Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Trotz Filter: Doctolib zeigt Kassenpatient:innen kostenpflichtige Termine an

    Juli 2, 2026

    Hohe Spritpreise nach Tankrabatt-Ende: „Das ist Abzocke“

    Juli 1, 2026

    Hohe Spritpreise: „Das ist Abzocke“

    Juli 1, 2026

    EU-Zollreform: Richtiger Ansatz, aber kein ausreichender Schutz vor unsicheren Produkten

    Juni 30, 2026

    Ende Tankrabatt: Keine Extragewinne auf Kosten der Verbraucher:innen

    Juni 29, 2026
  • Nachrichten

    579701651.jpg – ntv.de

    Juli 3, 2026

    „Goldjunge“ Munoz: Der WM-Star, den einst keiner wollte

    Juli 3, 2026

    Krim unter Dauerfeuer – mehrere Kampfflugzeuge zerstört?

    Juli 3, 2026

    Land politisch zerrissen: Moldaus pro-europäischer Regierungschef tritt zurück

    Juli 3, 2026

    Koalition verzockt Kommunikation: Die Attestpflicht ist ein tiefer Griff ins Klo

    Juli 3, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Facebook hält Faktencheck für Fehlinformation

    Juli 3, 2026

    EU AI Act: Wann müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden?

    Juli 3, 2026

    KI-Kennzeichnung ab 2026: Viele Inhalte bleiben unmarkiert!

    Juli 3, 2026

    Verbraucherschützer warnen vor Fake-Klimaanlagen: Darauf sollten Sie achten

    Juli 2, 2026

    Aldi-Kassenbons 1998/2026: Gefälschter Preisvergleich

    Juli 2, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026

    Soziale Medien: Nutzen und Risiken aus Sicht von Jugendlichen und Erwachsenen | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Mindestens 40 Tote bei Busunglück in Pakistan

    Juli 3, 2026

    Ökonom Heinemann zu Reform-Beschlüssen: „Dieses Paket hilft“

    Juli 3, 2026

    Anschlag in Monaco: Interpol fahndet nach Ukrainerin aus Deutschland

    Juli 3, 2026

    Wertvollste Börsenkonzerne: Nur Siemens schafft es in die Top 100

    Juli 3, 2026

    Argentinien verhängt Stadionverbote gegen zahlungsunwillige Väter

    Juli 3, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Koalition verzockt Kommunikation: Die Attestpflicht ist ein tiefer Griff ins Klo
Nachrichten

Koalition verzockt Kommunikation: Die Attestpflicht ist ein tiefer Griff ins Klo

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 3, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Koalition verzockt KommunikationDie Attestpflicht ist ein tiefer Griff ins Klo

03.07.2026, 14:14 Uhr Ein Kommentar von Hubertus Volmer
An-der-Tuer-einer-Arztzpraxis-ist-das-Wort-Wartezimmer-zu-lesen-Am-12-Mai-startet-der-130-Deutsche-Aerztetag-in-Hannover
Ärzte befürchten volle Wartezimmer. Aber vielleicht kommt alles anders. (Foto: picture alliance/dpa)

Vom großen Aufbruch der Koalition bleibt bei vielen Beschäftigten nur eine Botschaft hängen: Bei Krankheit braucht man künftig bereits am ersten Tag ein Attest. Dabei stimmt das für die meisten Beschäftigten gar nicht. Umso größer ist der kommunikative Schaden.

Es ist nur ein kurzer Satz im zwölfseitigen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, das die Koalition am Donnerstag vorgestellt hat, aber er überschattet alle anderen Beschlüsse. Eingeführt werde „eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung“, heißt es dort.

Die Aufregung war groß: Ärztinnen und Ärzte befürchten Chaos in ihren Praxen, wenn „Bagatellfälle zu uns kommen, die für ein oder zwei Tage eine AU haben wollen“, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie der Hausarzt Thomas Aßmann bei ntv sagte. Der Sozialverband Deutschland kritisierte, Beschäftigte würden unter „Generalverdacht“ gestellt.

