Kompromisse kaum denkbarDas Ende des Achtstundentags: dringend notwendig oder völlig überflüssig?

Union und SPD wollen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ermöglichen – wobei: Die SPD will das gar nicht, denn es könnte der Abschied vom Achtstundentag sein. Die Kluft zwischen beiden Positionen ist kaum überbrückbar.
Der Streit um eine Flexibilisierung des Achtstundentags wird mit einer Vehemenz geführt, als hinge davon die Sicherung des Wohlstands oder, wahlweise, der Erhalt der sozialen Gerechtigkeit in Deutschland ab. „Wochenarbeitszeit jetzt!“, forderten vierzehn Wirtschaftsverbände Anfang Juni in einem Brief an den Bundeskanzler. Die „Modernisierung“ des Arbeitszeitrechts sei „kein Randthema, sondern ein wichtiger Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland“.
„Hände weg vom 8-Stunden-Tag“, lautet dagegen der Slogan des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Der DGB hat sogar einen Arbeitszeitrechner entwickelt, mit dem man ausrechnen kann, „was vom Tag übrig bleibt, wenn das Arbeitszeitgesetz aufgeweicht wird“.
Auch Expertinnen sind bei diesem Thema höchst unterschiedlicher Meinung. „Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist unnötig, das Gesetz bietet bereits viel Flexibilität“, sagt die Sozialwissenschaftlerin Elke Ahlers vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung im Interview mit ntv.de. „Deshalb geht die Debatte um den angeblich starren Achtstundentag an der Realität vorbei.“
Bis zu zehn Stunden täglich sind möglich
Die Ökonomin Andrea Hammermann vom Institut der deutschen Wirtschaft widerspricht: Das deutsche Arbeitszeitgesetz sei restriktiver als entsprechende Regelungen in anderen europäischen Ländern oder die EU-Richtlinie zur Arbeitszeit. Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit „kann beiden Seiten Vorteile bringen“.
Paragraf 3 des Arbeitszeitgesetzes ist eindeutig, zumindest auf den ersten Blick: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten“, heißt es dort. Allerdings kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“. Ausnahmeregelungen gibt es für einzelne Branchen, auch über Tarifverträge sind abweichende Regelungen möglich.
Aus Sicht von IW-Ökonomin Hammermann reicht das nicht. „Im Baugewerbe wird beispielsweise der Wunsch geäußert, die volle Arbeitszeit auch mal an vier statt an fünf Tagen durchzuführen, um Fahrtzeiten zu sparen und für einen zusätzlichen freien Tag. Das wäre zwar mit zehn Stunden möglich, aber wenn dann noch Werkzeug weggeräumt werden muss, dann ist schon das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.“
SPD will das Thema gar nicht erst anfassen
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD sich darauf verständigt, sich von der täglichen Höchstgrenze im Arbeitszeitgesetz zugunsten einer Wochenarbeitszeit zu verabschieden – eigentlich. Denn die SPD ist dagegen. „Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an“, sagte SPD-Chefin Bärbel Bas im Mai auf dem DGB-Bundeskongress. „Aber es steht im Koalitionsvertrag.“
Die Zurückhaltung ist schon aus strategischen Gründen nachvollziehbar: zum einen, weil der Achtstundentag den Gewerkschaften so wichtig ist. Aber auch, weil die Konkurrenz von links das Thema noch sehr viel größer machen würde, wenn das Arbeitszeitgesetz geändert wird. Die von der Union geforderte Flexibilisierung gehört aus Sicht der Linken zum „organisierten Sozialraub“, den die Partei mit ihren bundesweiten Sozialprotesten verhindern will. „Der Achtstundentag ist wirklich ein hart erkämpftes Recht“, sagte Linken-Chefin Ines Schwerdtner unlängst bei ntv. „Das gibt es seit über 100 Jahren in Deutschland. Jetzt ist es ausgerechnet eine sozialdemokratische Arbeitsministerin, die dieses hart erkämpfte Arbeitsrecht jetzt abschafft. Das ist vollkommener Wahnsinn.“
Auf der anderen Seite hält eine deutliche Mehrheit der SPD-Anhänger die Abschaffung der Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich für richtig, wie eine Umfrage für das RTL/ntv-Trendbarometer ergab. Leicht ist die Entscheidung für die SPD damit trotzdem nicht: 38 Prozent ihrer Anhänger sind dagegen – sie zu verlieren, kann die Partei sich bei Umfragewerten von 12 Prozent nicht leisten.
Bas ist als Bundesarbeitsministerin zuständig für die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs, den die Union unbedingt haben will. Im Koalitionsvertrag steht, dass „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ geschaffen werden soll. Dann folgt der Zusatz: „auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“.
