Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Alkoholfreier Wein: Wirklich ohne Alkohol?

    September 28, 2026

    Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag muss beim Schutz sensibler Daten nachbessern

    September 23, 2026

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026

    Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

    September 15, 2026

    Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

    September 11, 2026
  • Nachrichten

    Kritikern Angriffsfläche geraubt: FIFA-„Geldberg“: Infantino zeigt sich bereit für Zahlungen

    September 28, 2026

    Nach Protesten in Madrid: Zwangsgeräumte Rentnerin darf zurückkehren

    September 28, 2026

    In Umfrage nur 24 Prozent dafür: Deutsche halten nichts von linken Enteignungsplänen

    September 28, 2026

    „Die Höhle der Löwen“: Frank Thelen platzt der Kragen

    September 28, 2026

    Kontakt zu Abenteurer verweigert: König Charles sucht verzweifelt nach seinem Freund Ranulph Fiennes 

    September 28, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Was In-Game-Käufe psychologisch antreibt

    September 28, 2026

    China-Sharepic nutzt veraltete Zahlen

    September 28, 2026

    Digitale Pausen und Kaufabsicht im Netz

    September 28, 2026

    KI-Schärfe erfindet Details in echten Fotos

    September 28, 2026

    Social-Media-Pausen: Studienbasis für Verbote dünn

    September 28, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Türkei: Comedian Göktaş zu 18 Monaten Haft verurteilt

    September 28, 2026

    NRW-Landeschef Wüst trifft überraschend Erdogan in Türkei

    September 28, 2026

    Türkei: „Gesellschaft soll Angst vor queeren Menschen bekommen“

    September 28, 2026

    Griechenland will während EU-Ratsvorsitz Abschiebezentrum in Afrika einrichten

    September 28, 2026

    Papst in Metz – Eine Rede an Europas Gewissen

    September 28, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»BGH-Urteil: Eigentümer haben Anspruch auf Klimaanlage am Balkon
Politik

BGH-Urteil: Eigentümer haben Anspruch auf Klimaanlage am Balkon

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 17, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 17.07.2026 • 12:16 Uhr

Wohnungseigentümer haben ein Anrecht darauf, ein Klimagerät auf ihrem Balkon einbauen zu lassen. Eine Hausgemeinschaft muss dies grundsätzlich gestatten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern dürfen grundsätzlich eine Split-Klimaanlage mit Außengerät auf ihrem Balkon installieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Eigentümer von der Eigentümerversammlung verlangen können, einer entsprechenden baulichen Veränderung zuzustimmen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer nicht unbillig beeinträchtigt werden. Nach Auffassung des BGH kommt es dabei auf die unmittelbaren Folgen des Einbaus an. Mögliche Auswirkungen des späteren Betriebs – etwa Geräusche – sind für diese Entscheidung jedoch nicht maßgeblich.

Berliner Familie zog vor Gericht

Splitgeräte bestehen aus zwei Teilen: In einer Inneneinheit wird die Raumluft abgekühlt, über eine Außeneinheit wird die Wärme abgegeben. Diese wird dabei fest an der Außenwand des Gebäudes montiert. Die Wand muss dafür durchbohrt werden.

Auslöser des Verfahrens war der Fall einer Familie aus Berlin. Sie wollte auf ihrem Balkon eine Split-Klimaanlage installieren. Das Außengerät sollte an der Außenwand befestigt werden, wofür Bohrungen in der Fassade erforderlich gewesen wären.

Die Eigentümerversammlung lehnte den Antrag im Dezember 2023 ab. Andere Wohnungseigentümer befürchteten unter anderem Schäden an der Gebäudesubstanz.

Keine Beeinträchtigungen für andere Eigentümer

Vor dem Amtsgericht blieb die Klage zunächst ohne Erfolg. Das Landgericht Berlin II gab der Familie in der Berufung dagegen recht und verpflichtete die Eigentümergemeinschaft, dem Einbau zuzustimmen.

Der Einbau habe für die anderen Eigentümer keine Beeinträchtigung zur Folge, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehe, argumentierten die Richter. Das sah auch der BGH so.

Folgen des Betriebs nicht entscheidend

Gegen das Urteil legte die Eigentümergemeinschaft Revision ein. Sie argumentierte unter anderem, Geräusche, Kondenswasser oder die Abluftwärme einer Klimaanlage könnten den Wert benachbarter Wohnungen mindern.

Der BGH folgte dieser Argumentation nicht. Entscheidend seien die unmittelbaren baulichen Auswirkungen der Maßnahme. Damit bestätigt das Gericht seine bisherige Rechtsprechung, wonach mögliche Beeinträchtigungen durch den späteren Gebrauch einer Klimaanlage bei der Entscheidung über die Zustimmung grundsätzlich keine Rolle spielen.

Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft werden

Das Urteil bedeutet nicht, dass jede Split-Klimaanlage ohne Weiteres eingebaut werden darf. Die konkrete Ausführung kann weiterhin an Bedingungen geknüpft werden, damit andere Eigentümer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

Zudem gelten für denkmalgeschützte Gebäude besondere Vorschriften. Mieter benötigen für den Einbau einer Split-Klimaanlage weiterhin die Zustimmung ihres Vermieters.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Türkei: Comedian Göktaş zu 18 Monaten Haft verurteilt

September 28, 2026

NRW-Landeschef Wüst trifft überraschend Erdogan in Türkei

September 28, 2026

Türkei: „Gesellschaft soll Angst vor queeren Menschen bekommen“

September 28, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 202619 Aufrufe

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

August 19, 202610 Aufrufe

Settelmayer und Kollegen: Angebote und Ablauf im Überblick

September 15, 20268 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20265 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.