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Startseite»Nachrichten»Nur bis 31. Dezember möglich: Altersvorsorgereform: Jetzt noch schnell Riester sichern?
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Nur bis 31. Dezember möglich: Altersvorsorgereform: Jetzt noch schnell Riester sichern?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 27, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Nur bis 31. Dezember möglichAltersvorsorgereform: Jetzt noch schnell Riester sichern?

Beratung statt Bauchgefühl: Verbraucherzentralen oder Honorarberater helfen bei der Entscheidung, ob ein günstiger Riester-Vertrag noch lohnt. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn)

Riester-Verträge lassen sich nur noch bis zum Jahresende abschließen. Für wen sich das Auslaufmodell trotz neuer Altersvorsorgeprodukte noch lohnen kann – und worauf es beim Abschluss ankommt.

Die Riester-Rente ist ein Auslaufmodell. Ab dem 1. Januar 2027 treten neue Produkte für die staatlich geförderte, private Altersvorsorge an ihre Stelle. Eines davon ist das sogenannte Altersvorsorgedepot, mit dessen Hilfe Sparer ihr Geld am Aktienmarkt vermehren können sollen.

Ein Riester-Vertrag lässt sich darum nur noch dieses Jahr abschließen. Und obwohl die Riester-Rente sich längst keiner großen Beliebtheit mehr erfreut, sollte der eine oder andere doch darüber nachdenken, die Chance noch zu nutzen.

Diese Zuschüsse gibt es bei der Riester-Rente

Denn Riester-Sparer erhalten eine Grundzulage von 175 Euro im Jahr, wenn sie den Bruttobeitrag in Höhe von vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlen. Er ist bei 2100 Euro gedeckelt und muss mindestens 60 Euro betragen. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 15.000 Euro würde sich der Bruttobeitrag also zum Beispiel auf 600 Euro pro Jahr belaufen. Darin enthalten sind auch die zu erwartenden Zulagen.

Ein Single etwa müsste dann – abzüglich der Grundzulage – noch einen Eigenbeitrag von 425 Euro zahlen. Etwaige Kinderzulagen werden ebenfalls vom Jahresbruttobeitrag abgezogen, sodass sich der zu leistende Eigenbeitrag entsprechend verringert. Für jedes kindergeldberechtigte Kind beträgt die Zulage im alten System 185 beziehungsweise 300 Euro – je nachdem, ob das Kind vor oder nach 2008 geboren wurde. 

Nachrechnen lohnt sich

Je nach Einkommen und Kinderzahl kann diese bisherige Förderung attraktiver sein als die neue Variante. Bei dieser gibt der Staat zu jedem eingezahlten Euro bis zu einem Sparbetrag von 360 Euro 50 Cent hinzu. Für private Sparbeiträge zwischen 360 und 1800 Euro wird jeder Euro mit 25 Cent bezuschusst.

Laut Merten Larisch, Experte für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Bayern, ist die Riester-Rente noch immer dann rentabel, wenn der Eigenbeitrag bei der alten Förderung geringer ist als bei der neuen Förderung, um dieselbe Zulagenhöhe zu erreichen. Das ist vor allem bei Geringverdienern und Sparern mit mehreren Kindern der Fall.

Wer beispielsweise im alten Fördersystem als geringfügig Beschäftigter (Jahresverdienst 7.236 Euro) 115 Euro eigenen Jahresbeitrag in einen Riester-Vertrag zahlt, erhält 175 Euro Zulage. Um dieselbe Zulage im neuen Fördersystem zu erhalten, müssten hingegen 350 Euro investiert werden. 

Ein förderberechtigter Elternteil mit zwei Kindern und einem Bruttojahreseinkommen bis 20.875 Euro erhält bisher für 60 Euro Jahresbeitrag Zulagen in Höhe von 775 Euro. Ab 2027 liegt dessen erforderlicher Jahresbeitrag für die gleich hohen Zulagen nach der neuen Fördersystematik bei 350 Euro. 

Auch für Selbstständige kann Riestern rentabel sein

Auch für Selbstständige, die Kraft eines nebenher ausgeübten, rentenversicherungspflichtigen Minijobs Riester-Zulagen erhalten können, kann sich das Riestern Merten Larisch zufolge noch lohnen. Eine pauschale Formel lässt sich nicht ableiten, in welcher Einkommens- und Familiensituation im neuen oder eher noch alten Fördersystem die höchsten Zulagen zu erlangen sind.

Man sollte für den Einzelfall also genau durchrechnen, ob der Abschluss einer günstigen Riester-Rente noch rentabel sein kann. Einmal abgeschlossen, laufen die Verträge auch über 2026 hinaus zu den bislang geltenden Bedingungen weiter. Bei Unsicherheit helfen zum Beispiel die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder Honoraranlageberater.

Irgendwann wird Wechsel ins neue Modell fällig

Aber Achtung: Der Vorteil vom einen zum anderen System kann sich jederzeit ändern – zum Beispiel im Falle eines Jobwechsels samt besserem Verdienst oder dem Wegfall der Kinderzulagen, sobald der Nachwuchs nicht mehr kindergeldberechtigt ist. Dann sollten Betroffene ins neue System wechseln.

Ein solcher Wechsel sollte ohnehin spätestens zum Ende der Ansparphase erfolgen, rät Merten Larisch. Der Grund: Die Riester-Rente ist in der Auszahlphase unattraktiv. Der Großteil des angesparten Vermögens muss als lebenslange Rente ausgezahlt werden.

Weil die Versicherer vorsichtig kalkulieren, müssten Versicherte je nach Rententarif 95 bis 150 Jahre alt werden, um wirklich das gesamte Ersparte ausgezahlt zu bekommen – oft sogar noch viel älter. „Das ist utopisch“, sagt Larisch. Vererbbar ist das Restguthaben nämlich nicht. Darum machen Versicherte mit der Zwangsverrentung des Riester-Vertrags meist Verlust. Besser sei dann der Auszahlplan des neuen Altersvorsorgedepots.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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