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Startseite»Politik»Kabinett will Strafmaß bei Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen erhöhen
Politik

Kabinett will Strafmaß bei Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen erhöhen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 13, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 13.05.2026 • 18:42 Uhr

Das Bundeskabinett will künftig härter gegen Täter vorgehen, die vor einer Vergewaltigung K.-o.-Tropfen einsetzen. Das Mindeststrafmaß soll um zwei Jahre erhöht werden. Reicht das? Die Reaktionen gehen auseinander.

Jasper Ruppert

„Ganz besonders niederträchtig“ – so nennt es Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, wenn Täter ihre Opfer mit K.-o.-Tropfen gefügig machen und vergewaltigen. Die SPD-Politikerin spricht von „extrem gefährlichen und extrem verwerflichen Taten.“

K.-o.-Tropfen sind Substanzen, die meistens heimlich verabreicht werden. Sie sind in der Regel farb- und geruchlos und haben eine starke Wirkung. Täter mischen sie ihren Opfern beispielsweise in Bars, Klubs oder im privaten Umfeld ins Getränk. Die Opfer sind in den allermeisten Fällen Frauen. Sie können dadurch wehrlos und willenlos werden oder auch ganz das Bewusstsein verlieren.

Mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe

Die Bundesregierung will, dass K.-o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten rechtlich wie eine Waffe eingestuft werden. Dann könnte die Mindeststrafe von fünf Jahren greifen – bisher waren es oft nur drei Jahre. So steht es im Gesetzentwurf, den das Kabinett heute verabschiedet hat. Im Laufe des Jahres befassen sich dann Bundestag und Bundesrat mit dem Vorhaben.

Dafür sollen jetzt zwei Paragrafen geändert werden, bei denen es um Raub- und Sexualdelikte geht. Bisher war es so, dass es mindestens fünf Jahre Gefängnis gibt, wenn bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug genutzt wird. Ergänzt werden sollen nun auch „gefährliche Mittel“, damit K.-o.-Tropfen ebenfalls darunterfallen.

Nötig ist die Änderung aus Sicht der Bundesregierung wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte 2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen sind.

Hubig: Bei Verdacht schnell einen Arzt aufsuchen

Ein Problem, das ein Gesetz nicht lösen kann: Täter werden selten überführt, da K.-o.-Tropfen im Körper der Opfer nur sehr kurze Zeit nachgewiesen werden können. „Deshalb ist es wichtig, dass betroffene Menschen, die das Gefühl haben, da ist was passiert, schnell zum Arzt gehen und sich dort entsprechend untersuchen lassen“, sagt Hubig. So könne man Spuren sichern und Täter dingfest machen.

Wie oft das bislang passiert, ist nicht bekannt. In polizeilichen Statistiken wird nicht festgehalten, ob und welche Mittel bei einem Sexualverbrechen zum Einsatz kamen. Experten gehen aber von einer hohen Dunkelziffer aus. In einer sogenannten Dunkelfeldstudie gaben fünf Prozent der Befragten an, dass sie glauben, dass ihnen schon einmal K.-o.-Tropfen verabreicht wurden.

Unterschiedliche Reaktionen

Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft, bewertet das Vorhaben positiv. „Eine höhere Mindestfreiheitsstrafe hat immer einen gewissen Präventivcharakter“, sagt Teggatz dem ARD-Hauptstadtstudio. Die Aussicht auf mindestens fünf Jahre Gefängnis schrecke ab, deswegen begrüße die Polizeigewerkschaft den Beschluss des Kabinetts.

„Für mich ist es leider eher Symbolpolitik“, sagt dagegen Nina Fuchs dem ARD-Hauptstadtstudio. Fuchs ist Vorstandsvorsitzende des Vereins „Kein Opfer e .V.“ und selbst Betroffene einer Vergewaltigung unter dem Einfluss von K.-o.-Tropfen. Sie verweist darauf, dass es kaum Verurteilungen gebe: „Schärfere Strafen ohne Verurteilungen bringen Betroffenen ziemlich genau gar nichts.“

Es werde der zehnte Schritt vor dem ersten gemacht, kritisiert Fuchs weiter. Es brauche eine Infrastruktur, in der man „niedrigschwellig ohne Anzeige kostenfrei Proben abgeben kann“, sagt Fuchs und verweist auf ein Pilotprojekt in Ulm.

Mehr Prävention gefordert

Außerdem fordert Fuchs mehr Prävention, Aufklärung und Schulungen von Personal in Polizei und Justiz. „Ich würde mir eine Politik wünschen, die wirklich etwas macht, was Betroffenen zugutekommt, und nicht, damit man sich auf die Fahnen schreiben kann, dass man irgendwas gemacht hat“, sagt sie.

Auf Prävention verweist auch Heiko Teggatz von der Polizeigewerkschaft. Diese sei das „A und O“, so Teggatz: „Ich kann nur an alle Betreiber von Diskotheken und Gastwirtschaften appellieren, immer wieder darauf hinzuweisen, seine Getränke auf gar keinen Fall unbeaufsichtigt irgendwo stehen zu lassen.“

Auch an mögliche Opfer appelliert Teggatz – wie Bundesjustizministerin Hubig – bei Verdacht so schnell wie möglich einen Arzt zu besuchen, damit die Substanz nachgewiesen werden kann.

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