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Auch neue Aufteilung: Elterngeld soll erstmals seit 2007 erhöht werden

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 28, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Auch neue AufteilungElterngeld soll erstmals seit 2007 erhöht werden

Für Väter werde es damit finanziell attraktiver, eine aktive Rolle in der frühen Familienphase einzunehmen, heißt es vom Ministerium. (Foto: picture alliance/dpa)

Seit 2007 erhöht keine Bundesregierung das Elterngeld. Schwarz-Rot einigt sich jetzt auf eine Reform: Mindest- und Höchstsatz sollen steigen. Auch beim Bezug der Leistung steht eine Änderung an.

Nach langen Diskussionen über mögliche Einschnitte beim Elterngeld können Mütter und Väter künftig mit mehr Geld rechnen. Erstmals seit der Einführung im Jahr 2007 soll die Leistung erhöht werden. Wie das Bundesfamilienministerium mitteilte, ist eine Anhebung des Mindestsatzes von 300 auf 330 Euro und eine Steigerung des Höchstsatzes von 1800 auf 1900 Euro geplant. Das sind sehr überschaubare 10 bzw. 5,5 Prozent. Ein entsprechender Gesetzentwurf für eine Elterngeldreform, der auch weitere Neuerungen enthält, ging demnach in die regierungsinterne Abstimmung. Beschlossen ist also noch nichts, aber die Kernpunkte scheinen zu stehen.

Familienministerin Karin Prien sagte, in der Koalition sei eine gute Lösung für das Elterngeld gelungen. „Wir haben uns darauf verständigt, das Elterngeld strukturell weiterzuentwickeln und es besser an die heutige Lebensrealität junger Familien anzupassen. So sorgen wir dafür, dass es für junge Menschen in Deutschland auch in Zukunft attraktiv bleibt, eine Familie gründen.“

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das Elterngeld zu reformieren und auch zu erhöhen. Unter der Maßgabe harter Sparvorgaben hatte Prien dann einen Entwurf für eine Reform ausgearbeitet, der eine Kürzung der Bezugsdauer um zwei Monate – von 14 auf 12 vorsah. Das hatte Kritik ausgelöst. Die Kürzung ist nun vom Tisch.

Die geplanten Regelungen im Einzelnen:

  • Es bleibt bei 14 Monaten Basiselterngeld, wenn beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate nehmen, die restlichen sechs Monate können flexibel untereinander aufgeteilt werden. Auch Alleinerziehende können weiterhin bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten.

  • In den ersten jeweils vier Bezugsmonaten bekommen beide Elternteile mehr: Hier soll es künftig 80 Prozent des Netto-Verdienstes vor der Geburt geben, für jeden weiteren Monat dann aber nur noch 50 Prozent. Bisher gab es in der Regel für jeden Elterngeldmonat im Basiselterngeld rund 65 Prozent des Netto-Verdienstes. Künftig sollen bei der Netto-Berechnung außerdem Weihnachtsgeld und andere sonstige Bezüge einbezogen werden.

  • Für Väter werde es damit finanziell attraktiver, eine aktive Rolle in der frühen Familienphase einzunehmen, heißt es vom Ministerium. Damit schaffe man einen „schaffen wir einen echten Anschub für mehr Partnerschaftlichkeit“.

  • Beide Eltern sollen wieder unbeschränkt gleichzeitig Elterngeld beziehen können, also beispielsweise die ersten vier Monate gemeinsam. Nach der letzten Reform war das eingeschränkt worden, Eltern konnten nur für einen Monat innerhalb des ersten Lebensjahrs des Kindes gleichzeitig Basiselterngeld bekommen.

  • Der Geschwisterbonus für Familien – ein Zuschlag auf das Elterngeld, wenn weitere Kinder im Haushalt leben – soll länger gezahlt werden.

  • Verwaltungsaufwand soll reduziert werden, so dass das Elterngeld schneller bei den Eltern ankommt.

Prien sagte: „Wir senden bewusst ein Zeichen an junge Familien: Wir unterstützen euch. Darüber hinaus behält der Entwurf aber auch unseren Haushalt im Blick, um Steuerzahlerinnen und -zahler nicht jedes Jahr mehr zu belasten. Auch das ist Teil unserer Verantwortung.“

Elterngeld gibt es seit 2007 als Einkommensersatz für Mütter und Väter, wenn sie für die Kinderbetreuung eine Auszeit von der Arbeit nehmen. 2025 wurden für Elterngeld rund sieben Milliarden Euro ausgegeben, bei 1,6 Millionen Empfängern. 2021 lag die Zahl nach Angaben der Bundesregierung noch bei mehr als 1,8 Millionen. 2024 erhielten 290.105 Personen den Höchstbetrag und 349.157 den Mindestsatz.

Fachleute halten eine Reform für überfällig. Wegen des fehlenden Inflationsausgleichs habe die Leistung seit ihrer Einführung rund 38 Prozent an Kaufkraft verloren, hatte eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft gezeigt. Wann die Reform in Kraft treten soll, ist noch offen.

Quelle: ntv.de, Jörg Ratzsch, dpa

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