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Luise vor zwei Jahren erstochen: Mädchen töten Zwölfjährige: Eltern müssen Schmerzensgeld zahlen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 28, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Luise vor zwei Jahren erstochenMädchen töten Zwölfjährige: Eltern müssen Schmerzensgeld zahlen

Luises Leiche war einen Tag nach ihrem Verschwinden in einem Wald gefunden worden. (Foto: picture alliance/dpa)

Mit 74 Messerstichen töten zwei Mädchen im März 2023 die zwölfjährige Luise. Nun verurteilt ein Gericht die damals minderjährigen Täterinnen zur Zahlung einer Entschädigung an die Hinterbliebenen. Zugleich attestiert es den Angeklagten volle Einsichtsfähigkeit für ihre Tat.

Nach dem gewaltsamen Tod der damals zwölf Jahre alten Luise aus Freudenberg im Siegerland müssen die Mädchen, die die Tat gestanden hatten, eine hohe Summe Schmerzensgeld an die Familie des Opfers zahlen. Das hat das Landgericht Koblenz zum Ende eines Zivilverfahrens rund drei Jahre nach der Tat verkündet. Ein Strafprozess fand wegen des jungen Alters der Beschuldigten von damals 12 und 13 Jahren nicht statt.

Dem Gericht zufolge stehen den Eltern und der Schwester insgesamt 85.000 Euro zu, für die Getötete kämen 40.000 Euro hinzu, insgesamt beträgt die Höhe des Schmerzensgelds damit 125.000 Euro. Auch die Bestattungskosten in Höhe von rund 15.000 Euro sollen die Beschuldigten übernehmen. Hinzukämen noch Anwaltskosten der Familie. Damit sprach die Kammer der Klage weitgehend zu: Gefordert hatten die Kläger nach früheren Angaben des Gerichts 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise sowie jeweils 30.000 Euro für die klagenden Angehörigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Nach dem Urteil der Kammer haben die beiden Beklagten am 11. März 2023 Luise heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet“, sagte Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn. Bei den beiden beklagten Teenagern habe die Kammer die individuelle Verantwortungsreife und Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Tat gesehen.

Im Mittelpunkt des Prozesses stand vor allem die Frage, wie lange das Mädchen nach dem Angriff noch bei Bewusstsein war und wie groß ihr Leidensweg gewesen ist. Dies gilt als entscheidend für die Höhe eines möglichen Schmerzensgelds. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Luise erhebliches Leid erfahren habe und mindestens wenige Minuten mit extremer Panik und Todesangst erlebte. Es sei davon auszugehen, dass der Todeskampf maximal 30 Minuten gedauert habe. Das sei unter anderem an Spuren von Gegenwehr erkennbar. Es sei ein heimtückischer und geplanter Mord gewesen, der die Kammer fassungslos mache.

Zu Prozessbeginn im Juli 2025 hatte ein Richter erklärt, Luise sei mit 74 Messerstichen getötet worden. Sie habe zudem Verletzungen im Gesicht erlitten und sei schließlich an Blutverlust sowie einem Pneumothorax (einfach ausgedrückt: eine Luftansammlung im Brustraum) gestorben. Die Leiche des Mädchens war im März 2023 einen Tag nach ihrem Verschwinden in einem Wald an der Grenze von Nordrhein-Westfalen zu Rheinland-Pfalz gefunden worden.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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