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Bis 67,5? Bis 70? Was denn nun?: Wie lange die Deutschen wirklich arbeiten müssen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 4, 2026Keine Kommentare8 Minuten Lesezeit
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Bis 67,5? Bis 70? Was denn nun?Wie lange die Deutschen wirklich arbeiten müssen

Dachdecker sind zum Sinnbild für jene Arbeitnehmer geworden, die vorzeitig in Rente gehen müssen. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Die Pläne für die Rentenreform bringen viele Änderungen und werfen ebenso viele Fragen auf. Vor allem zum Renteneintrittsalter. Steigt das wirklich auf 70 Jahre? Und wie funktioniert die Kopplung an die Lebenserwartung?  Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Vor gar nicht so langer Zeit sagte Bundeskanzler Friedrich Merz noch, die gesetzliche Rente werde allenfalls noch eine Basisabsicherung sein. Und löste damit ängstliche bis wütende Reaktionen aus.  Als die Rentenkommission ihren Bericht übergab, klang er plötzlich ganz anders. Mit dem neuen Reformpaket werde alles gut, sagte er sinngemäß.

Beim jüngsten Koalitionsausschuss, dessen Ergebnisse am Donnerstagmorgen präsentiert wurden, verabredeten Union und SPD, die Empfehlungen der Rentenkommission umzusetzen und das Gesetzespaket bis Ende 2026 im Bundestag zu verabschieden. Und doch bleiben Fragen offen. Was ist beispielsweise mit dem Renteneintrittsalter? Fragen und Antworten dazu.

Wie funktioniert die Kopplung der Arbeitszeit an die Lebenszeit?

Dahinter steht der einfache Grundsatz: Wenn wir länger leben, müssen wir auch länger arbeiten. Allerdings ist die Frage, wer tatsächlich länger lebt und wer nicht. So leben Akademiker im Schnitt länger als Nicht-Akademiker. Daher könnte man argumentieren: Nur wer tatsächlich eine höhere Lebenserwartung hat, sollte auch länger arbeiten. Solche Feinheiten fallen aber bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung unter den Tisch.

Zurück zum einfachen Zusammenhang: Die Lebenserwartung steigt seit Jahren, das Renteneintrittsalter bleibt aber gleich, wenn es im Jahr 2030 67 Jahre erreicht hat. Zugleich geht in den kommenden Jahren die Generation der Baby-Boomer in Rente, was die Kasse stark belasten wird. Aus Beitragszahlern werden Beitragsempfänger. Anfang der 1960er Jahre haben noch rund sechs Beitragszahler einen Rentner versorgt, derzeit sind es etwas mehr als zwei. Allerdings ist dieser Wert seit Anfang des Jahrtausends einigermaßen stabil.

Die Rentenkommission schlägt nun vor, die Arbeitszeit an die Lebenszeit zu koppeln. Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung, soll sich auch das Renteneintrittsalter erhöhen – und zwar im Verhältnis 2:1. Dafür wird das Jahr gedanklich in drei Teile zu vier Monaten unterteilt. Durch das Verhältnis 2:1 ergibt sich eine Teilung von acht Monaten auf der einen und vier Monaten auf der anderen. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, soll also acht Monate länger gearbeitet werden. Der Ruhestand verlängert sich also nur noch um vier Monate.

Müssen deswegen alle bis 70 arbeiten?

Wer diesen Text schon lesen kann, muss dies höchstwahrscheinlich nicht. „Rente mit 70, davon sollten wir uns verabschieden“, sagte SPD-Politikerin Annika Klose bei der Präsentation des Berichtes der Rentenkommission. Davon stehe nichts in dem Bericht.

