Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Energiesperren: Hohe Kosten belasten Verbraucher:innen

    August 4, 2026

    Bahnpreise: Werbung günstig, Realität teurer?

    August 3, 2026

    „Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ist ein klarer Rückschritt“

    Juli 7, 2026

    Flug nicht angetreten, Geld komplett weg?

    Juli 7, 2026

    Trotz Filter: Doctolib zeigt Kassenpatient:innen kostenpflichtige Termine an

    Juli 2, 2026
  • Nachrichten

    Coole Stromschlucker?: So arbeiten mobile Klimageräte möglichst effizient

    August 14, 2026

    Widerstand aus der CDU: Klingbeil will Steuervorteil für Mitarbeiterrabatte streichen

    August 14, 2026

    Mindestens zwölf Verletzte: Zwölf Verletzte bei Katamaran-Unfall am Bodensee

    August 14, 2026

    Zielscheibe für Flugabwehr: Bericht: USA verlieren ein Viertel ihrer Reaper-Drohnen im Iran-Krieg

    August 14, 2026

    Neuer Bestwert für Marvel-Hit: Neuer „Spider-Man“ bricht historischen Kino-Rekord

    August 14, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Gefälschte Doctolib-Mails fluten Postfächer: Erste-Hilfe-Set ist Fake

    August 13, 2026

    Russlands Fake News: Europas Wahlkandidaten im Visier

    August 13, 2026

    Hat Peter Rost gesagt, „Heilungen sind schlecht fürs Geschäft“?

    August 13, 2026

    „Frieden sabotiert?“ Was Gerhard Schröder wirklich über die Ukraine-Verhandlungen sagte

    August 12, 2026

    Selfie-Video entlarvt: Kein Grenzübertritt nach Ceuta gezeigt

    August 12, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Marktbericht: Aktienkurs von HelloFresh stürzt auf Rekordtief

    August 14, 2026

    EU-Migrationspolitik: Mit Faktenchecks gegen neue Ceuta-Gerüchte

    August 14, 2026

    Hitzetage zum Ferienende – Wie gehen Schulen mit Temperaturen um?

    August 14, 2026

    Deutschland und Afghanistan: Zwischen Abschiebungen und Hilfe

    August 14, 2026

    Erdbeben in Kolumbien: Kritik an Präsident de la Espriella wächst

    August 14, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»Hitzetage zum Ferienende – Wie gehen Schulen mit Temperaturen um?
Politik

Hitzetage zum Ferienende – Wie gehen Schulen mit Temperaturen um?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 14, 2026Keine Kommentare8 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail


FAQ

Stand: 14.08.2026 • 13:36 Uhr

In mehreren Bundesländern sind die Ferien schon vorbei, oder der Schulstart steht kurz bevor. Doch wie gehen Schulen mit den hohen Temperaturen um? Welche Maßnahmen können sie treffen – und ab wann gibt es wo Hitzefrei?

Wie wirkt sich Hitze auf Kinder und Jugendliche aus?

Fest steht – unabhängig von der Altersgruppe: Zu hohe Temperaturen belasten den Körper und mindern die Leistungsfähigkeit.

Pia Rangnow von der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit warnt so vor den körperlichen Symptomen, die in Zusammenhang mit zu hohen Temperaturen auftreten können. „Kinder im Hitzestress wirken erschöpft und unkonzentriert, wozu begleitend Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel oder Benommenheit auftreten können“, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa. Dabei komme es nicht allein auf die Temperatur an, sondern auch auf Luftfeuchtigkeit, Wind und Strahlung.

Rangnow betonte, wiederholte Hitzeperioden mit möglicher geringerer Leistungsfähigkeit könnten dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler bei der Leistung zurückfielen. Über die gesamte Schulzeit könne sich das zu mehreren verlorenen Lernwochen addieren.

