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Startseite»Nachrichten»An der falschen Adresse: Nachsendeauftrag: Drittanbieter kassieren ab
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An der falschen Adresse: Nachsendeauftrag: Drittanbieter kassieren ab

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 8, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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An der falschen AdresseNachsendeauftrag: Drittanbieter kassieren ab

Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor überteuerten Leistungen von Drittanbietern bei der Buchung eines Nachsendeauftrags.

Beim Nachsendeauftrag nicht aufgepasst? Dann profitiert völlig unnötig ein unseriöser Drittanbieter von einem arg überhöhten Preis. Wie Sie die teuren Fallen erkennen, bevor es zu spät ist.

Wer einen Nachsendeauftrag buchen möchte, läuft Gefahr, bei einer Suchmaschinen-Recherche auf der Seite eines Drittanbieters mit überteuerten Leistungen zu landen. Diese geben den Auftrag nur an das Zustellunternehmen weiter, kassieren dafür aber oft ein Mehrfaches der Kosten, die beim direkten Auftrag über die Seite des Zustellunternehmens entstehen. Vor diesem unseriösen Geschäftsmodell warnt die Verbraucherzentrale Berlin.

Aktuell gebe es vermehrt Beschwerden von Menschen, die einen Nachsendeauftrag überteuert bei einem Drittanbieter gebucht haben – in dem Glauben, dass es sich dabei um die Nachsendeservice-Seite der Deutschen Post handelte. Auch wegen diverser Designelemente, Logos sowie der gelb-roten Farbgestaltung wähnten sich die Betroffenen auf der richtigen Seite.

Vor dem Bestellen unbedingt das Impressum anschauen

Statt 31,90 Euro direkt auf „Deutschepost.de“ für den Nachsendeservice zu zahlen, bitten die Drittanbieter Verbraucher teils mit dem Drei- oder Vierfachen zur Kasse: Sechs Monate Nachsendungen kosten bei den fragwürdigen Anbietern so zwischen rund 85 und 130 Euro.

Problematisch sei, dass die Vermittlertätigkeit beim Bestellvorgang nicht hervorgehoben wird, sodass sich Betroffene getäuscht fühlten, so die Verbraucherschützer. Sie raten grundsätzlich, immer noch einmal in das Impressum einer Webseite zu schauen, bevor ein „Zahlungspflichtig bestellen“-Button angeklickt wird.

In die Falle getappt? – Widerrufen oder bestreiten

Betroffene können die Bestellung bei einem Drittanbieter wie jeder Online-Bestellung binnen 14 Tagen widerrufen – es sei denn beim Anklicken des Buttons sind sie auf ein „Erlöschen des Widerrufsrechts beim Anklicken des Feldes“ hingewiesen worden. Dann kann man der Verbraucherzentrale zufolge immer noch die Forderung bestreiten. Einen Musterbrief (noch diverse Anpassungen notwendig) haben die Verbraucherzentralen zum Download bereitgestellt.

Tipp: Bei Suchmaschinen-Recherchen sollte man die ersten Treffer kritisch betrachten: Oft stehen bezahlte Anzeigen ganz oben; das nutzen die Drittanbieter aus. Die gesuchte Seite folgt dann oft erst etwas weiter unten.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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