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Nach Recherchen von NDR, WDR und SZ haben mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen Beitragsgelder in fragwürdige Immobilienfonds investiert – und damit Millionenverluste gemacht. Doch wie konnte es dazu kommen?
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg verteilt das Geld der gesetzlich Krankenversicherten an die Ärztinnen und Ärzte im Südwesten der Republik. Rund fünf Milliarden Euro erhält sie dafür von den Krankenkassen pro Jahr.
Doch weil nicht immer alles Geld sofort ausgegeben werden muss, darf die Kassenärztliche Vereinigung (KV) das Geld am Finanzmarkt anlegen. Allerdings möglichst konservativ und risikoarm so, „dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint“. So steht es im Sozialgesetzbuch IV, an das sich die KVen und Krankenkassen halten müssen.
Mehr als 96 Prozent der Anlagegelder verloren
Doch bei der KV Baden-Württemberg muss das gehörig schief gegangen sein. Denn sie verklagt aktuell unter anderem die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank vor dem Landgericht Frankfurt. In der Klageschrift wirft sie den Finanzfirmen vor, sie über das Risiko „vorsätzlich getäuscht“ zu haben, was diese in ihrer Erwiderung klar zurückweisen.
Der Klage zufolge hat die KV Baden-Württemberg (KVBW) zwischen 2019 und 2022 insgesamt 50 Millionen Euro über ein spezielles Finanzprodukt in die Verius-Immobilienfonds investiert. Laut der Klageschrift, haben sich diese Investments inzwischen „in Luft aufgelöst“: „96,3 Prozent der investierten Anlagegelder“ seien verloren.
Doch hat der zuständige Vorstand das Investment zuvor überhaupt eigenständig geprüft? Das will die KVBW auf Anfrage nicht beantworten. Die Fondsanbieter legen in ihrer Entgegnung an das Gericht dar, dass die Krankenkassen und KVen „mehr als 7 Prozent“ Zinsen pro Jahr erhielten. Auch die Frage, ob ein Investment mit so hohen Zinsen wirklich risikolos war, wollte die KVBW nicht beantworten. Auf detaillierte Fragen antwortet sie nur mit einem Satz: „Die KVBW äußert sich grundsätzlich nicht zu ihren Finanzanlagen.“
Ausmaß größer als bisher bekannt
Die Fehlinvestments in die Verius-Fonds sorgen seit Wochen für Aufregung in den Vorstandsetagen von Krankenkassen und KVen. Das „Handelsblatt“ berichtete erst vor wenigen Tagen von insgesamt sechs Krankenkassen und KVen, die Geld mit den Verius-Fonds verloren hatten.
Doch das Ausmaß ist nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung deutlich größer als bisher bekannt. So haben nicht nur, wie bisher bekannt, die Kaufmännische Krankenkasse KKH (47,4 Millionen), Pronova BKK (10 Millionen) und BKK Gildemeister Seidensticker (7,9 Millionen) investiert, wie aus den Klagen hervorgeht, sondern auch die Novitas BKK, die MKK Meine Krankenkasse (jeweils 5 Millionen) und die IKK Südwest 2 Millionen Euro, wie sie gegenüber NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung einräumen.
Investiert haben zudem auch die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die Siemens BKK und die Viactiv Krankenkassen. Um wie viel Geld es dabei geht, will allerdings keine dieser Krankenkassen sagen.
| Krankenkassen | Bestätigte Investitionen in Verius-Fonds-Produkt |
|---|---|
| KKH | 47,4 Millionen |
| Pronova BKK | 10 Millionen |
| BKK Gildemeister Seidensticker | 7,9 Millionen |
| Novitas BKK | 5 Millionen |
| MKK Meine Krankenkasse | 5 Millionen |
| IKK Südwest | 2 Millionen |
| AOK Bremen | keine Angaben |
| Bahn BKK | keine Angaben |
| BKK Pfalz | keine Angaben |
| Siemens BKK | keine Angaben |
| Viactiv Krankenkasse | keine Angaben |
Hohe Verluste auch bei Kassenärztlichen Vereinigungen
Unter den Kassenärztlichen Vereinigungen haben neben der KVBW auch die KV Hessen 30 Millionen Euro und die KV Schleswig-Holstein 16 Millionen investiert – Geld, das die KV Schleswig Holstein als „Totalverlust“ betrachtet. Die KV Berlin, die KV Bremen und die KV Westfalen-Lippe (KVWL) weigern sich auf Anfrage ebenfalls, die Summen zu nennen, die sie investiert hatten. Zusammen gerechnet addieren sich die bestätigten Verluste auf mehr als 170 Millionen Euro.