„Unser Gehirn hat bestimmte Temperaturen, bei denen es besonders gut arbeiten kann. Wenn es über 26 Grad hat, treten Konzentrationsschwierigkeiten auf“, erläuterte auch Franziska Matthies-Wiesler vom Helmholtz-Zentrum in München im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Der Körper sei dann zu sehr damit beschäftigt, die Kerntemperatur stabil zu halten.

Gerade Kinder und Jugendliche seien gegenüber den Auswirkungen von Hitze anfällig, mahnte die Expertin. Denn bis zu einem Alter von etwa 14 Jahren schwitze der Körper noch nicht so gut wie im Erwachsenenalter, um die Körpertemperatur auch bei Hitze reguliert zu halten. Zugleich bewegten sich Kinder und Jugendliche mehr und merkten oft nicht, wenn es zu heiß werde.

Zu warme Nächte wirken sich ebenfalls auf den Körper aus. Kinder und Erwachsene schliefen schlechter und seien leistungsschwächer, sagte Matthies-Wiesler weiter. Besonders riskant könne Hitze bei bestimmten Erkrankungen werden, darunter Diabetes.

Ab wann gibt es Hitzefrei?

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Häufig ist die Entscheidung größtenteils den Kommunen oder den Schulen überlassen. Aber es gibt Richtlinien, ab wann dazu geraten wird, auf Schulunterricht zu verzichten. Empfohlen wird unter anderem, den Schülerinnen und Schülern hitzefrei zu geben, wenn die Außentemperatur um 11:00 Uhr mindestens 25 Grad im Schatten beträgt. Frühestens ist das nach der vierten Unterrichtsstunde vorgesehen.

Ein Überblick über die Bundesländer:

Im Saarland schätzt die Schulleitung ein, ab wann Hitzefrei gegeben wird. Auch bei anstehenden Klassenarbeiten und Klausuren liegt es im Ermessen der Schule, ob sie stattfinden.

In Sachsen-Anhalt liegt die Entscheidung ebenfalls bei der Schulleitung. Allerdings heißt es laut MDR in einem Erlass des Bildungsministeriums: Herrschen um 11 Uhr in einem repräsentativen Unterrichtsraum 26 Grad oder mehr, kann der Unterricht in den Klassenstufen eins bis zehn nach der fünften Stunde beendet werden. Schulleitungen können entscheiden, den Unterricht in Ausnahmefällen schon nach der vierten Stunde zu beenden.

Auch in Schleswig-Holstein liegt die Entscheidung bei der jeweiligen Schulleitung, wie das Bildungsministerium gegenüber dem NDR erklärte. Die könnten die Gegebenheiten in den Schulen am besten einschätzen.

In Baden-Württemberg gibt es keine einheitliche Festlegung, ab welcher Temperatur Hitzefrei erteilt wird. Das Kultusministerium rät dazu, das Hitzefrei nach der vierten Stunde möglich sein soll, wenn die Außentemperatur um 11 Uhr mindestens 25 Grad im Schatten beträgt. Ein weiterer Maßstab soll künftig auch die Temperatur im Klassenzimmer sein. Ab 30 Grad im Zimmer soll der Unterricht ausfallen, wie der SWR berichtet.

In Bayern wurde die Regelung, dass Schulen ab einer bestimmten Außentemperatur Hitzefrei geben dürfen, laut Bayerischem Rundfunk 2009 gestrichen. Das Kultusministerium, das für die bayerischen Schulen die Leitlinien vorgibt, schreibt auf seiner Internetseite, dass es keine „gesetzliche oder sonstige rechtsverbindliche Regelung“ gebe, wonach Schülerinnen und Schüler ab einer bestimmten Temperatur Hitzefrei bekommen müssen. Die Entscheidung liege bei der Schule.

In Berlin betonte die Bildungsverwaltung gegenüber dem rbb, es gelte die Schulpflicht, und ein Ausfall solle die Ausnahme sein. Darum gebe es kein gewöhnliches Hitzefrei ab einer bestimmten Temperatur mehr.

