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Entlastungsgesetz im Bundestag: Spürbare Hilfe oder „Frechheit“?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 9, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 09.07.2026 • 10:32 Uhr

Viele Kommunen sind hoch verschuldet – dennoch müssen sie für Aufgaben zahlen, die ihnen der Bund auferlegt. Dafür soll es jetzt einen finanziellen Ausgleich geben. Doch bringt das Entlastungsgesetz wirklich Erleichterung?

Von Teresa Peters, SWR Mainz

In der Stadt Unkel bei Koblenz konnte lange kein Fußball mehr gespielt werden. Der vorhandene Platz war kaputt, die Stadt hatte kein Geld für die Reparatur und konnte auch keinen Kredit für die Instandsetzung aufnehmen.

Irgendwann hat eine Bürgerstiftung das nötige Geld aufgetrieben. „Den größten Teil haben wirklich die Bürger getragen. Wir hatten jetzt hier drei Jahre lang kein Fußball mehr in der Stadt Unkel. Es gab früher zwei Fußballvereine, beide haben dicht gemacht“, sagt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel, Karsten Fehr (parteilos).

Der Fußballplatz in Unkel ist exemplarisch für viele Probleme der Kommunen in Deutschland: Viele von ihnen sind hoch verschuldet. „Wir haben keinerlei Spielraum mehr für freiwillige Ausgaben. Was wir noch machen können, sind die Pflichtaufgaben, die kommen. Dafür haben wir leider auch keine entsprechende finanzielle Ausstattung, sodass wir auch dafür häufig Schulden aufnehmen müssen“, sagt Bürgermeister Karsten Fehr. Das frustriere viele Bürger, weil die Angebote in den Städten immer weiter eingeschränkt würden und sie selbst über höhere Grundsteuerhebesätze stärker belastet würden.

Ausgaben aufgrund von Bundesgesetzen

Viele der Ausgaben, die die Kommunen haben, stammen aus Gesetzen, die der Bund beschlossen hat – insbesondere im Sozialbereich. Dass deswegen das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gelten solle, fordern die Länder und Kommunen in Deutschland schon länger, zuletzt immer eindringlicher. Wenn der Bund Gesetze beschließt, die sich auf die Haushalte von Kreisen, Städten und Gemeinden auswirken, sollte der Bund auch die Kosten dafür tragen. Konnexitätsprinzip nennt sich das – und ist aus Sicht der Kommunen dringend nötig, um sie nicht finanziell in den Ruin zu treiben.

Heute will der Bundestag ein Gesetz beschließen, das den Kommunen unter die Arme greifen soll: „Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen“ sind die Regelungen überschrieben, aber viele Kommunen sind sich einig, dass die angestrebte Entlastung hier nur sehr bedingt erreicht wird.

Entlastungen von rund vier Milliarden Euro

Der Bund will Länder und Kommunen bis 2029 mit insgesamt etwa vier Milliarden Euro entlasten. Jährlich 400 Millionen Euro kommen den finanzstarken Bundesländern zugute: Der Bund übernimmt für sie einen Anteil des Länderfinanzausgleichs. Hinzu kommen 250 Millionen Euro im Jahr, mit denen die finanzschwachen Länder ihre Kommunen entlasten sollen, die über Kassenkredite hoch verschuldet sind. Kassenkredite sind Kredite, die Kommunen aufnehmen, um liquide zu bleiben – also nicht, um zu investieren.

Außerdem will der Bund die ostdeutschen Länder entlasten: Ihr Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR sinkt für die Jahre 2026 bis 2029 von 50 auf 40 Prozent, der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 50 auf 60 Prozent.

Viele Kommunen sind hoch verschuldet

Der Oberbürgermeister der Stadt Trier, Wolfram Leibe (SPD), nennt das Vorhaben des Bundes „eine Frechheit“ und rechnet vor: Die angebotenen 400 Millionen Euro im Jahr würden für eine Stadt wie Trier mit etwa 100.000 Einwohnern anteilig eine Entlastung von 600.000 Euro bedeuten. Angesichts eines erwarteten Haushaltsdefizits von mindestens 56 Millionen allein in diesem Jahr sei das nichts, was der Stadt wirklich helfe.

Die bestehenden Haushaltsdefizite der Kommunen sehen auch die Kommunalen Spitzenverbände als größtes Problem: Die Kommunen haben derzeit ein Defizit von etwa 30 Milliarden Euro. Die Vorhaben im neuen Gesetz seien zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, würden aber die Probleme der Vergangenheit nicht lösen.

Was ist mit den Altschulden?

Für neue Gesetzesvorhaben, die für die Kommunen eine Belastung von mehr als 200 Millionen Euro bedeuten, will der Bund künftig 80 Prozent der Kosten ausgleichen. „Damit droht in Zukunft weniger Ungemach, die Probleme der Vergangenheit sind aber noch nicht gelöst“, kritisierten die Präsidenten von Städte- und Gemeindebund, Städtetag und Landkreistag Ende Juni in einer Mitteilung.

Dieser Ansicht ist auch die Vertretung der Länder: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in einer Stellungnahme auf, „einen angemessenen, wirksamen Beitrag zum Abbau kommunaler Altschulden unter vollständiger Anrechnung der bisherigen Entschuldungsprogramme zu leisten“. Das vorhandene Gesetz würde nicht für eine spürbare Entlastung der Kommunen sorgen.

Auch Bürgermeister Karsten Fehr aus Unkel sagt, die Einigung reiche bei weitem nicht aus: „Wenn ich ins Restaurant gehe und dem Wirt sage, dass ich zwar für 100 Euro Essen bestelle, aber ihm nur 80 Euro zahle, dann wird der künftig auch nicht mehr für mich kochen wollen.“

Was das neue Entlastungsgesetz ihm im Haushalt seiner Verbandsgemeinde an Erleichterung bringt, kann Bürgermeister Fehr noch nicht abschätzen: „Weil ich nicht weiß, wie es tatsächlich umgesetzt werden soll, kann ich auch nicht sagen, welche Entlastung es tatsächlich bringen wird – wenn es die überhaupt gibt.“

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