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In Deutschland fehlen Schätzungen zufolge etwa 1,4 Millionen Wohnungen – und der Bau von neuen geht nur schleppend voran. Ein Gesetzentwurf soll das ändern. Ein Überblick über die Pläne des Bundeskabinetts.
Das Bundeskabinett hat eine Neufassung des Baugesetzbuchs beschlossen, die vor allem den Wohnungsbau in Schwung bringen soll. Der Entwurf geht nun ins Parlament und soll laut Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) möglichst zu Jahresbeginn 2027 in Kraft treten.
Wie ist die Lage beim Wohnungsbau?
2025 wurden in Deutschland so wenige Wohnungen fertiggestellt wie seit mehr als zehn Jahren nicht. 206.600 gebaute Einheiten bedeuteten einen Rückgang um 18 Prozent oder 45.400 Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt berichtete. Das ist der niedrigste Wert seit 2012.
Hubertz bezeichnete das als einen „Arbeitsauftrag“ – auch wenn Krisen und Kriege die Lage verschärft hätten, so die SPD-Politikerin. „Angesichts dieser Lage dürfen wir nicht in Schockstarre verfallen, wir müssen die Dinge anpacken, die wir beeinflussen können.“
Die Baugesetzgebung sei dabei ein zentraler Hebel, sagte Hubertz. An vielen Stellen seien Regelungen zu kompliziert und zu langsam. Das sogenannte Upgrade des Regelwerks mache „die Bauplanung in Deutschland schneller, digitaler, schlanker und flexibler“.
Was ist genau geplant?
Die kommunale Planung soll schneller werden. Dafür soll das Baugesetzbuch angepasst werden. Es regelt, wo und wie gebaut werden darf und wie Nutzungskonflikte aufgelöst werden – zum Beispiel, wenn sich Wohnungsbau, der Ausbau von Straßen oder der Schutz von Grünflächen in die Quere kommen.
Neu ist, dass Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt ein „überragendes öffentliches Interesse“ für den Wohnungsbau erklären können. Dieser habe damit „Vorfahrt“, erklärte Ministerin Hubertz. Sie räumte aber ein, dass immer noch Konflikte mit anderen besonders wichtigen Zielen entstehen könnten – etwa mit dem Bereich Verteidigung oder dem Ausbau Erneuerbarer Energien.
Projekte sollen insgesamt beschleunigt werden. Die Bauleitplanung soll nach Angaben aus dem Bauministerium künftig in zwei Jahren abgeschlossen werden können. Heute dauere das – so Hubertz – oft fünf, manchmal auch 15 Jahre.
Was soll sich bei der Umweltprüfung ändern?
Die Umweltprüfung soll zügiger ablaufen. Häufiger als bisher soll nur die sogenannte strategische Umweltplanung greifen, ohne eine detaillierte eigene Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Schwellenwert für eine Umweltprüfung bei Bebauungsplänen werde von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter hochgesetzt, sagte Hubertz. Das sei eine „richtig, richtig große Erleichterung“.
Auch die Beteiligung von Bürgern in der Planungsphase soll gestrafft werden: Sie könnte digital und nur noch einstufig ablaufen. Bislang sieht das Baugesetzbuch eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Was ist mit „Schrottimmobilien“?
Gegen sogenannte Schrottimmobilien – gemeint sind Gebäude, die von den Eigentümern vernachlässigt oder gezielt dem Verfall preisgegeben werden – sollen Städte und Gemeinden leichter vorgehen können. Sie sollen ein Vorkaufsrecht erhalten und „Instandsetzungsgebote“ aussprechen dürfen, also eine Anweisung, das Gebäude zu sanieren. Bei „extremem Missbrauch“ soll auch eine Enteignung möglich werden.
Wie sind die Reaktionen auf die Pläne?
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund reagierte grundsätzlich positiv. Der Entwurf gehe in die richtige Richtung, sagte Verbandspräsident Ralph Spiegler der Rheinischen Post. Er kritisierte jedoch, dass Kommunen eine Frist von nur zwei Jahren für Bebauungsplanverfahren vorgegeben werde. Das sei praxisfremd und wecke falsche Erwartungen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte den Kabinettsbeschluss. „Insbesondere die vorgesehene Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten ist ein wichtiger Erfolg für alle Mieterinnen und Mieter und ein zentraler Fortschritt im Kampf gegen Verdrängung und steigende Mieten“, erklärte der Verband.
Auch Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer Bauindustrie, betonte, Hubertz habe den richtigen Weg eingeschlagen, auch aus wirtschaftspolitischer Sicht. Der Bau müsse wieder zur Konjunkturlokomotive werden und dafür brauche es „Lust auf Bauen“.
Der Umweltverband NABU kritisierte, dass die Reform einseitig auf Deregulierung und Neubau setze. Zentrale Umweltstandards könnten geschwächt werden. „Erleichterungen für Bauvorhaben im Außenbereich drohten den Flächenverbrauch anzuheizen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Organisation. Grünflächen könnten verschwinden, gerade in größeren Städten, wenn der Neubau Priorität bekommt und die Möglichkeiten des Einspruchs weniger werden.
Die Linkspartei bezweifelt, dass die Novelle zu bezahlbarem Wohnraum führe. Vielmehr sei zu befürchten, dass eine Schieflage zugunsten von Investoren gegenüber demokratischen Mitspracherechten und dem Umweltschutz entstehe, sagte Bauexpertin Katalin Gennburg.