Auch das Land Brandenburg überlasst die Entscheidungsgewalt den Schulleitungen. Auf der Seite des Bildungsministeriums heißt es, die Entscheidung treffe jede Schule eigenverantwortlich: „Die Schulleitung kann Unterrichtszeiten verkürzen, den Unterricht umorganisieren oder hitzefrei geben.“

Ein „generelles Hitzefrei“ gibt es auch in Bremen nicht, berichtete das Regionalmagazin „Buten un binnen“. Auch hier entscheiden die Schulen. Ausschlaggebend ist laut Bildungsbehörde die Temperatur in einem Raum der Schule, die der Durchschnittstemperatur im Gebäude entspricht. An Grundschulen könne der Unterricht zum Ende der Stunde beendet werden, in deren Verlauf eine Temperatur von mindestens 25 Grad im Schulgebäude festgestellt wurde. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 könne der Unterricht nach der darauffolgenden Stunde frühzeitig aufhören.

In Hamburg wird in vielen Schulen gegen 11 Uhr die Temperatur im Schatten gemessen. Liegt sie zu diesem Zeitpunkt bei mehr als 27 Grad, kann die Schulleitung entscheiden, den Unterricht vorzeitig zu beenden, heißt es beim NDR.

In Hessen entscheiden die Schulen komplett selbst. Einen festen Rechtsanspruch auf Hitzefrei gibt es nicht. Als Richtwert gilt hier zumeist eine Raumtemperatur von 30 Grad Celsius. Schulen können statt vollständigem Unterrichtsausfall auch verkürzte Stunden oder Unterricht im Freien anordnen.

Die Schulleitungen sollen ebenso in Mecklenburg-Vorpommern beurteilen, ob ein konzentriertes Arbeiten im Klassenzimmer noch möglich ist. Das Bildungsministerium empfiehlt, zunächst Alternativunterricht im Freien oder verkürzte Schulstunden als Optionen zu prüfen.

Angaben des Kultusministeriums in Niedersachsen zufolge ist die Voraussetzung für Hitzefrei, „dass der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird“ und andere Formen des Unterrichts nicht länger sinnvoll erscheinen. Das gilt laut NDR für Grundschulen, die Mittelstufe und seit vergangenem Jahr auch für die Oberstufe. Das Kultusministerium gibt eigenen Angaben zufolge keine Außentemperaturen dafür vor.

In Nordrhein-Westfalen gilt laut der Nachrichtenagentur dpa ebenfalls eine Raumtemperatur von 27 Grad Celsius als Orientierung. Liegt der Wert unter 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei demnach nicht erteilt werden.

In Rheinland-Pfalz wird laut SWR ebenfalls ein Richtwert für die Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius empfohlen, um über verkürzten Unterricht oder Hitzefrei zu entscheiden.

Einen Temperaturrichtwert gibt es in Sachsen nicht, wie der MDR berichtete. Laut Kultusministerium sollte die Schulleitungen einschätzen, ab wann der Punkt erreicht ist, an dem der Unterricht in den Klassenzimmern unzumutbar werde. Es hänge auch immer von den Bedingungen vor Ort ab, etwa davon, ob sich ein Schulgebäude wegen baulicher Gegebenheiten besonders schnell aufheize.

Auch in Sachsen-Anhalt sollen sich die Schulen laut Bildungsministerium nach dem geltenden Erlass richten. Herrschen um 11 Uhr in einem repräsentativen Unterrichtsraum 26 Grad oder mehr, kann der Unterricht in den Klassenstufen eins bis zehn nach der fünften Stunde beendet werden, heißt es darin. Schulleitungen können entscheiden, den Unterricht in Ausnahmefällen schon nach der vierten Stunde zu beenden, heißt es ebenfalls vom MDR.

