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Koalition verzockt Kommunikation: Die Attestpflicht ist ein tiefer Griff ins Klo

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 3, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Koalition verzockt KommunikationDie Attestpflicht ist ein tiefer Griff ins Klo

03.07.2026, 14:14 Uhr Ein Kommentar von Hubertus Volmer
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Ärzte befürchten volle Wartezimmer. Aber vielleicht kommt alles anders. (Foto: picture alliance/dpa)

Vom großen Aufbruch der Koalition bleibt bei vielen Beschäftigten nur eine Botschaft hängen: Bei Krankheit braucht man künftig bereits am ersten Tag ein Attest. Dabei stimmt das für die meisten Beschäftigten gar nicht. Umso größer ist der kommunikative Schaden.

Es ist nur ein kurzer Satz im zwölfseitigen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, das die Koalition am Donnerstag vorgestellt hat, aber er überschattet alle anderen Beschlüsse. Eingeführt werde „eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung“, heißt es dort.

Die Aufregung war groß: Ärztinnen und Ärzte befürchten Chaos in ihren Praxen, wenn „Bagatellfälle zu uns kommen, die für ein oder zwei Tage eine AU haben wollen“, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie der Hausarzt Thomas Aßmann bei ntv sagte. Der Sozialverband Deutschland kritisierte, Beschäftigte würden unter „Generalverdacht“ gestellt.

Tatsächlich passt das Misstrauen schlecht zu einer Bundesregierung, die ausdrücklich auf mehr Eigenverantwortung setzen will. Vor allem aber: Dieser eine Punkt rückt die anderen Pläne der Koalition in den Hintergrund. Wer spricht vom Ende der Berichtspflichten, wenn man sich darüber aufregen kann, dass künftig mit dem ersten Krankheitstag ein Attest fällig wird?

Krank soll niemand zum Arzt müssen – was bedeutet das?

Noch bevor das Chaos in den Praxen ausbricht, steckt die Koalition im kommunikativen Chaos. Im Interview mit RTL/ntv sagte SPD-Chef Lars Klingbeil, bei der Umsetzung müsse sichergestellt werden, „dass niemand, der krank ist, dann auch wirklich zum Arzt gehen muss“. Das könnte heißen, dass Atteste auch rückwirkend ausgestellt werden können. Es könnte aber auch etwas ganz anderes heißen: Die SPD setzt darauf, dass die Union einsieht, welchen Unsinn sie ins Koalitionspapier hineinverhandelt hat.

Danach sieht es vorläufig aber nicht aus. „Uns geht es darum, dass diejenigen, die krank sind, das vom Arzt auch testiert haben. Ich glaube, das ist nicht zu viel verlangt“, sagte Kanzleramtschef Thorsten Frei von der CDU in der ntv-Sendung Frühstart. Aber auch er kündigte bei der gesetzlichen Umsetzung des Vorhabens eine „pragmatische Lösung“ an.

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte schon am Donnerstagmorgen, bei der Vorstellung der Beschlüsse, darauf hingewiesen, dass Ausnahmen möglich bleiben sollen: „Die Betriebe können davon abweichen, entweder durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Betrieb oder durch Betriebsvereinbarungen oder durch Tarifvertrag.“

Nur eine Minderheit ist betroffen

Das war auch bislang schon so, nur andersrum: Gesetzlich gilt aktuell, dass eine Krankschreibung fällig wird, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Betriebe können die Vorlage einer AU aber auch früher verlangen. Künftig wäre es ebenso möglich, dass Arbeitgeber an der Drei-Tages-Regel festhalten, auch wenn es im Gesetz anders steht.

Für die meisten Arbeitnehmer würde die Neuregelung vermutlich gar nicht gelten. „Allein über Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen sind jeweils rund 50 Prozent der Beschäftigten abgedeckt“, erläutert Ernesto Klengel, wissenschaftlicher Direktor des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, im Gespräch mit ntv.de. „Beide Gruppen haben eine große Überschneidung“, betont der Experte. Insgesamt dürften sie dennoch deutlich mehr als die Hälfte der Beschäftigten erfassen.

Viele dieser Vereinbarungen enthalten Vorgaben zur Vorlage von Krankschreibungen. Dazu kommen Regelungen in individuellen Arbeitsverträgen. Auch hier liegen keine Zahlen vor. Klengel geht aber davon aus, dass dort „oft der bestehende Rechtszustand abgebildet“ wird, zumal einige Standard-Arbeitsverträge entsprechende Formulierungen beinhalten. „Diese Regelungen dürften auch nach einer Neuregelung Bestand haben.“

„Ausgerechnet die am schwächsten geschützten Beschäftigten“

Die angedachte Neuregelung werde daher nur eine Minderheit betreffen – und zwar „ausgerechnet die ohnehin schwächer geschützten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, so Klengel. Nämlich jene, die nicht von einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung profitieren.

Klar ist damit: Das Ziel, das sich CDU und CSU von einer Neuregelung versprechen, dürfte verfehlt werden. Sie wird kaum dazu beitragen, den Krankenstand zu drücken, da eine Mehrzahl der Beschäftigten nicht betroffen sein wird. Das heißt aber auch, dass die Aufregung, die CDU und CSU verursacht haben, nicht einmal etwas bringt.

Gewerkschaften, Hausärzte und Sozialverbände wären zweifellos auch dann nicht begeistert gewesen, wenn die Koalition lediglich geplant hätte, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Aber der Griff ins Klo wäre doch weniger tief gewesen.

Quelle: ntv.de

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