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Startseite»Nachrichten»Mann 32 Jahre nach Ermordung einer Schülerin auf bayrischem Reiterhof verurteilt
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Mann 32 Jahre nach Ermordung einer Schülerin auf bayrischem Reiterhof verurteilt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 26, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Schülerin auf Reiterhof getötetMörder 32 Jahre nach der Tat schuldig gesprochen

Der Angeklagte vor Beginn des ersten Prozesses. Er wurde nun erneut schuldig gesprochen. (Archivbild) (Foto: picture alliance/dpa)

Ein 13 Jahre altes Mädchen wird 1995 auf einem Reiterhof in Bayern ermordet. Der Fall entwickelt sich zum Cold Case. Jahrzehnte später wird der Täter gefunden und schuldig gesprochen. Doch er bleibt wohl zunächst auf freiem Fuß.

Fast 33 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 13-Jährigen auf einem Reiterhof in Unterfranken hat das Landgericht Würzburg den Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Der 49-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige die Schülerin Sabine B. tötete. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich. Der angeklagte Deutsche bleibt womöglich wie nach einem ersten Schuldspruch in der Sache bis zu einem rechtskräftigen Urteil auf freiem Fuß, sollte das Gericht keine Gründe für einen Haftbefehl wie Flucht- oder Verdunklungsgefahr sehen.

Erstes Urteil aufgehoben

Der Angeklagte war bereits 2024 von einer anderen Kammer des Gerichts zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, hatte aber erfolgreich Revision eingelegt. Daher musste der Fall erneut aufgerollt werden – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil der Mordverdächtige zur Tatzeit im Dezember 1993 erst 17 Jahre alt war. Verfahren gegen Jugendliche finden in Deutschland in der Regel hinter verschlossenen Türen statt.

Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert, weil aus ihrer Sicht die Beteiligung ihres Mandanten an der Gewalttat nicht bewiesen werden konnte. Für Staatsanwaltschaft und Nebenklage war es Mord – begangen durch den inzwischen 49-Jährigen. Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer sechseinhalb Jahre Jugendstrafe für den Mann gefordert. Alle Taten außer Mord sind verjährt.

Leiche in Güllegrube geworfen

Das Opfer wurde laut Anklage am 15. Dezember 1995 auf den Tennenboden einer Scheune auf dem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) gelockt. Der damals 17-Jährige soll geplant haben, sich an ihr zu vergehen. Doch Sabine B. wehrte sich und rief um Hilfe, woraufhin sie der nun Verurteilte angriff und zu Boden brachte. Das Mädchen erlitt demzufolge schwere Kopfverletzungen. Danach soll der Angreifer die Schwerverletzte gewürgt und vergewaltigt haben. Nach der Tat habe er die Leiche in eine Güllegrube geworfen, in der sie zwei Tage später entdeckt worden war.

Nach Angaben des Anklägers in einem ersten, lediglich für Journalisten öffentlichen Prozess zu dem Fall, fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort, an der Jeans-Innenseite, am Slip und an der Slipeinlage des Mädchens – unter anderem Sperma.

„Wir haben am 15. Dezember 1993 durch den Tod meiner Schwester lebenslang bekommen“, erklärte die Schwester des Opfers laut Gericht im ersten Urteil zu dem Fall. Die Eltern ließen über ihren Verteidiger erklären, dass sie den Angeklagten als eine „Art der Genugtuung“ inhaftiert sehen wollten.

Quelle: ntv.de, sts/dpa

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