Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Energiesperren: Hohe Kosten belasten Verbraucher:innen

    August 4, 2026

    Bahnpreise: Werbung günstig, Realität teurer?

    August 3, 2026

    „Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ist ein klarer Rückschritt“

    Juli 7, 2026

    Flug nicht angetreten, Geld komplett weg?

    Juli 7, 2026

    Trotz Filter: Doctolib zeigt Kassenpatient:innen kostenpflichtige Termine an

    Juli 2, 2026
  • Nachrichten

    Alu-Laptop für mobile Vielnutzer: Geekom M16 ist ausdauernd, stark und erstaunlich günstig

    August 6, 2026

    Trumps neue Atom-Schiffsklasse kostet Hunderte Milliarden

    August 6, 2026

    Ifo-Ökonom Fuest will ermäßigten Mehrwertsteuersatz abschaffen

    August 6, 2026

    Brasilien zieht Botschafter aus Argentinien ab

    August 6, 2026

    Täter flüchtet zu Fuß: Maskierter schießt in Baden-Württemberg auf einen Mercedes

    August 6, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Widerspruch im Netz: Antwortet man dem Troll oder nicht?

    August 5, 2026

    Rettungsgeschichten entpuppen sich als Verkaufsmasche für Kühlmatten

    August 5, 2026

    „Ceuta-Video“: Untertitel erfinden Deutschland-Aussage

    August 5, 2026

    Vom Faktencheck zur konkreten Hilfe: Die Werkzeuge von Mimikama

    August 5, 2026

    Vorsicht: Google stoppt Earth-KI wegen gefälschter Satellitenbilder

    August 4, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Sondervermögen – wo das Geld verbaut wird

    August 6, 2026

    Unionsfraktionschef Frei fordert von Bas Tempo bei Rentenreform

    August 6, 2026

    Island verweist Walfang-Gegner des Landes

    August 6, 2026

    WHO: Studien zu Ebola-Medikamenten und Impfstoffen starten

    August 5, 2026

    Drohne am Flughafen Leipzig/Halle: Dobrindt sieht „hybrides Anschlagsszenario“

    August 5, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»Kabinett will Strafmaß bei Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen erhöhen
Politik

Kabinett will Strafmaß bei Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen erhöhen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 13, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 13.05.2026 • 18:42 Uhr

Das Bundeskabinett will künftig härter gegen Täter vorgehen, die vor einer Vergewaltigung K.-o.-Tropfen einsetzen. Das Mindeststrafmaß soll um zwei Jahre erhöht werden. Reicht das? Die Reaktionen gehen auseinander.

Jasper Ruppert

„Ganz besonders niederträchtig“ – so nennt es Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, wenn Täter ihre Opfer mit K.-o.-Tropfen gefügig machen und vergewaltigen. Die SPD-Politikerin spricht von „extrem gefährlichen und extrem verwerflichen Taten.“

K.-o.-Tropfen sind Substanzen, die meistens heimlich verabreicht werden. Sie sind in der Regel farb- und geruchlos und haben eine starke Wirkung. Täter mischen sie ihren Opfern beispielsweise in Bars, Klubs oder im privaten Umfeld ins Getränk. Die Opfer sind in den allermeisten Fällen Frauen. Sie können dadurch wehrlos und willenlos werden oder auch ganz das Bewusstsein verlieren.

Mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe

Die Bundesregierung will, dass K.-o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten rechtlich wie eine Waffe eingestuft werden. Dann könnte die Mindeststrafe von fünf Jahren greifen – bisher waren es oft nur drei Jahre. So steht es im Gesetzentwurf, den das Kabinett heute verabschiedet hat. Im Laufe des Jahres befassen sich dann Bundestag und Bundesrat mit dem Vorhaben.

Dafür sollen jetzt zwei Paragrafen geändert werden, bei denen es um Raub- und Sexualdelikte geht. Bisher war es so, dass es mindestens fünf Jahre Gefängnis gibt, wenn bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug genutzt wird. Ergänzt werden sollen nun auch „gefährliche Mittel“, damit K.-o.-Tropfen ebenfalls darunterfallen.

Nötig ist die Änderung aus Sicht der Bundesregierung wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte 2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen sind.

Hubig: Bei Verdacht schnell einen Arzt aufsuchen

Ein Problem, das ein Gesetz nicht lösen kann: Täter werden selten überführt, da K.-o.-Tropfen im Körper der Opfer nur sehr kurze Zeit nachgewiesen werden können. „Deshalb ist es wichtig, dass betroffene Menschen, die das Gefühl haben, da ist was passiert, schnell zum Arzt gehen und sich dort entsprechend untersuchen lassen“, sagt Hubig. So könne man Spuren sichern und Täter dingfest machen.

Wie oft das bislang passiert, ist nicht bekannt. In polizeilichen Statistiken wird nicht festgehalten, ob und welche Mittel bei einem Sexualverbrechen zum Einsatz kamen. Experten gehen aber von einer hohen Dunkelziffer aus. In einer sogenannten Dunkelfeldstudie gaben fünf Prozent der Befragten an, dass sie glauben, dass ihnen schon einmal K.-o.-Tropfen verabreicht wurden.

Unterschiedliche Reaktionen

Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft, bewertet das Vorhaben positiv. „Eine höhere Mindestfreiheitsstrafe hat immer einen gewissen Präventivcharakter“, sagt Teggatz dem ARD-Hauptstadtstudio. Die Aussicht auf mindestens fünf Jahre Gefängnis schrecke ab, deswegen begrüße die Polizeigewerkschaft den Beschluss des Kabinetts.

„Für mich ist es leider eher Symbolpolitik“, sagt dagegen Nina Fuchs dem ARD-Hauptstadtstudio. Fuchs ist Vorstandsvorsitzende des Vereins „Kein Opfer e .V.“ und selbst Betroffene einer Vergewaltigung unter dem Einfluss von K.-o.-Tropfen. Sie verweist darauf, dass es kaum Verurteilungen gebe: „Schärfere Strafen ohne Verurteilungen bringen Betroffenen ziemlich genau gar nichts.“

Es werde der zehnte Schritt vor dem ersten gemacht, kritisiert Fuchs weiter. Es brauche eine Infrastruktur, in der man „niedrigschwellig ohne Anzeige kostenfrei Proben abgeben kann“, sagt Fuchs und verweist auf ein Pilotprojekt in Ulm.

Mehr Prävention gefordert

Außerdem fordert Fuchs mehr Prävention, Aufklärung und Schulungen von Personal in Polizei und Justiz. „Ich würde mir eine Politik wünschen, die wirklich etwas macht, was Betroffenen zugutekommt, und nicht, damit man sich auf die Fahnen schreiben kann, dass man irgendwas gemacht hat“, sagt sie.

Auf Prävention verweist auch Heiko Teggatz von der Polizeigewerkschaft. Diese sei das „A und O“, so Teggatz: „Ich kann nur an alle Betreiber von Diskotheken und Gastwirtschaften appellieren, immer wieder darauf hinzuweisen, seine Getränke auf gar keinen Fall unbeaufsichtigt irgendwo stehen zu lassen.“

Auch an mögliche Opfer appelliert Teggatz – wie Bundesjustizministerin Hubig – bei Verdacht so schnell wie möglich einen Arzt zu besuchen, damit die Substanz nachgewiesen werden kann.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Sondervermögen – wo das Geld verbaut wird

August 6, 2026

Unionsfraktionschef Frei fordert von Bas Tempo bei Rentenreform

August 6, 2026

Island verweist Walfang-Gegner des Landes

August 6, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.