Im Zusammenhang mit der Fußball-EM 2024 hat es in mehreren deutschen Städten Razzien gegeben. Auch die DFB-Zentrale wurde durchsucht. Stadtverwaltungen sollen Tausende EM-Tickets zu Vorzugspreisen erhalten haben.
Wegen Korruptionsverdachts im Zusammenhang mit der Fußball-EM 2024 in Deutschland haben Ermittler bundesweit zahlreiche Stadtverwaltungen und die DFB-Zentrale in Frankfurt am Main durchsucht. Das teilte das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) mit.
Die Staatsanwaltschaft Bochum und das LKA NRW ermitteln demnach wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Mitarbeiter von Stadtverwaltungen sollen Tausende EM-Tickets zu Vorzugspreisen erhalten haben. Diese seien von einigen Städten genutzt und unterschiedlich verwendet worden, teilten Staatsanwaltschaft und LKA mit.
Die Maßnahmen dauerten noch an. Die Beschuldigten hätten bislang keine Gelegenheit gehabt, sich zu den Vorwürfen zu äußern, hieß es. Es gelte die Unschuldsvermutung.
66-Jähriger aus Gelsenkirchen im Fokus
Wie die Nachrichtenagentur dpa aus Sicherheitskreisen erfuhr, wird gegen einen 66-jährigen Deutschen und einen 46-jährigen Franzosen ermittelt. So soll der 66-Jährige als ehemaliger Beschäftigter der Stadt Gelsenkirchen zum EM-Halbfinale Spanien gegen Frankreich nach München eingeladen worden sein. Er habe dadurch im Rahmen seiner Amtsausübung einen finanziellen Vorteil von rund 2.400 Euro erlangt.
Er sei bereits wegen Betrugsverdachts sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt polizeilich in Erscheinung getreten und inzwischen nicht mehr für die Stadt Gelsenkirchen tätig. Nach den Ermittlungen sei davon auszugehen, dass vergleichbare Einladungen auch an EM-Projektleitungen weiterer Gastgeberstädte ausgesprochen wurden, hieß es.
Ferner habe sich der Verdacht einer strukturierten Vorteilsgewährung durch die Euro 2024 GmbH ergeben. Zur Ausrichtung des Turniers wurde die Euro 2024 GmbH den Angaben zufolge als Tochtergesellschaft der UEFA Events SA und der DFB EURO GmbH gegründet. Diese soll mehrere Tausend Eintrittskarten zur internen Verwendung an die zehn Austragungsstädte vergeben haben. Ob und in welchem Umfang diese Karten und Einladungen zu Spielbegegnungen angenommen wurden, sei ebenfalls Gegenstand des Verfahrens.
