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Startseite»Politik»Israel beschließt Sondertribunal für Hamas-Überfall vom 7. Oktober 2023
Politik

Israel beschließt Sondertribunal für Hamas-Überfall vom 7. Oktober 2023

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 12, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 12.05.2026 • 13:16 Uhr

Das israelische Parlament hat den Weg für ein Militär-Sondertribunal frei gemacht: Dort sollen sich Hunderte mutmaßliche Terroristen verantworten, die am Überfall vom 7. Oktober beteiligt gewesen sein sollen. Auch die Todesstrafe ist vorgesehen.

Das israelische Parlament, die Knesset, hat ohne Gegenstimmen die Einrichtung eines Sondertribunals zur Strafverfolgung des Terrorangriffs vom 7. Oktober 2023 beschlossen. Ein entsprechendes Gesetz wurde mit einer großen Mehrheit von 93 der insgesamt 120 Abgeordneten beschlossen. Die übrigen 27 der insgesamt 120 Parlamentarier enthielten sich oder waren abwesend.

Am 7. Oktober 2023 hatten die islamistische Hamas und andere extremistische Gruppen aus dem Gazastreifen Israel überfallen und laut israelischen Angaben mindestens 1.200 Menschen getötet sowie 251 weitere verschleppt. Das israelische Nachrichtenportal ynet berichtete, es sollten mehr als 400 mutmaßliche Terroristen angeklagt werden, die am 7. Oktober oder danach festgenommen wurden. Nach israelischen Angaben waren Tausende Terroristen an dem Überfall beteiligt.

Er war der schwerste Angriff auf Juden seit dem Holocaust und Auslöser für den verheerenden Gaza-Krieg. Seitdem wurden nach Angaben der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde im Gazastreifen mehr als 72.700 Palästinenser getötet. Internationale Organisationen halten diese Zahl für realistisch.

Mögliche Todesurteile per Livestream verfolgen

Das neue Gesetz sieht nach Medienberichten auch eine umstrittene Auslegung bestehender Gesetze vor, die die Verhängung der Todesstrafe gegen Angreifer vom 7. Oktober ermöglichen soll. Für Vorwürfe wie Völkermord, Kriegsverbrechen, Spionage in Kriegszeiten und Verbrechen gegen das jüdische Volk oder die Menschlichkeit ist die Todesstrafe grundsätzlich möglich. Sie wurde allerdings zuletzt 1962 gegen den NS-Kriegsverbrecher Adolf Eichmann vollstreckt.

Das nun beschlossene spezielle Militärgericht unter dem Vorsitz eines dreiköpfigen Richtergremiums soll per Stimmenmehrheit die Todesstrafe verhängen können. Die Verfahren werden teilweise per Livestream aus dem Gerichtssaal übertragen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass dadurch das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren nicht mehr gewährleistet sei.

Die Völkerrechtsexpertin Ya’ara Mordecai von der Yale Law School äußerte Bedenken hinsichtlich eines rechtsstaatlichen Verfahrens und des Risikos, dass die Prozesse zu politisierten „Schauprozessen“ werden könnten.

Umstrittene Auslegung bestehender Gesetze

Im israelischen Parlament war Ende März ein separates Gesetz über die Einführung der Todesstrafe für terroristische Straftaten gebilligt worden. Dieser Beschluss hatte international für Kritik gesorgt, da es nur für Militärgerichte in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten gilt – und somit faktisch nur auf Palästinenserinnen und Palästinenser angewendet werden kann. Dieses kann aber nicht rückwirkend für die Strafverfolgung der Taten vom 7. Oktober angewandt werden.

Der Vorstoß in der Knesset wurde von Abgeordneten sowohl der Regierungskoalition als auch der Opposition eingebracht. Einer der Initiatoren des Gesetzesentwurfs, Simcha Rothman, hatte die geplanten Verfahren mit den Nürnberger Prozessen 1945 verglichen. NS-Kriegsverbrecher waren damals vor ein Internationales Militärtribunal gestellt worden.

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