Thüringen überlässt die Entscheidung ebenfalls vollständig den Schulen, ob der Unterricht verkürzt wird, ausfällt oder nach draußen verlegt wird.

Entfällt mit dem Hitzefrei der Anspruch auf Ganztagsbetreuung?

Nein, darauf weisen gleich mehrere Bildungs- und Kultusministerien hin. Ab dem 1. August wird das Recht auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben dann Kinder der Klassen eins bis vier Anspruch darauf.

Auch das Bundesbildungsministerium und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) betonen, das Recht auf diese Betreuung werde durch steigende Temperaturen nicht ausgehebelt. Die konkrete Organisation liege bei den Ländern und Kommunen. GEW-Vorstandsmitglied Paul Eschenhagen sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Wenn Eltern dies wollen oder können, können die Kinder bei allzu hohen Temperaturen nach Hause gehen. Ansonsten muss die Betreuung gewährleistet sein.“

Was können Schulen bei Hitze tun?

Maßnahmen gegen zu hohe Temperaturen können etwa das Lüften in den frühen Morgenstunden sein, der Einsatz von Ventilatoren, Rollläden oder der zurückhaltende Gebrauch elektrischer Geräte, die Wärme erzeugen. Stundenpläne können geändert und Prüfungen in die Morgenstunden verlegt werden. Experten raten zu regelmäßigen Trinkpausen.

Wie gut sind Schulen gegen Hitzetage gewappnet?

Das Bundesbildungsministerium hat dazu nach eigenen Angaben keine flächendeckenden Erkenntnisse, da Länder und Kommunen zuständig seien. Lehrer- und Schülervertreter schätzen die derzeitige Lage laut der Nachrichtenagentur dpa aber als mangelhaft ein.

Die GEW sieht „viele Schulen bis heute völlig unzureichend gegen große Hitze gewappnet“. Die Gewerkschaft fordert, dass ein besserer Hitzeschutz bei der Modernisierung von Schulgebäuden noch viel konsequenter eingeplant werden müsse. Dazu brauche es „mehr Investitionen in klimaangepasste Neu- und Umbauten, Gründächer, entsiegelte und begrünte Schulhöfe, Schattenspender, Sonnensegel, Wärmeschutzverglasung, Jalousien und leistungsfähige Lüftungseinrichtungen“. Auch eine flächendeckende Versorgung mit kostenlosem Trinkwasser müsse für Schülerinnen und Schüler sowie für das Personal an Schulen gewährleistet sein.

Franziska Matthies-Wiesler vom Helmholtz-Zentrum riet gegenüber der Süddeutschen Zeitung zum Einsatz von moderner, nachhaltiger Technik wie Wärmepumpen, die im Sommer kühlen und im Winter wärmen. Eine herkömmliche Klimaanlage, die innen kühlt und nach außen Wärme abgibt, ist in ihren Augen nicht mehr zeitgemäß, „selbst wenn sie in manchen Räumen kurzfristig vielleicht die beste Lösung ist“.

Doch schon jetzt stießen einige Schulen bei einfachen Maßnahmen wie dem Lüften an Grenzen. Die beste Zeit zum Lüften von Räumen sei nachts, so Matthies-Wiesler. Aber: „Das geht aktuell an den allermeisten Schulen allein deshalb nicht, weil es keine Sicherheitsdienste gibt und Einbruchsgefahr besteht.“

Hinzu kommt, dass vielen Schulen und Kommunen für entsprechende Modernisierungsmaßnahmen schlicht das notwendige Geld fehle, mahnte die Expertin. Es brauche mehr Unterstützung durch den Bund und die Länder.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Marktbericht: Aktienkurs von HelloFresh stürzt auf Rekordtief

August 14, 2026

EU-Migrationspolitik: Mit Faktenchecks gegen neue Ceuta-Gerüchte

August 14, 2026

Deutschland und Afghanistan: Zwischen Abschiebungen und Hilfe

August 14, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.