Aus Kreisen der Finanzfirmen ist zu hören, dass insgesamt 28 Krankenkassen und KVen Geld über Umwege in die Verius-Fonds investiert haben sollen, und sich die Fehlinvestitionen auf mehr als 500 Millionen Euro summieren würden.
Die KVWL ist dabei ein besonderer Fall, der auch klar macht, warum das Thema für die Chefs derzeit äußerst unangenehm ist. Denn die KVWL hat sich von ihrem für die Investments zuständigen Vorstand inzwischen getrennt und verklagt ihn auf Schadensersatz. Das Landgericht Dortmund bestätigt gegenüber NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, dass die KVWL ihm vorwirft, gegen interne Anlagerichtlinien verstoßen zu haben und von ihm viele Millionen Euro fordert.
Der Anwalt des ehemaligen Vorstands ließ eine Anfrage unbeantwortet.
| Kassenärztliche Vereinigungen | Bestätigte Investitionen in Verius-Fonds-Produkt |
|---|---|
| KV Baden Württemberg | 50 Millionen |
| KV Hessen | 30 Millionen |
| KV Schleswig-Holstein | 16 Millionen |
| KV Berlin | keine Angaben |
| KV Bremen | keine Angaben |
| KV Westfalen-Lippe | keine Angaben |
Krankenkassen reichen Klage ein
Neben der KVBW und der KV Hessen, haben auch die Krankenkassen KKH, die BKK Gildemeister Seidensticker und die Pronova BKK Klage beim Landgericht Frankfurt eingelegt. Sie alle werden vertreten von der Kanzlei Hogan Lovells aus München. Die Klageschriften, die NDR, WDR und SZ vorliegen, sind weitgehend identisch formuliert. Der Anwalt bezieht sich darin auf „persönliche Treffen“ und „diverse Telefonkonferenzen“, in denen den Kassen und KVen versichert worden sei, dass die Investments sicher seien und den Anlage-Vorschriften des Sozialgesetzbuchs entsprechen.
Keines der beteiligten Finanzinstitute hätte die Kassen und KVen „jemals über die tatsächlichen Umstände“ der Geldanlage aufgeklärt. Auf die Frage von NDR, WDR und SZ an die Klagevertreter, ob in den Anlageunterlagen konkret falsche Angaben gemacht wurden, antwortete der Rechtsanwalt der Kassen und KVen: „Die vorgelegten Investitionsunterlagen vermittelten den Eindruck, dass es sich um eine sichere, konservative Anlage handelte.“
Die ebenfalls beklagte Hauck Aufhäuser Fund Services S.A. weist den Vorwurf der Täuschung entschieden zurück. Zwar will man sich zu möglichen Einzelfällen nicht äußern. Allgemein sei aber zu betonen, „dass Investitionen in Produkte der beschriebenen Art nur auf der Grundlage von Prospekt- bzw. Vertragsunterlagen möglich sind, mit denen die Investoren im Vorfeld ihrer Anlagen umfassend über deren Charakter, die hiermit verbundenen Risiken und die bestehenden eigenständigen Prüfpflichten aufgeklärt“ wurden.
Finanzanalyst hält Verius-Fonds für „nicht geeignet“
Aus Sicht des unabhängigen Finanzanalysten Stefan Loipfinger waren die Finanzinstrumente, mit denen die Krankenkassen und KVen Hunderte von Millionen Euro Beitragsgelder in die Verius-Fonds investierten, „definitiv nicht geeignet“. Wenn in einer Phase, wo die Zinsen niedrig waren, ein Produkt eine hohe Rendite in Aussicht stellte, „muss jeder wissen, der ein bisschen was von Kapitalanlagen versteht, dass hier entsprechende Risiken drin stecken“.
Auch für die Haushaltspolitikerin und Bundestagsabgeordnete Paula Piechotta (Grüne) „untergräbt der Fall das Vertrauen in die Krankenkassen und ihre Fähigkeit, mit Geld umzugehen“.
Am Ende werden die Gerichte klären müssen, ob die Kassen und KVen zu große Risiken eingegangen sind oder ob sie getäuscht wurden, sagt Loipfinger. Einen Termin für die Verhandlung am Landgericht Frankfurt gibt es dazu bereits – allerdings erst im Dezember.
Mitarbeit: Hannah Heck
