Weg ist. Im Juni hatte Hubig bereits angekündigt, für Jugendliche werde das Prinzip des „Nur Ja heißt Ja“ auf jeden Fall kommen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD finden sich zwar einige Vorhaben zum Schutz von Frauen vor Gewalt – etwa die elektronische Fußfessel für gewalttätige Ex-Partner. Eine Änderung, wie sie nun der Bundesrat vorgeschlagen hat, ist dort aber nicht erwähnt. 

Reform vor zehn Jahren

Bis 2016 sah das Sexualstrafrecht vor, dass der Täter das Opfer mit Gewalt, beziehungsweise durch Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist, zu sexuellen Handlungen nötigt. Vor zehn Jahren wurde dann entschieden, dass nicht länger ausschließlich Zwang, sondern der entgegenstehende Wille der betroffenen Person im Mittelpunkt stehen solle. Seither gilt das „Nein heißt Nein“-Modell. 

Die Befürworter der weitreichenderen Lösung „Nur Ja heißt Ja“, die in einigen anderen europäischen Staaten – darunter Schweden, Spanien, Frankreich und Belgien – angewendet wird, sehen das Fehlen einer freiwilligen, erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit.

Sie verweisen auf Fälle, in denen Opfer sexueller Übergriffe aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten und daher weder Widerstand leisten noch aktiv widersprechen können. „In der Praxis führt das dazu, dass tatsächlich nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen entweder nicht zur Anklage gelangen oder im gerichtlichen Verfahren nicht hinreichend nachweisbar sind“, sagt Hamburgs grüne Justizsenatorin Anna Gallina. 

Zustimmung verbal oder mit Gesten

YouGov hatte den Teilnehmern der Umfrage die Frage vorgelegt: „Im Sexualstrafrecht gilt in einigen europäischen Staaten der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“, bei dem eine aktive Zustimmung, verbal oder non-verbal verlangt wird. In Deutschland muss das Opfer dagegen aktiv widersprechen – es gilt das Prinzip „Nein heißt Nein“. Finden Sie den aktuell geltenden Grundsatz richtig oder befürworten Sie eine Reform hin zu „Nur Ja heißt Ja“?“

Blickt man auf die politischen Parteien, zeigt sich, dass die meisten Unterstützer des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“ unter denjenigen zu finden sind, die angaben, zuletzt die Grünen gewählt zu haben. Drei von vier Wählerinnen und Wählern der Partei halten es für zwingend, dass sich jemand vor einer sexuellen Handlung versichert, dass diese auch gewollt ist. Auch unter den Anhängern der Linkspartei sind die Befürworter einer solchen Reform deutlich in der Mehrheit. Für die Wähler von SPD, CDU, CSU und FDP haben die Meinungsforscher etwas niedrigere Werte ermittelt, die in etwa dem gesamtdeutschen Durchschnitt entsprechen.

Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn man auf das BSW und die AfD blickt. Nur gut jeder dritte BSW-Wähler und weniger als jeder dritte Wähler der AfD spricht sich dafür aus, im Sexualstrafrecht von „Nein heißt Nein“ zu „Nur Ja heißt Ja“ zu wechseln.

Quelle: ntv.de, Anne-Beatrice Clasmann, dpa

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