Gleichwohl ist die 70 denkbar: Nach aktuellem Recht wird das Renteneintrittsalter bis 2031 auf 67 Jahre steigen. Wird die Reform umgesetzt, könnte das Rentenalter danach mit der Lebenserwartung steigen. Entwickele sich diese wie erwartet, liege das Rentenalter 2041 bei 67,5 Jahren, heißt es im Bericht. Betroffen wäre der Jahrgang 1973. Geht es in diesem Tempo weiter, steigt die Altersgrenze 2051 auf 68 Jahre. Das beträfe den Jahrgang 1983. Bis zur 70 müssten dann noch 40 Jahre vergehen – nach 2091 wäre es erreicht. Kinder, die 2021 geboren wurden, wären davon betroffen.

Klose hält von solchen Rechnungen wenig. „Wer weiß, was 2090 ist?“, fragte sie und spielte damit auf Berichte an, wonach heute Vierjährige mit 70 in Rente gehen müssten. In der Tat ist es gewagt, die Lebenserwartung in 65 Jahren vorherzusagen. In der Zwischenzeit kann so viel passieren, dass die Prognose mit den Jahren immer spekulativer wird. Kurzum: Ja, ein Rentenalter mit 70 wird möglich, ist aber für die nächsten Jahrzehnte nicht zu erwarten.

Was wird aus der „Rente mit 63“?

Die „Rente mit 63“ beschreibt die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren schon zwei Jahre vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter in Rente zu gehen, und zwar ohne Abschläge. Als sie 2014 eingeführt wurde, war das mit 63 möglich, doch das frühestmögliche Alter steigt mit dem gesetzlichen Rentenalter an. Aktuell ist die „Rente mit 63“ mit 64 Jahren und acht Monaten möglich. Wem das zu kompliziert ist – egal, diese Möglichkeit soll ohnehin abgeschafft werden.

Denn statt der vielzitierten Dachdecker mit kaputten Knochen haben auch viele Personen mit geringer Arbeitsbelastung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. So verschärften sie den Fachkräftemangel und belasteten die Rentenkasse früher und damit länger als ohne vorzeitigen Renteneintritt.

Was ist mit denen, die wirklich nicht bis 67 arbeiten können?

Für diese Menschen gibt es aktuell bereits die Erwerbsminderungsrente, die aber an Bedingungen geknüpft ist. Diese sollten gelockert werden, wenn die betroffene Person nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, schlägt die Rentenkommission vor. Zunächst müsste ein Arzt bestätigen, dass die Person nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann. Ist das der Fall, soll sie zwei Jahre vor Renteneintritt abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Voraussetzung dafür sollen mindestens 35 Beitragsjahre sein.

Wenn man so will, ist das ein Überbleibsel der „Rente mit 63“ – wer „wirklich nicht mehr kann“, soll weiterhin zwei Jahre vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen dürfen – und das schon nach 35, nicht erst nach 45 Beitragsjahren. Wer drei Jahre vor Renteneintritt aufhören will, soll dies mit Abschlägen tun dürfen.

Die bisherigen Regelungen zur Erwerbsminderungsrente sind strenger. Wer noch in anderen Berufen als dem eigenen arbeiten könnte, muss sich etwas Neues in irgendeinem anderen Berufsfeld suchen. Das klappt aber oft nicht, wodurch die Betroffenen sich arbeitslos melden, teils auch in der Grundsicherung landen – und dort dann womöglich noch Vermögen aufbrauchen müssen. Das möchte ihnen die Rentenkommission in Zukunft ersparen.

Warum kann ein höheres Rentenalter wie eine Rentenkürzung wirken?

Die Rente nach 35 Beitragsjahren ermöglicht es, mit Abschlägen vorzeitig in Rente zu gehen. Für jeden Monat, den eine Person vor dem Renteneintritt aufhört zu arbeiten, werden ihr 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Wer ein Jahr früher aufhört, bekommt also 3,6 Prozent weniger.

Diese Abschläge sind auch der Grund, warum ein höheres Rentenalter wie eine Rentenkürzung wirken kann. Wer drei Jahre früher in Rente geht, muss demnach auf 10,8 Prozent seiner Rente verzichten. Steigt das Rentenalter, steigen also auch die Abschläge.

