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Startseite»Politik»Miete, Netzausbau, digitaler Check-In: Was das Bundeskabinett noch beschlossen hat
Politik

Miete, Netzausbau, digitaler Check-In: Was das Bundeskabinett noch beschlossen hat

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerApril 29, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 29.04.2026 • 16:24 Uhr

Neben Haushalt und Gesundheitsreform hat das Kabinett weitere Gesetzespläne auf den Weg gebracht. So sollen Mieterhöhungen gebremst, der Netzausbau beschleunigt und ein digitaler Check-In ermöglicht werden.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben beschlossen, die im nächsten Schritt im Bundestag debattiert werden sollen. Ganz oben auf der Liste: die Gesundheitsreform und der Bundesetat für das kommende Jahr. Darüber hinaus stimmten Union und SPD weiteren geplanten Neuregelungen zu, die zahlreiche Menschen in Deutschland betreffen. Ein Überblick:

Änderungen im Mietrecht

Die Bundesregierung will den Schutz von Mietern erhöhen und hat deshalb neue Regeln für Vermieter auf den Weg gebracht. Die Pläne sehen unter anderem strengere Vorgaben bei Indexmietverträgen vor. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten sollen Mietsteigerungen bei Indexmieten künftig begrenzt werden.

Indexmieten orientieren sich an der Inflationsrate: Oberhalb einer Grenze von drei Prozent jährlich sollen die Steigerungen mit dem neuen Gesetz nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. Steigt der Verbraucherpreisindex wie in der Zeit nach dem russischen Angriff auf die Ukraine besonders stark an, sollen Mieter nicht immer stärker belastet werden können. „Gerade in Zeiten steigender Inflation gilt: Wohnen zur Miete darf nicht zur Kostenfalle werden“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig.

Weitere Änderungen im Mietrecht sind mit Blick auf möblierte Wohnungen geplant. Künftig sollen Vermieter angeben müssen, wie viel Geld sie monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagen. Dabei soll eine Obergrenze für den Aufschlag gelten, auch das Alter der Möbel muss dafür berücksichtigt werden. Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieter eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können.

Verschärft werden sollen außerdem die Regeln für Mietverträge, die für einen kurzen Zeitraum geschlossen werden. Künftig soll eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer eines solchen Mietverhältnisses gelten. Sie soll unter bestimmten Voraussetzungen auf acht Monate verlängert werden können. Der Hintergrund: Kurzzeit-Mietverträge sind von der noch bis Ende 2029 geltenden Mietpreisbremse ausgenommen. Daher wird befürchtet, dass Vermieter teils gezielt diese Variante wählen, damit sie eine höhere Miete verlangen können.

Eine weitere Neuregelung in Sachen Mieten betrifft die sogenannten Schonfristzahlungen. Mieter, denen wegen Zahlungsausständen gekündigt wurde, sollen diese Kündigung einmal aufheben können, wenn sie binnen zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die säumigen Beträge nachzahlen. Das soll künftig auch bei ordentlichen Kündigungen möglich sein, nicht nur bei außerordentlichen, also fristlosen Kündigungen.

Erhöhung der Renten

Die Altersbezüge von Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland werden zum 1. Juli um 4,24 Prozent erhöht. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Anhebung ein monatliches Plus von 77,85 Euro.

Die Renten steigen damit erneut stärker als die Inflation, die durch gestiegene Energiepreise als Folge des Iran-Krieges bei annähernd drei Prozent erwartet wird. Das Plus bei der Rente hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bereits im vergangenen Monat angekündigt, nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

Digitaler Check-In am Flughafen

Für Passagiere soll voraussichtlich schon in diesem Sommer ein komplett digitaler Check-In am Flughafen möglich werden. Das Bundeskabinett beschloss dafür einen Gesetzentwurf zur digitalen Fluggastabfertigung. Passagiere könnten dann ihre Identität digital auf dem Smartphone nachweisen, statt an jeder Station am Flughafen physische Dokumente vorzeigen zu müssen.

Fluggesellschaften sollen mit der Neuregelung Daten aus den Chips von Reisepässen und Personalausweisen auslesen dürfen, um sie für die Abfertigung zu nutzen. Zudem sollen künftig moderne Softwaresysteme mit biometrischen Mustern zum Einsatz kommen. Fluggäste sollen dank der Neuerungen bereits vor der Fahrt zum Flughafen online einchecken und ihre Reisedaten hinterlegen können.

Am Flughafen scannen sie dann nicht mehr mehrfach Reisepass und Bordkarte, sondern werden etwa per Gesichtserkennung an der Gepäckabgabe, an der Sicherheitskontrolle und beim Boarding automatisch erkannt. Das System gleicht dabei ab, ob die eingecheckte und die reiseberechtigte Person identisch sind. Die Teilnahme am neuen Verfahren bleibt für Passagiere jedoch freiwillig, eine klassische Abfertigung soll weiter möglich sein.

Die Bundesregierung erhofft sich vom digitalen Check-In mehr Effizienz, weniger Wartezeiten und weniger Bürokratie. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder geht eigenen Angaben zufolge von rund 1,1 Millionen Stunden weniger Wartezeit und einer finanziellen Entlastung von etwa 63 Millionen Euro pro Jahr aus.

Mehr Befugnisse für Ermittler im digitalen Raum

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen mehr Befugnisse für digitale Ermittlungen bekommen, um so die innere Sicherheit und die Abwehr des internationalen Terrorismus zu stärken.

Es geht um mehr Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse. So sollen Ermittler etwa öffentlich zugängliche Internetdaten zum biometrischen Abgleich nutzen können, um Verdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren. Zudem sollen neue Analysemethoden ermöglicht werden, um große Datenmengen effizienter auszuwerten – etwa um Zusammenhänge zwischen Personen und Taten zu erkennen.

Härtere Strafen bei Umweltdelikten

Wer der Umwelt erheblichen Schaden zufügt, soll dafür künftig härter bestraft werden. Mit dem geplanten Gesetz soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. In Zukunft soll in Fällen, in denen vorsätzlich katastrophale Folgen herbeigeführt werden – etwa eine Ölpest – eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängt werden.

Zugleich sollen die Höchstbeträge für Geldbußen gegen Unternehmen steigen. Als Beispiele für schwerwiegende Umweltstraftaten führte Bundesumweltminister Carsten Schneider unter anderem giftige Chemikalien aus Drogenlaboren an, die im Wald abgekippt werden, sowie den illegalen Massenvertrieb hochgradig klimaschädlicher Kühlmittel.

Netzausbau mit neuen oberirdischen Stromleitungen

Ein weiterer Kabinettsbeschluss zielt auf den Ausbau von Stromleitungen zur Beschleunigung der Energiewende ab: 45 neue Stromleitungsvorhaben sollen in das entsprechende Planungsgesetz aufgenommen werden. Und: Neue Stromleitungen sollen künftig wieder oberirdisch gebaut werden.

Änderung des Düngegesetzes

Mit der vom Kabinett beschlossenen Änderung des Düngegesetzes will das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium manche Agrarbetriebe entlasten. Ein neues Monitoring soll insbesondere in Nitrat-belasteten Gebieten das Verursacherprinzip stärken. Betriebe, die besonders wasserschonend wirtschaften, sollen von Bürokratie entlastet werden.

Nitrat gelangt vor allem über das Düngen ins Grundwasser. Eine zu hohe Konzentration kann Probleme bei der Trinkwassergewinnung verursachen, da zu viel Nitrat im Körper in potenziell gesundheitsschädliche Stoffe umgewandelt werden kann.

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