Tatsächlich passt das Misstrauen schlecht zu einer Bundesregierung, die ausdrücklich auf mehr Eigenverantwortung setzen will. Vor allem aber: Dieser eine Punkt rückt die anderen Pläne der Koalition in den Hintergrund. Wer spricht vom Ende der Berichtspflichten, wenn man sich darüber aufregen kann, dass künftig mit dem ersten Krankheitstag ein Attest fällig wird?

Krank soll niemand zum Arzt müssen – was bedeutet das?

Noch bevor das Chaos in den Praxen ausbricht, steckt die Koalition im kommunikativen Chaos. Im Interview mit RTL/ntv sagte SPD-Chef Lars Klingbeil, bei der Umsetzung müsse sichergestellt werden, „dass niemand, der krank ist, dann auch wirklich zum Arzt gehen muss“. Das könnte heißen, dass Atteste auch rückwirkend ausgestellt werden können. Es könnte aber auch etwas ganz anderes heißen: Die SPD setzt darauf, dass die Union einsieht, welchen Unsinn sie ins Koalitionspapier hineinverhandelt hat.

Danach sieht es vorläufig aber nicht aus. „Uns geht es darum, dass diejenigen, die krank sind, das vom Arzt auch testiert haben. Ich glaube, das ist nicht zu viel verlangt“, sagte Kanzleramtschef Thorsten Frei von der CDU in der ntv-Sendung Frühstart. Aber auch er kündigte bei der gesetzlichen Umsetzung des Vorhabens eine „pragmatische Lösung“ an.

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte schon am Donnerstagmorgen, bei der Vorstellung der Beschlüsse, darauf hingewiesen, dass Ausnahmen möglich bleiben sollen: „Die Betriebe können davon abweichen, entweder durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Betrieb oder durch Betriebsvereinbarungen oder durch Tarifvertrag.“

Nur eine Minderheit ist betroffen

Das war auch bislang schon so, nur andersrum: Gesetzlich gilt aktuell, dass eine Krankschreibung fällig wird, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Betriebe können die Vorlage einer AU aber auch früher verlangen. Künftig wäre es ebenso möglich, dass Arbeitgeber an der Drei-Tages-Regel festhalten, auch wenn es im Gesetz anders steht.

Für die meisten Arbeitnehmer würde die Neuregelung vermutlich gar nicht gelten. „Allein über Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen sind jeweils rund 50 Prozent der Beschäftigten abgedeckt“, erläutert Ernesto Klengel, wissenschaftlicher Direktor des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, im Gespräch mit ntv.de. „Beide Gruppen haben eine große Überschneidung“, betont der Experte. Insgesamt dürften sie dennoch deutlich mehr als die Hälfte der Beschäftigten erfassen.

Viele dieser Vereinbarungen enthalten Vorgaben zur Vorlage von Krankschreibungen. Dazu kommen Regelungen in individuellen Arbeitsverträgen. Auch hier liegen keine Zahlen vor. Klengel geht aber davon aus, dass dort „oft der bestehende Rechtszustand abgebildet“ wird, zumal einige Standard-Arbeitsverträge entsprechende Formulierungen beinhalten. „Diese Regelungen dürften auch nach einer Neuregelung Bestand haben.“

„Ausgerechnet die am schwächsten geschützten Beschäftigten“

Die angedachte Neuregelung werde daher nur eine Minderheit betreffen – und zwar „ausgerechnet die ohnehin schwächer geschützten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, so Klengel. Nämlich jene, die nicht von einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung profitieren.

Klar ist damit: Das Ziel, das sich CDU und CSU von einer Neuregelung versprechen, dürfte verfehlt werden. Sie wird kaum dazu beitragen, den Krankenstand zu drücken, da eine Mehrzahl der Beschäftigten nicht betroffen sein wird. Das heißt aber auch, dass die Aufregung, die CDU und CSU verursacht haben, nicht einmal etwas bringt.

Gewerkschaften, Hausärzte und Sozialverbände wären zweifellos auch dann nicht begeistert gewesen, wenn die Koalition lediglich geplant hätte, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Aber der Griff ins Klo wäre doch weniger tief gewesen.

Quelle: ntv.de

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

579701651.jpg – ntv.de

Juli 3, 2026

„Goldjunge“ Munoz: Der WM-Star, den einst keiner wollte

Juli 3, 2026

Krim unter Dauerfeuer – mehrere Kampfflugzeuge zerstört?

Juli 3, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.