Das tatsächliche Renteneintrittsalter lag 2024 im Schnitt bei 64,7 Jahren und damit knapp zwei Jahre unter dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigte 2024, in welchen Berufsgruppen die Beschäftigten besonders früh in Rente gehen. Am frühesten taten sie das in „Sicherheitsberufen“ wie Polizei und Feuerwehr – durchschnittlich im Alter von 61,8 Jahren. Dort gelten allerdings auch frühere Altersgrenzen. Polizeibeamte dürfen beispielsweise mit 62 Jahren in Pension gehen. Bei „Reinigungsberufen“ waren es 63,3 Jahre, bei „Bau- und Ausbauberufen“, 63,5 – zu denen gehören auch die Dachdecker.  

Wie fügt sich die Mütterrente in all das ein und warum kommt sie in dem Bericht nicht vor?

Interessanterweise verliert die Rentenkommission kein Wort über die Mütterrente. Man habe nicht beschlossenes Regierungshandeln rückgängig machen wollen, sagte Pascal Reddig dazu, der für die CDU in der Kommission saß. Ein Grund könnte auch gewesen sein, dass die Regierungspartei CSU unbedingt daran festhalten will und sie damit ohnehin nicht zur Debatte steht. Wobei sich die Diskussionen zuletzt nicht an der Mütterrente selbst, sondern lediglich an deren Ausweitung entzündet haben.

Mütter und Väter können sich Erziehungszeiten mit Rentenpunkten anerkennen lassen. Bislang bekommen die Elternteile für vor 1992 geborene Kinder nur zweieinhalb Jahre anerkannt, für danach Geborene aber drei Jahre. Diesen Unterschied soll die abermalige Ausweitung der Mütterrente ausgleichen.

Das halten Befürworter – darunter auch der eher SPD-nahe Ökonom Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung – für gerecht, weil Mütter im fraglichen Zeitraum oft gar nicht die Möglichkeiten hatten, ihre Kinder in Kindergärten zu geben. In den 80er und 90er Jahren gab es gar keine flächendeckende Ganztagsbetreuung.

Die Kritiker verweisen auf die hohen Kosten – mehrere Milliarden Euro – und die Gießkannen-Methodik dahinter. Zumal die Mütterrente ausdrücklich nicht vor Altersarmut schützt. Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, muss sie anrechnen lassen, bekommt also nicht mehr als jemand ohne Erziehungszeiten. Noch ein Problem: In der Pflegereform soll pflegenden Angehörigen, ebenfalls meist Frauen, die Anerkennung der Pflegezeit durch Rentenpunkte genommen werden. Was aus Regierungssicht offenbar in Ordnung geht – diesen Widerspruch hat die Regierung bislang nicht aufgelöst.

Und ist das all das jetzt eine gute Nachricht?

Das kommt wie meistens auf die Perspektive an. Ein weiter steigendes Renteneintrittsalter ist keine rosige Aussicht. Aber Ökonomen wie der bereits genannte Fratzscher sagen, eigentlich müsste es jetzt schon bei 70 liegen, um das System zu finanzieren. So gesehen ist die geplante Erhöhung tatsächlich moderat.

Wenn die Erwerbsminderungsrente wie geplant reformiert wird, wäre das eine sinnvolle Fokussierung der Idee hinter der „Rente mit 63“ auf jene, die sie wirklich brauchen. Ein höheres Renteneintrittsalter würde dann nicht mehr so stark wie eine Rentenkürzung wirken. Ältere Arbeitnehmer sind von der möglichen Erhöhung des Renteneintrittsalters aber ohnehin gar nicht mehr oder kaum betroffen. Jüngere Arbeitnehmer dürfen auf die Erträge am Kapitalmarkt hoffen, die die Rente künftig stabilisieren sollen.

Quelle: ntv.de

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Dr. Heinrich Krämer
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