Nach dem Fall LiebichLänder wollen Selbstbestimmungsgesetz verschärfen
Der Neonazi Liebich flieht nach seiner Verurteilung ins Ausland. Zuvor lässt er sein Geschlecht und seinen Namen ändern. Die Justiz sieht darin einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Eine Wiederholung soll nun verhindert werden.
Mehrere Bundesländer wollen das Gesetz zur Selbstbestimmung (SBGG) verschärfen. Ziel der gemeinsamen Länderinitiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist es, die Selbstbestimmung trans- und intergeschlechtlicher Menschen zu stärken, zugleich aber offenkundigen Missbrauch des Gesetzes wirksam zu verhindern, wie das sächsische Justizministerium mitteilte. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.
Mit Blick auf den Fall des Neonazis Marla Svenja Liebich hatte sich bereits Bundesinnenminister Alexander Dobrindt für eine Gesetzesreform ausgesprochen. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Anschließend hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Dennoch wurde Liebich zum Haftantritt ins Frauengefängnis in Chemnitz geladen, erschien dort jedoch nicht. Liebich wurde schließlich an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft. Das Landgericht Pilsen hat am Montag die Auslieferung angeordnet. Liebich kann dagegen aber noch Beschwerde einreichen.
Länder fordern Bundesregierung auf
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bitten die Bundesregierung nun, zeitnah eine Reform auf den Weg zu bringen, die einen rechtssicheren Prüfmechanismus für alle Fälle offenkundigen Missbrauchs der Regelung schafft. Sie schlagen vor, gesetzlich klarzustellen, unter welchen objektiven Voraussetzungen Standesämter bei offensichtlichen Missbrauchsfällen tätig werden können. Vorgesehen sind konkrete Prüfmechanismen, standardisierte Vorlage- oder Clearingverfahren sowie klare rechtliche Leitplanken für Behörden.
„Prüfbar sollen allein objektive und dokumentierbare Umstände sein, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten“, betonte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert. Jeder Missbrauchsfall gefährde das Ziel des Gesetzes, das Recht der betroffenen Personen auf respektvollen Umgang in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen, so die CDU-Politikerin. Der Vorschlag soll zur Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni in Hamburg eingebracht werden.