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Das Argument der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf lässt die gewerkschaftsnahe Expertin Elke Ahlers nicht gelten. „Eine Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeiten kann dazu führen, dass Arbeitstage länger und Arbeitszeiten unplanbarer werden“, sagt sie. „Genau das erschwert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.“ So zeige eine WSI-Studie, dass knapp drei Viertel der Beschäftigten negative Folgen längerer Arbeitstage für ihre Erholung und Gesundheit befürchten.
Dagegen kommt Andrea Hammermann in einer Studie für das arbeitgebernahe IW zu dem Schluss, dass selbst sehr lange Arbeitszeiten von mehr als elf Stunden „zumindest im Durchschnitt die selbst erlebte Vereinbarkeit [von Familie und Beruf] nicht aus der Balance“ bringen. Im Interview mit ntv.de sagt sie, es sei „ein Aushandlungsprozess, der im beiderseitigen Interesse ausgestaltet werden kann“.
Für Hammermann wäre eine Flexibilisierung der Arbeitszeit eine Art nachgeholter Modernisierung. „Bürobeschäftigte gehen heute schon recht flexibel mit ihren Arbeitszeiten um, teilweise umgehen sie dabei auch die gesetzlichen Regelungen.“ Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes würde daher aus ihrer Sicht „die Rechtssicherheit erhöhen“.
Rechtssicherheit oder nachträgliche Legalisierung?
Ahlers dagegen befürchtet, dass die Reform genutzt werden könnte, um „bislang unzulässige Arbeitszeitpraktiken in einzelnen Bereichen, wie unter anderem der Gastronomie, der Fleischindustrie oder der Saisonarbeit, nachträglich zu legalisieren“. Hier würde eine Lockerung der gesetzlichen Grenzen „zulasten der Beschäftigten“ gehen.
Auch sonst sieht Ahlers keine Vorteile. „Nicht nur gesundheitlich wäre es für die Arbeitnehmer mit Blick auf Erschöpfung und verringerter Schlafqualität schlecht.“ Auch volkswirtschaftlich entstünden Nachteile. „Mit zunehmender Arbeitsdauer lässt die Konzentrationsfähigkeit nach, die Fehleranfälligkeit steigt und damit das Risiko von Unfällen.“ Sie erwartet, dass „viele Unternehmen“ die neuen Möglichkeiten nutzen würden. Dies sieht Hammermann anders: „Ich gehe nicht davon aus, dass wir erleben werden, dass ganz viele Beschäftigte dann an ihren Arbeitstagen zwölf Stunden arbeiten.“
Einig sind die beiden Expertinnen in einem Punkt: Eine Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeit würde nicht unmittelbar dazu führen, dass die Arbeitszeit insgesamt steigt. „Es geht um Flexibilität, nicht um eine Ausweitung von Arbeitszeit“, betont Hammermann. „Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir darauf achten, dass Beschäftigte gesund, motiviert und leistungsfähig bleiben“, sagt Ahlers.
Ahlers spricht nicht für die SPD und auch nicht für den DGB, so wie Hammermann nicht für die Wirtschaftsverbände oder die CDU spricht. Aber anhand ihrer Argumente wird deutlich, wie groß die Kluft zwischen den Positionen ist. Hammermann geht davon aus, dass eine Flexibilisierung der Arbeitszeit einer von mehreren denkbaren Anreizen für Beschäftigte sein kann, ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Ahlers ist vom Gegenteil überzeugt. Mit Blick auf Frauen und ältere Arbeitnehmer sagt sie, längere tägliche Arbeitszeiten könnten dazu führen, dass gerade diese Erwerbstätigen sich aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen oder ihre Arbeitszeit sogar reduzieren.
Ausweg der SPD: keine unbezahlten Überstunden mehr
Kurz nach ihrer Absichtserklärung zum Arbeitszeitgesetz haben Union und SPD in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, dass sie „die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorsehen“ wollen.
Mittlerweile stellt die SPD hier eine Verbindung her: „Nach der klaren Verabredung im Koalitionsvertrag ist keine Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes geplant, sondern die Ermöglichung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit bei gleichzeitig verpflichtender digitaler Zeiterfassung, sodass es keine unbezahlten Überstunden mehr gibt“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese am Montag den Funke-Zeitungen. „Anhand dieser klaren Verabredungen werden wir jetzt gemeinsam mit unserem Koalitionspartner zu Ergebnissen kommen.“
Damit ist eine Hürde eingebaut: 2024 wurden in Deutschland nach einer Zählung der Bundesregierung fast 638 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet. Eine Arbeitszeiterfassung, die so umfassend ist, dass diese Zahl auf null reduziert wird, wäre für die Union wohl nicht sehr attraktiv.
