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Startseite»Politik»Merz kündigt Gesetz gegen linke Enteignungspläne an
Politik

Merz kündigt Gesetz gegen linke Enteignungspläne an

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 21, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 21.09.2026 • 19:11 Uhr

Die Vergesellschaftungspläne der Linkspartei in Berlin schlagen hohe Wellen: Kanzler Merz will Enteignungen per Gesetz verbieten lassen. Die Bankenbranche mahnt, Investoren könnten verschreckt und Immobilienkredite teurer werden.

Die einen nennen es Enteignung, andere Vergesellschaftung – gemeint ist dasselbe: Große Immobilienkonzerne sollen nach den Plänen der Linkspartei in Berlin gegen eine Entschädigung in den Besitz des Landes übergehen. Das löst heftige Diskussionen aus: Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte an, rasch ein Gesetz gegen die Enteignung großer Wohnungsunternehmen auf den Weg bringen zu wollen.

Deutschland müsse internationalen Investoren deutlich machen, dass privates Eigentum nicht enteignet werde. Erste Entwürfe würden bereits zwischen Justiz- und Innenministerium abgestimmt, so der CDU-Vorsitzende bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Linkspartei will an Plänen festhalten und verweist auf Volksentscheid

Linken-Co-Chefin Ines Schwerdtner verteidigte dagegen die Berliner Pläne ihrer Partei. Es gehe um die Grundfrage, ob Wohnen wieder in öffentliche Hand gehöre. Eine solche Debatte sei angesichts der hohen Mieten nicht radikal. Schwerdtner verwies auch auf den Volksentscheid von 2021. Damals stimmte eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne.

„Die Berlinerinnen und Berliner haben sich für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne entschieden“, sagte auch Spitzenkandidatin Elif Eralp. „Natürlich werden wir auch Kompromisse eingehen müssen, das ist ja klar“, sagte Eralp weiter. SPD- und Grünen-Parteitage hätten sich in der Vergangenheit für die Vergesellschaftung ausgesprochen.

Land würde Kontrolle über 240.000 Wohnungen erhalten

Mit der Vergesellschaftung erhielte das Land Schätzungen zufolge die Kontrolle über rund 240.000 weitere Wohnungen. Der Anteil der Wohnungsbestände in öffentlicher Hand würde sich damit von derzeit rund 20 Prozent auf mehr als 30 Prozent erhöhen. Schon jetzt zahlen Mieterinnen und Mieter bei landeseigenen Wohnungsunternehmen im Schnitt deutlich weniger Miete als bei privaten. Das soll aus Sicht der Linken auch für die zu erwerbenden Wohnungsbestände gelten.

Der Effekt geringerer Mieten könnte sich dem Argument der Partei zufolge auf den gesamten Markt auswirken. So könnte etwa der Mietspiegel in bestimmten Bezirken sinken, wenn dort plötzlich in Tausenden Wohnungen eine geringere Miete verlangt wird.

Doch ob das funktioniert, hängt Fachleuten und Behörden zufolge davon ab, wie teuer die Vergesellschaftung für das Land wird, wie viel der Senat also den Wohnungskonzernen als Entschädigung zahlen muss.

Merz erklärte, die Pläne der Linken hätten im In- und Ausland eine verheerende Wirkung. Rechtlich ist das geplante Verbot allerdings umstritten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD äußerte bereits Bedenken gegen ein pauschales Verbot. Auch Verfassungsrechtler bezweifeln, dass der Bund Enteignungen grundsätzlich untersagen kann.

Union und SPD im Bund wollen Verbot

Bereits im Juli hatten sich die Koalitionsspitzen von Union und SPD im Bund darauf verständigt, durch Bundesgesetz zu regeln, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich sein soll. Man werde das Gesetzesvorhaben vorantreiben und „relativ schnell“ zu einer Entscheidung dazu kommen, kündigte der Kanzler an. Die Linke in Berlin werde das Thema weiter betreiben, so Merz. „Sie wird es am Ende gar nicht bezahlen können.“ Die damit verbundene Botschaft habe aber im Ausland und im Inland so verheerende Wirkungen gehabt, dass durch ein Gesetz klargestellt werden solle, dass dies nicht zulässig sei.

Ähnliche Sorgen treiben auch die deutsche Bankenbranche um. „Die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen – und das auch noch mit einer geplanten Entschädigung weit unter Marktwert – schafft keinen zusätzlichen Wohnraum, geht mit erheblichen finanziellen Risiken für die öffentliche Hand einher und würde damit den Spielraum für andere öffentliche Ausgaben zum Beispiel in Bildung und Soziales einschränken“, teilte der Banken-Dachverband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) der Nachrichtenagentur dpa mit.

Bankenbranche fürchtet nachhaltigen Schaden für Standort Deutschland

Bereits die Diskussion darüber schrecke schon jetzt Investoren ab und könne das Vertrauen in den Investitions- und Finanzierungsstandort Deutschland nachhaltig beschädigen. Privates Kapital werde aber für Neubau und Modernisierung dringend benötigt.

Auch die Immobilienfinanzierung würde belastet. Nach den Plänen der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ könnten bestehende Grundschulden entfallen, erklärte der Dachverband, in dem unter anderem Sparkassen, Volksbanken und private Banken zusammengeschlossen sind. „Damit würde den finanzierenden Banken und Sparkassen und damit auch ihren Kunden eine zentrale Kreditsicherheit genommen – mit der Folge höherer Risiken und teurerer Immobilienkredite.“

Mit Informationen von Dietrich Karl Mäurer, ARD-Hauptstadtstudio

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